21.02.2019 - 5.19.1 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert die von der Verwaltung zusammengestellte Beschlussausfertigung, die sämtliche vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschlüsse und Ergänzungen enthält.

 

Herr Klinkert erläutert den Änderungsantrag der Fraktion Hagen Aktiv. Die Fraktion ist der Meinung, dass ein Ausweisen von Gewerbeflächen in dem geforderten Maße nicht erforderlich sei. Im Stadtentwicklungsausschuss habe Herr Grothe gesagt, dass er möglichst schnell realisierbare Gewerbeflächen benötige. Bei den vorgeschlagenen Flächen fällt auf, dass diese jedoch nicht zeitnah nutzbar zur Verfügung stehen. Eine Zielsetzung ist es, den Flächenverbrauch möglichst einzuschränken. Hier wird jedoch entgegen dieser Zielsetzung gehandelt. Die in den Bezirksvertretungen gefassten Beschlüsse zeigen deutlich, welche Wünsche die Bürgerinnen und Bürger haben. Man muss eine Bodenvorratspolitik betreiben, die aber realistisch sein muss. Die Realisierungschancen werden bei dem Großteil der beschriebenen Flächen nicht gesehen.

 

Herr König erläutert den Antrag der SPD-Fraktion und erklärt, dass die Entscheidung, Freiflächen in Gewerbeflächen umzuwandeln, keiner Fraktion leicht fällt. Fakt ist aber, dass zusätzliche Flächen benötigt werden. Zusätzlich verweist er auf die Aussage des Regierungspräsidenten, dass in Hagen 800 Brachflächen als Gewerbeflächen genutzt werden können. Die SPD-Fraktion fordert, dass dieser Aussage auf den Grund gegangen wird. Ziel muss es sein, Brachflächen zu entwickeln, bevor Freiflächen genutzt werden. Er kritisiert, dass der Regierungspräsident seine Stellungnahme dem Regionalverband Ruhr hat zukommen lassen, mit der Stadt Hagen aber darüber nicht gesprochen wurde. Die Ergebnisse müssen dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung der Stadt Hagen nicht vorliegt. Damit hat die Bezirksregierung die Stadt Hagen in einer grundlegenden Frage, unabhängig von dem Inhalt und dem Tenor, nicht informiert. Er erwartet, dass, wenn man als Bezirksregierung zu so einem grundsätzlichen Thema Stellung bezieht, die Kommune zumindest darüber in Kenntnis setzt. Er wird dies in aller Deutlichkeit ansprechen. Grundsätzlich stimmt er der Nutzung von Brachflächen zu. Der Verbrauch von freien Flächen muss hinter die Frage, wie industriell oder gewerblich genutzte Flächen reaktiviert werden können, zurückgestellt werden. Hagen hat mehrere Beispiele, bei denen Brachflächen wieder einer Nutzung zugeführt wurden bzw. werden. Abschließend erklärt er, werde er die Bezirksregierung bitten, die für eine gewerbliche Nutzung infrage kommenden Flächen eindeutig zu benennen. Er geht davon aus, dass es sich um viele Kleinstflächen handelt, die zum Teil schon jetzt genutzt werden und bezweifelt, dass diese Flächen ausreichen, um den prognostizierten Flächenbedarf zu decken. Diese Einschätzung deckt sich mit der Gewerbeflächenentwicklungsanalyse der Wirtschaftsmetropole Ruhr, die der Stadt Hagen attestiert hat, dass der Flächenumschlag überproportional hoch ist, welches ein Indiz dafür sei, dass ungenutzte Altflächen wiederum unterrepräsentiert sind.

