11.07.2019 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:06
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr K. weist auf die Gefahren hin, die von feuchten Zigarettenfiltern ausgehen. Diese geben Toxine ab, die ins Grundwasser, in Bäche, in Flüsse und die Kanalisation gelangen. Über die Nahrungskette können diese anschließend von Menschen und Tieren aufgenommen werden. Er habe darauf sowohl schriftlich als auch persönlich mehrfach hingewiesen. Er möchte wissen, was bis heute unternommen wurde, um die Zigarettenfilter vom Straßenboden zu entfernen. Weiterhin fragt er nach, weshalb der Hagener Entsorgungsbetrieb seinen Vorschlag, für die Mitarbeiter Rucksackstaubsauger anzuschaffen um die Zigarettenfilter aufzusaugen, nicht umgesetzt hat. Andere Maßnahmen wurden seines Wissens nach ebenfalls nicht ergriffen.
Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich bei Herrn K. für den eingereichten Vorschlag. Er berichtet, dass dieser aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden kann. Weiterhin erläutert er die in der näheren Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen, die zu einer verbesserten Sauberkeit in der Stadt beitragen werden. Insbesondere geht er dabei auf die Waste Watcher, die Personalverstärkung beim Hagener Entsorgungsbetrieb und diverse Aktionen in einzelnen Stadtteilen ein. Ebenso sollen zukünftig höhere Bußgelder bei Verunreinigungen erhoben werden können. Er betont, dass es kein Patentrezept für eine saubere Stadt gibt, die Stadtverwaltung sich aber mit diesem Thema intensiv auseinandersetzt.
Herr Erlmann dankt Herrn K. für seine Anregungen und würde die Thematik der mobilen Entsorgungsgeräte nochmals aufgreifen.
Frau L. berichtet von einem vom ehemaligen Oberbürgermeister Wilfried Horn mit der Stadt Iserlohn und dem Märkischen Kreis geschlossenen Vertrag, welche die notärztliche Versorgung für Hohenlimburg und Letmathe über Jahre sichergestellt hat. Sie möchte wissen, weshalb dieser Vertrag nicht den aktuellen Gegebenheiten angepasst und fortgeführt wird. Weiterhin berichtet Sie, dass seit dem 01.01.2019 lediglich am Tage eine vorbildliche notärztliche Regelung bestehe. Nachts muss ein Notarzt aus einem der Hagener Krankenhäuser ausrücken. Somit kann der Notarzt nachts die vorgegebene Zeit von 8 Minuten zwischen einem eingehenden Notruf und der Ankunftszeit am jeweiligen Ort nicht einhalten. Sie appelliert an Herrn Oberbürgermeister Schulz, mit der Stadt Iserlohn und dem Märkischen Kreis zu verhandeln, so dass ein Notarzt für Hohenlimburg und für Letmathe in der Wache Ost oder in der Wache Letmathe stationiert werden kann. Somit könnten auch die Kosten für einen solchen aufgeteilt werden.
Herr Huyeng dankt Frau L. für ihre Anfrage. Kurz führt er aus, dass die Finanzierung eines Notarztes durch die Krankenkassen erfolgt und daher mit diesen über einen dauerhaften Einsatz verhandelt werden müsste. Im aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan ist festgeschrieben, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Hilfsfrist von 8 Minuten, die Frau L. dargestellt hat, wird in Hagen durch diverse Maßnahmen eingehalten. Weiterhin weist er auf die Schließung des Krankenhauses in Letmathe hin. Herr Huyeng sagt zu, dass Frau L. auf ihre Frage eine ausführliche schriftliche Antwort erhalten wird.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass der Stadtrat von Iserlohn eine Prüfung dessen zugesagt hat, ob das Krankenhaus in Letmathe in städtischer Hand weitergeführt werden kann.
Herr Arnusch bestätigt, dass die Hilfsfrist von 8 Minuten in Hagen nicht eingehalten wird. Er berichtet von einem privaten Einsatz, bei dem eine Versorgung erst nach 40 Minuten erfolgt sei, da die Notärztin aus dem Ruhrgebiet angefahren ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass es sich hierbei höchstwahrscheinlich um einen Einsatz des ärztlichen Notdienst gehandelt hat und nicht um einen Einsatz eines Notarztes. Es liegen belegte Informationen vor, dass die festgeschriebenen Ausrückzeiten in Hagen eingehalten werden.
Herr Wisotzki erläutert die seinerzeit getroffene Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen, der Stadt Iserlohn und dem Märkischen Kreis. Weiterhin erklärt er, dass die Hilfsfrist eines Notarztes mit 12 Minuten festgeschrieben ist. Die genannten 8 Minuten beziehen sich auf ein Ausrücken eines Rettungswagens.
Frau L. weist nochmals darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Vorgabe von 8 Minuten als Hilfsfrist bei einem Notarzt von den medizinischen Fachgesellschaften und von der Wissenschaft vorgegeben sei.
