04.04.2019 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr B. wünscht sich, dass in Hagen weitere Frauenhäuser für Frauen in Not errichtet werden. Er habe gehört, dass hier Geld eingespart werden soll. Weiterhin sollen Frauen, die Hilfe gesucht haben, abgewiesen worden sein, da die vorhandenen Frauenhäuser überfüllt sind.

 

Frau Kaufmann erklärt, dass es schwieriges Thema ist und sie öffentlich nicht viel darüber sagen kann. In Hagen wird vieles möglich gemacht, um betroffenen Frauen Unterstützung zu gewähren. Es existieren in Hagen mehrere Frauenhäuser in denen dafür gesorgt wird, dass Frauen anonym untergebracht werden. Zum Schutz der Betroffenen kann in diesem Zusammenhang dazu nicht mehr berichtet werden. Weiterhin gibt es Kooperationen und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Städten. Die Standorte der Frauenhäuser sind öffentlich nicht bekannt. Aktuelle Platzzahlen werden Herrn B. nachträglich mitgeteilt.

 

Herr B. möchte weiterhin wissen, wie Kinder in Hagen vor Missbrauch besser geschützt und wie Täter härter bestraft werden können. Er regt an, dass auch das Internet stärker kontrolliert werden muss.

 

Frau Kaufmann weist darauf hin, dass es in der Öffentlichkeit viele Diskussionen über diese Thematik gibt. In Hagen existiert ein umfangreiches und gut vernetztes Angebot, welches den Kindern nicht nur Schutz bietet sondern auch präventive Maßnahmen ergreift. Dazu werden auch intern Abläufe und Prozesse optimiert und die Mitarbeiter regelmäßig geschult. Bei der Bestrafung vertraut Frau Kaufmann auf die Gerichtsbarkeit.

 

Herr O. berichtet, dass am 01.04.2019 ein Richter des Sozialgerichts Dortmund in einem Hagener Fall erklärt hat, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu verfahren sei, da die Stadt Hagen über kein schlüssiges Konzept der Kosten der Unterkunft verfügt. Herr O. zitiert aus dem Protokoll des Sozialausschusses vom 19.03.2019: „Frau Henze macht deutlich, dass sich das Jobcenter im Rahmen des geltenden Rechts bewegen müsse. Die bestehenden Richtlinien müssten auch angewendet werden.“ Er möchte nun wissen, wann die seiner Meinung nach nachweislich rechtswidrige Richtlinie außer Kraft gesetzt wird und sich das Jobcenter an die Rechtsprechung des Bundesozialgerichts hält. Demnach muss die Kaltmiete mindestens den Werten der Wohngeldtabelle entsprechen, zuzüglich 10 % Aufschlag.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung der Anfrage zu.

 

Herr O. möchte weiterhin wissen, in welchen Bereichen der Sozialleistungen, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe die Stadt Hagen bisher als Beklagte zu Mutwillenskosten bzw. Verschuldenskosten verurteilt worden ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung der Anfrage zu.

 

Frau K. möchte wissen, ob der Zeitplan beim energetischen Ausbau des Verwaltungshochhauses eingehalten werden kann, so dass es zu einer fristgerechten Abrechnung kommt und die Stadt Hagen die bewilligten Fördergelder nicht zurückzahlen muss.

 

Herr Grothe berichtet, dass die beantragten Gelder bis Ende 2020 genutzt werden müssen. Nach jetzigem Stand wird der Zeitplan eingehalten.

 

Weiterhin fragt Frau K., ob es in Hagen Kriterien gibt, die eine Investition in klimaschädliche oder ethisch verwerfliche Konzerne und Technologien ausschließt.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Stadt Hagen an die Umweltgesetzgebung, welche konkrete Grenzwerte für die Industrie in den Bereichen der Produktion, Lärm und Emission erlaubt, gebunden ist. Die meisten Regelungen beziehen sich aber schwerpunktmäßig auf das Miteinander der einzelnen betroffenen Akteure.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verweist in dieser Frage zusätzlich auf das kommunale Klimaschutzkonzept, in dem konkrete Maßnahmen aufgeführt sind, wie auf kommunaler Ebene Klimaschutz betrieben werden soll. Dort wurden die Hagener Zielsetzungen formuliert. Er sagt zu, dieses Konzept zur Verfügung zu stellen.

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