 

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Stellungnahme mit großer Mehrheit in der jetzigen Form erarbeitet hat und ist der Auffassung, dass möglichst viele Gewerbeflächen gemeldet werden sollten. Dies geschähe aber in dem Bewusstsein, dass der Regionalverband wiederum nicht alle Meldungen aufnehmen wird. Weiterhin müssen bis 2035 in den weiteren Stufen die einzuleitenden Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren realisiert werden. Je nach Fläche ist auch hier nicht ein Erfolg garantiert. Dadurch werden ebenfalls weitere Flächen herausgefiltert. Zusätzlich wird man merken, dass gar nicht alle Flächen entwickelt werden können, da nicht alle Eigentümer verkaufswillig sind. Es ist daher strategisch richtig, am Anfang eines solchen Prozesses, mehr zu melden, als am Ende umgesetzt werden kann. Er bittet um Beschluss über die Stellungnahme in der vorgelegten Form. Weiterhin zieht er Vergleiche zu den Diskussionen zum ISEK und erinnert an die guten Kompromisse die erzielt wurden. Er stellt fest, dass die gesamten Gewerbeflächen in der Stadt Hagen 6,25% an der Stadtfläche betragen, wohingegen 42% Waldfläche sind. Er fordert die konsequente Verfolgung der aufgestellten Ziele im ISEK nun im Regionalplan fortzuführen.

 

Herr Schmidt schließt sich den Worten von Herrn Dr. Ramrath an und berichtet aus den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses. Anschließend kritisiert er den Antrag der Fraktion Hagen Aktiv und das kein Mitglied der Fraktion an der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses teilgenommen hat. Er lobt hingegen den Vorstoß der SPD-Fraktion zur Presseberichterstattung. Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen wird diesen Antrag unterstützen.

 

Herr Kohaupt teilt das Ergebnis der Bezirksvertretung Hagen-Nord mit und liest den Beschluss aus der Sitzung vor. Er berichtet von dem Ablauf und über die Hintergründe des Beschlusses zum Gewerbegebiet Böhfeld. Weiterhin stellt er fest, dass die Besitzer dieser Grundstücke diese nicht verkaufen wollen. Abschließend äußert er sich zur mangelnden Sinnhaftigkeit der potenziellen Gewerbegebiete Röhrenspring und Hühnerkamp.

 

Herr Thieser empfiehlt, dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zu folgen, obwohl Flächen angemeldet werden, die er persönlich für nicht geeignet hält. In der Bezirksvertretung Haspe wurde deutlich gemacht, dass man bei der Fläche Grundschötteler Straße lediglich den westlichen Bereich des Areals befürwortet. Er macht darauf aufmerksam, dass man dem Bürger nicht einreden sollte, kurz davor zu stehen, die Gewerbeflächen einzurichten. Eine offene Kommunalpolitik zeichnet sich dadurch aus, dass man dem Bürger ehrlich sagt, was geplant wird. Es wird heute ausschließlich Stellung zu einem Entwurf des Regionalplans genommen. Der Rat macht dabei deutlich, was in Zukunft eventuell als Gewerbe- und Industrieflächen und als Wohnbauflächen infrage kommt. Man sollte hier nicht in populistische Parolen verfallen. Die Stellungnahmen aller Beteiligten werden im Laufe des Jahres von der RVR-Planungsverwaltung aufgearbeitet sein. Danach wird das ganze Verfahren wieder eröffnet werden, da die Anzahl der Stellungnahmen der Kommunen und Landkreise so vielfältig sind, dass in eine erneute Beratung eingestiegen werden muss. Eine Entscheidung muss aber bis Mitte kommenden Jahres gefallen sein. Bis dahin muss der Regionalplan fertiggestellt sein, da viele Städte darauf warten und angewiesen sind. Entscheidend für Hagen werden die Beratungen des Flächennutzungsplans sein. Die tatsächlichen Entscheidungen werden erst im nächsten Jahr im Rat der Stadt Hagen fallen. Er betont, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll abzuwägen. Gute Politik ist nicht, den Bürgern nach dem Mund zu reden, sondern auch manchmal den Mut zu haben, Entscheidungen entgegen der Bürgermeinung zu treffen. Weiterhin kritisiert er die Aussagen der Fraktion Hagen Aktiv.

