04.04.2019 - 4.7 Vorschlag der Fraktion Hagen Aktivhier: Beschil...

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Wortprotokoll

Herr Huyeng berichtet, dass der Antrag der Fraktion Hagen Aktiv nochmals zum Anlass genommen wurde, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, die Verkehrssituation am Tücking zu verbessern. Man ist zu der Überzeugung gelangt, die Begrenzung der Durchfahrtsbeschränkung für LKW von 3,5 t auf 7,5 t zu erhöhen. Dadurch wäre es regulären Lieferverkehren weiterhin erlaubt, diese Strecke zu befahren. Darüber hinaus wird auch der land- und forstwirtschaftliche Verkehr für diese Strecke über eine Beschilderung freigegeben, obwohl in der Vergangenheit zahlreiche Sonderregelungen genehmigt wurden. Weiter ist angeordnet worden, doppelseitig an den jeweiligen Zufahrten zum Tücking neu zu beschildern, um eine bessere Sichtbarkeit zu gewährleisten. Zusätzlich werden Piktogramme auf den Zufahrtsstraßen angebracht und die Umleitungsstrecken besser beschildert. Herr Huyeng betont ausdrücklich, dass man sich intensiv mit Herrn Gronwald beraten hat.

 

Herr Gronwald dankt der Verwaltung für die konstruktiven Gespräche. Ihm ist wichtig, dass die beratene Umsetzung so schnell wie möglich erfolgt. Aktuell ist es noch so, dass jeden Tag LKW mit einer Nutzlast von 40 t über den Tücking fahren. Zum Beweis liegen von rund der Hälfte aller LKW Fotos vor. Eine verbesserte Umleitungsbeschilderung ist notwendig, da ortsunkundige Fahrer die Ausweichstrecken nicht kennen. Bei einer Länge von über 21 km, kann auch ein Navigationsgerät diese Umleitungsstrecken schwerlich vorhalten.

 

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Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 04.04.2019 einen ausführlichen Bericht abzugeben, warum die bestehende Beschilderung der Tückingstaße/Wolfskuhler Weg mit den Zeichen 262 und 266 nicht, wie in der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben, mit dem Verkehrszeichen 421-20 (Umleitungsbeschilderung) ergänzt worden ist.

2. Ungeachtet der laufenden Prüfung, ob die von der Bezirksregierung Arnsberg abgelehnte Beschilderung (Z253) wiedereingeführt werden kann, wird die Verwaltung aufgefordert, bis dahin die vorgeschriebene Umleitungsbeschilderung umgehend zu veranlassen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, ab der Einmündung Tückingstraße/Im Lindental, Wolfskuhler Weg, ab Sporbecker Weg, und zwischen der Tückingschulstraße und Weidestraße, die Zusatzbeschilderung „Land-und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ aufzustellen.

4. Darüber hinaus möge die Verwaltung Vorschläge machen, wie mit dem Lieferverkehr (Möbel, Öl, etc.) umgegangen werden soll, ohne verwaltungstechnisch aufwendige Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3156&TOLFDNR=276190&selfaction=print