23.05.2019 - 5.16 Verwendung Jahresüberschuss 2018 der Sparkasse ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 23.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König möchte wissen, weshalb der Jahresabschluss der Sparkasse HagenHerdecke nicht durch die Kommission für Beteiligungen und Personal und den Haupt- und Finanzausschuss vorberaten wurde.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass das Vorgehen beim Jahresabschluss der Sparkasse bisher immer so gewesen sei. Mit dem Sparkassengesetz existiert eine spezialgesetzliche Regelung, die das bisherige Vorgehen legitimiert. Sollte der Wunsch für eine Verfahrensänderung vorliegen, bittet er darum, dies frühzeitig über einen Antrag zu kommunizieren. Eine vorherige Befassung ist seiner Auffassung nach weder zweckdienlich noch erforderlich.
Herr König wünscht sich eine Festlegung durch den Rat, dass zukünftig die Jahresabschlüsse und die Verwendung von Jahresüberschüssen in der Kommission für Beteiligungen und Personal vorberaten werden. Dazu sollte auch ein Vertreter der Sparkasse zugegen sein, um Detailfragen zu klären. Er zieht Vergleiche zu den Prozessen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der ENERVIE.
Herr Riechel unterstützt den Beitrag von Herrn König und plädiert für eine Beratung in der Kommission für Beteiligungen und Personal. Die Entwicklung der Sparkasse Hagen durch die Fusionierung mit der Sparkasse Herdecke oder die Gründung des Zweckverbandes wurden ebenfalls in der Kommission für Beteiligungen und Personal diskutiert. Das Interesse der Stadt Hagen und der politischen Beteiligten ist es, frühzeitig über bedeutende Vorgänge informiert zu werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz wiederholt, dass die die Regelungen im Sparkassengesetz etwas anderes vorsehen.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, die Vorlage heute zu beschließen. Zusätzlich soll der Oberbürgermeister gebeten werden, der Kommission für Beteiligungen und Personal für eine weitere Beratung eine Stellungnahme vorzulegen, in der die Verfahrensweise der spezialgesetzlichen Regelungen nochmal klar dargestellt werden. Anschließend soll auf Grundlage eines solchen Berichtes über das zukünftige Vorgehen entschieden werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt dies, unter Beteiligung des Rechtsamtes und des Justiziariat der Sparkasse, zu.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entsandten Vertreter an,
1. der Verwendung des Jahresüberschusses 2018 der Sparkasse HagenHerdecke wie vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 02.05.2019 vorgeschlagen zuzustimmen,
2. die Organe der Sparkasse HagenHerdecke nach § 8 Abs. 2 f) Sparkassengesetz zu entlasten und
3. das Ergebnis der Beratung und zur Einhaltung des Corporate Governance Kodexes zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen zur Vorlage
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