 

Herr Panzer beschreibt die Wichtigkeit des Regionalplans für die Stadt Hagen und führt die Historie der flächendeckenden Planungen im Ruhrgebiet aus. Anschließend geht er auf die Ursachen der Problematiken der prognostizierten Flächenfehlbedarfe in Hagen ein. Dafür muss eine Lösung gefunden werden, aber man muss sich auch den Voraussetzungen in Hagen grundsätzlich zu diesem Thema stellen. Er verweist auf die großen Waldanteile, die Tallage, die Höhenunterschiede und die landwirtschaftlichen Flächen. Er stellt klar, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nach Auslaufen der Veränderungssperre am Böhfeld den Antrag stellen wird, das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Bei vielen Flächen reagieren die Anwohner sehr sensibel. Herr Panzer gibt zu bedenken, dass auch der Regionalverband in der Verantwortung steht, Flächen nachzuweisen. Am Beispiel von Emst verdeutlicht er, dass auch der Regionalverband Ruhr davon ausgeht, dass nicht alle genannten Flächen genutzt werden können. Er fordert nachdrücklich ein Gewerbeflächenmanagement für Hagen einzuführen. Dies bedarf der Voraussetzung, dass alle Akteure anerkennen, dass Hagen auf landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. im Freiraum über keine nennenswerte Freiflächen verfügt. Es müssen aus dem Bestand Gewerbeflächen geschaffen und reaktiviert werden. Wichtig ist es, die Regionalen Kooperationsstandorte weiter zu fördern. Abschließend gibt Herr Panzer bekannt, dass seine Fraktion die Stellungnahme der Stadt Hagen nicht mittragen wird, sondern man selbst eine Stellungnahme an den Regionalverband Ruhr abgeben wird.

 

Herr Meier verweist auf ein Gutachten aus dem Jahr 2016 von der Wirtschaftsförderung der Metropole Ruhr, das bestätigt, dass die Stadt Hagen es in den letzten zwanzig Jahren versäumt hat, Gewerbeflächen auszuweisen. Es werden dadurch nicht nur potentielle Firmenansiedlungen in Hagen verhindert, auch können die ansässigen Firmen unter diesen Voraussetzungen nicht expandieren. Er nennt Beispiele, bei denen Brachflächen reaktiviert wurden, aber dies reiche noch nicht, um alle Bedarf zu decken. Man steht in der Verantwortung für den Wirtschaftsstandort Hagen. Die Verwaltung hat für die einzelnen Flächen einen Quick-Check gemacht, der jedoch aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht entsprechend in die Tiefe gehen konnte. Ziel ist es, sich vom Großen ins Kleine zu arbeiten. Die Flächen werden später in einem konkreten Bebauungsplanverfahren genauer betrachtet und dann muss der Rat der Stadt Hagen auch endgültig seine Meinung dazu äußern.

 

Herr Dr. Bücker erläutert die Hintergründe, weshalb der geänderte Beschlussvorschlag für die heutige Sitzung eingebracht wurde.

 

Herr Hentschel fragt sich, weshalb die Flächen, die voraussichtlich gar nicht bebaut werden können, trotzdem in die Stellungnahme zum Regionalplan aufgenommen werden sollen.

 

Herr Eiche ist verwundert, das in der Verwaltungsvorlage eine Erweiterung der Windkraftzonen beschrieben wird.

 

Herr Dr. Preuß merkt an, dass bei der aktualisierten Vorlage ein Satz enthalten ist, der in der Ursprungsvorlage nicht enthalten war. Dieser besagt, dass die HAGENagentur eine eigene Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange formulieren wird. Er möchte wissen, weshalb die Information so spät kam und weshalb die Ratsmitglieder die Stellungnahme der HAGENagentur nicht zur Kenntnis bekommen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass sehr früh im Verfahren die Ansprüche formuliert wurden, dass keine diametral abweichenden Stellungnahmen abgegeben werden sollen. Der Geschäftsführer der HAGENagentur hat verlauten lassen, dass die Stellungnahme mit der Fachverwaltung abgestimmt wurde, sich aber in bestimmten Einzelfragen anders aufstellt. Sie widerspricht aber nicht der Verwaltungsstellungnahme.

