23.05.2019 - 4.1 Vorschlag der Fraktion Hagen AktivHier: Auslobu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bückerhrt den Antrag der Fraktion Hagen Aktiv aus und hofft auf eine breite Zustimmung des Rates.

 

Herr Schmidt erklärt, dass der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften, der den Preis letztendlich vergeben soll, zweimal den Antrag zur Einrichtung des Bürgerpreises abgelehnt habe. Er kritisiert die erneute Antragsstellung des Ausschussvorsitzenden des Beschwerdeausschusses im Haupt- und Finanzausschuss und Rat, trotz des eindeutigen Votums.

 

Herr Hentschel stimmt der Kritik von Herrn Schmidt inhaltlich zu und ergänzt, dass es sich bei dem Antrag um ein Wahlkampfmanöver handele. Er kritisiert, dass in anderen Fällen Anträge, die geringere Kosten verursacht hätten, mit einem Ratsvotum aufgrund fehlender Mittel abgelehnt wurden. Herr Hentschel hat auf eine Anfrage an die Verwaltung erfahren, dass in den vergangenen fünf Jahren lediglich vier Verbesserungsvorschläge eingereicht wurden. Er glaubt, dass der Preis nicht für eine vermehrte Einreichung sorgen wird.

 

Herr Wisotzki erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Vorschlag in der gegebenen Form nicht zustimmen kann. Sie ist der Auffassung, dass ein von der Stadt Hagen vergebener Bürgerpreis ein öffentlichkeitswirksames Handeln ist, das eine vom Rat gegebene Reputation besitzen soll. Dem Rat sollte dann ein Arbeitskreis zuarbeiten, der diesem eine Entscheidung vorlegt. Er beantragt, den Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv zu erweitern und eine Ausarbeitung beider Varianten von der Verwaltung.

 

Herr Panzer lobt den Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften für die mühevolle Arbeit der letzten Jahre. Er stellt fest, dass Anregungen sehr selten eingebracht werden und er unterstützt eine zweijährige Testphase des Bürgerpreises.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass der Antrag von der Fraktion Hagen Aktiv gegenüber dem von Herrn Wisotzki der weitergehende der ist und lässt daher über den erstgenannten abstimmen.

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Beschluss:

 

1. Zur Würdigung einzelner Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einer tragfähigen Anregung nach § 24 GO NRW an den Rat der Stadt gewendet haben, lobt die Stadt Hagen einen Bürgerpreis aus.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung hierfür zu erarbeiten, die unter anderem die Vergabe des Preises nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Teilnahmebedingungen zu Beginn eines Kalenderjahres vorsieht.

 

3. Der Bürgerpreis soll zunächst für zwei Jahre eingeführt werden. Danach soll eine Evaluation erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

14

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

4

 

1

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

2

 

AfD

1

1

 

FDP

2

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

31

Dagegen:

19

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3157&TOLFDNR=279645&selfaction=print