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Beschluss:

 

Zusammenfassung des Beschlussvorschlages zu 1255-1 und 1255/2018 „Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm“ für die Ratssitzung am 21.02.2019

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm, mit den vorher vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen und ergänzten Änderungen, die auch in die Anlage 1 aufgenommen wurden:

 

 

Vorlage, Seite 12 und Anlage 1, Seite 4

 

(Der auf Seite 12 der Beschlussvorlage unter der Zwischenüberschrift Einzelhandel“ verfasste Teil der Stellungnahme wird wie folgt geändert:

In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Flächen unterschied-licher Nutzungen entwickelt werden. Dazu gehört auch der großflächige Einzelhandel. Das grundsätzliche Ziel, dass diese Betriebe nur in ASB angesiedelt werden dürfen, ist die Grundlage für sinnvolle Versorgungs-strukturen in der Stadt und der Region. Der Regionalplan übernimmt weitgehend die Ziele und Grundsätze aus dem LEP NRW. Die im Fachdialog Einzelhandel“ geforderten Konkretisierungen der Ziele und Grundsätze des LEP im Regionalplan erfolgen jedoch nur in den Erläuterungen, die allerdings keine Bindewirkung haben. Der Regionalplan belässt den Kommunen somit angemessene Entscheidungsspielräume im Rahmen der Kommunalen Gestaltungshoheit. Dies wird von der Stadt Hagen begrüßt.)

 

Dem Antrag der CDU-Fraktion wird nicht gefolgt. Das komplette Kapitel zum Einzelhandel“ in der Verwaltungsvorlage und Anlage 1 wird gestrichen.

 

 

Vorlage, Seite 13 und Anlage 1, Seite 5

 

Steinbruch Donnerkuhle südlicher Bereich / Steinbruch Oege süd-östlicher Bereich: Den Darstellungen im Entwurf des Regionalplanes wird vollumfäng-lich zugestimmt.

 

 

Vorlage, Seite 16

 

Zum Thema „Windenergiebereiche, Vorrangzone 5“, Seite 16 der Vorlage, wird so verfahren wie der Rat der Stadt Hagen am 13.12.2018 unter „ I.5.48. „Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie (DS 1007/2018)“ beschlossen hat.

 

 

Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzung für den Bereich HarkortseelWerdringen/Geopfad/Geotop Vorhaller Steinbruch

 

Diese Region wird in der Stellungnahme zum Regionalplan nicht berücksichtigt. Der Naturschutzbeirat findet es als erforderlich, für diesen Bereich Entwicklungsvorschläge zu erarbeiten und gemäß der Stellungnahme des Naturschutzbeirates in den Entwurf zum Regionalplan aufzunehmen.

 

 

Ergänzende Stellungnahme der SPD-Fraktion zur den Vorlagen der Verwaltung 1255/2019 und 1255-1/2019 zum Entwurf des Regionalplanes Ruhr

 

  1. Anmerkungen zu den im Regionalplanentwurf definierten Zielen

1.1-9 Ziel: Isoliert liegende Bauflächen zurücknehmen

Die Wiedernutzung siedlungsräumlich integrierter Brachflächen soll gegenüber der Inanspruchnahme von Freiflächen vorrangig angestrebt werden. In Flächennutzungsplänen gesicherte Bauflächen, die sich aufgrund ihrer isolierten Lage weder in einem regionalplanerisch festgelegten Ortsteil noch in einer Eigenentwicklungsortslage befinden und die noch nicht in verbindliche Bauleitpläne umgesetzt sind, sind durch entsprechende Flächennutzungsplanänderungen zurückzunehmen und damit einer Freiraumnutzung zuzuführen. Um eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung zu gewährleisten, können die zurückzunehmenden Bauflächen in ein Flächentauschverfahren gemäß Ziel 12-3 eingebracht werden.

Hier sollte ergänzt werden, dass es besonders dort, wo Kommunen ihre Bedarfe für zusätzliche Flächen nicht darstellen können bzw. aufgrund von Nutzungsrestriktionen nicht nachfragegerecht entwickeln können, Ausnahmen von diesem Ziel geben muss. Soll diesem Ziel konsequent gefolgt werden, wird eine Rücknahme von Flächen in solchen Kommunen das Delta zwischen dem anerkannten Bedarf und der möglichen Ausweisung weiter vergrößern. Damit einhergehend bedeutet dies gleichzeitig eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Basis solcher Kommunen. Daher sollten solche Brachflächen, wenn keine zwingenden naturschutz- oder umweltschutzrechtlichen Rahmenbedingungen entgegenstehen, auch gewerblich-industriell nachgenutzt werden.

 

1.2-2 Ziel „Gewerblich-industrielle Bauflächen bedarfsgerecht entwickeln"

Die bauleitplanerische Sicherung von Bauflächen und Baugebieten die sich für gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen eignen, hat bedarfsgerecht auf Basis der ruhrFiS-Siedlungsflächenbedarfsberechnung zu erfolgen.

Derzeitige Grundlage der Bedarfsberechnung für Gewerbe- und Industrieflächen sind die Ergebnisse des Siedlungsflächenmonitorings ruhrFIS von 2014 mit Daten aus dem Jahr 2013. Der Stützzeitraum für die Ermittlung der Bedarfe für alle Gewerbe- und Industrieflächen sind die Jahre 2005 bis 2010. Damit sind die Zahlen, zum Ende des aktuell laufenden Beteiligungsverfahrens im März 2019 bereits fünf Jahre alt, der Stützzeitraum liegt dann bereits acht Jahre zurück.

Zum Ende des Jahres 2017 lagen bereits aktuelle Daten des Jahres 2016 auf Basis von ruhrFIS sowie über ruhrAGIS und das Projekt Gewerbliches Flächenmanagement Ruhr. Phase IV (GFM IV) vor. Auch sind hier Analysen über den Zeitraum 2005 bis 2015 möglich und damit fünf Jahre länger, als der bisher angesetzte Stützzeitraum.

Die aktuellen Analysen im Rahmen des Projekts GFM IV der BMR zeigen, dass zum Jahresende 2017 in Hagen rund 38,5 ha netto an verfügbaren Gewerbe-, Industrie- und Sonderbauflächen ausgewiesen waren. Die Gesamtgröße der planerisch gesicherten Flächenpotenziale in GE-, Gl- und SO-Gebieten hat sich allerdings seit Beginn der Analysen im Rahmen des Projekts GFM IV von rund 55,3 ha im Jahr 2012 um rund 30% im Jahr 2017 verringert.

Bereits heute können in vielen Kommunen Ansiedlungs- und Verlagerungsvorhaben deshalb nicht mehr adäquat bedient werden. Um die gute wirtschaftliche Entwicklung der Region in den letzten Jahren zu berücksichtigen und den Regionalplan Ruhr nicht auf Basis veralteter Daten aufzustellen, wird gefordert, die Bedarfsberechnungsgrundlage auf der Basis der aktuellsten Zahlen vorzunehmen.

Im Sinne der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Regionalplans Ruhr sollte im weiteren Verfahren dringend sichergestellt werden, dass bei der Festlegung von Bedarfen für Gewerbe und Industrie die tatsächliche Situation zugrunde gelegt und nicht mit, die Realität nicht mehr hinreichend abbildenden Datengrundlagen operiert wird.

Im Hinblick auf die in der Region nicht zu realisierenden Flächenanfragen ist es zudem geboten, im Rahmen der Weiterentwicklung des Flächenmonitorings ruhrFIS der Regionalplanung im Verfahren einen Ansatz zu entwickeln, der auch die tatsächliche Nachfrage bei der Berechnung von Bedarfen berücksichtigt und nicht nur, wie bisher, die tatsächlichen Inanspruchnahmen. So können Flächenengpässe frühzeitig erkannt und flexibel darauf reagiert werden. Für ein solches System bedarf es Eingangsgrößen, Kennzahlen sowie klare „Spielregeln", die gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen der Region definiert werden sollten.

 

1.2-3 Ziel „Flächentauschverfahren durchführen"

„Sofern aus Gründen der bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung bzw. der städtebaulichen Ordnung im Rahmen der Bauleitplanung Flächentauschverfahren durchgeführt werden, ist die Flächenrücknahme und -neudarstellung in einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchzuführen. Dabei muss die zurückzunehmende Baufläche gegenüber der neu darzustellenden Baufläche mindestens gleichwertig sein.“

 

Das Flächentauschverfahren sollte ein Instrument für Kommunen sein, die aufgrund von Nutzungsrestriktionen nicht ausreichende Gewerbeflächen in qualitativer und quantitativer Hinsicht haben und die vorhandenen planerisch gesicherten Potenziale nicht mobilisieren können. Die entsprechenden Erläuterungen zu diesem Ziel greifen diesen Ansatz auf ([...] „Ein Flächentauschverfahren kommt überwiegend dann in Betracht, wenn in einer Kommune kein Neudarstellungsbedarf besteht oder sich die zeitliche Verfügbarkeit bzw. die Mobilisierbarkeit der Sjedlungsflächenreserven als unzureichend erweist.“)

Jedoch wird in den Erläuterungen auch beschrieben, dass bei einem Flächentausch nur Flächen desselben Nutzungstyps getauscht werden können, also eine bedarfsgerechte Ausweisung neuer lokaler Gewerbeflächen nicht durch eine Rücknahme von Wohnbauflächen begründet werden sowie ein Flächentausch nur innerhalb der gleichen Bedarfskategorie erfolgen kann.

Es sollte auch ein Flächentausch zwischen Nutzungstypen möglich sein. In Hagen betrug im Jahr 2015 der Anteil der verfügbaren Flächen mit Nutzungsrestriktionen 55,6 %. Zwischenzeitlich liegt dieser Anteil sogar noch höher, da weitere restriktionsfreie Flächen einer Nutzung zugeführt wurden.

Hinzu kommt, dass 670 ha an errechneten Bedarfen in der Metropole Ruhr derzeit nicht verortet werden können, also auch keine Tauschpotenziale gefunden werden können. Auf die Stadt Hagen bezogen bedeutet dies, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst bei Reaktivierung der Flächen mit Nutzungsrestriktionen und der Neuausweisung im Regionalplanentwurf ein Flächendefizit von 71,5 ha (bezogen auf die Bedarfsberechnung des RVR von 128,9 ha) besteht.

Um diese Fehlbedarfe decken zu können gibt es neben der weiteren Ausweisung von Gewerbeflächen nur die Möglichkeit des Flächentausches zwischen Nutzungstypen und dafür klare Verfahrensregeln, wie zum Beispiel eine Festlegung des Tauschverhältnisses.

 

Hierfür gibt es gleich mehrere Gründe:

  • Ein Fortfall von gewerblich genutzten Flächen durch Brachfallen kommt weitaus häufiger vor als bei anderen Flächenarten. Häufig wird dies gerade bei Altstandorten durch heranrückende Wohnbebauungen ausgelöst. Wenn aber eine Fläche nicht mehr gewerblich genutzt werden kann, muss es zumindest eine Kompensationsmöglichkeit durch einen Flächentausch in anderen Nutzungstypen geben, da ansonsten die Flächenbilanz hinsichtlich der Flächennutzungen zu Ungunsten der Gewerbeflächen verschoben wird.
  • Laut einer Untersuchung des DiFu wird sich die wachsende Flächennachfrage produzierender Betriebe auch auf innerstädtische Flächen ausweiten. Deshalb werden in der Zukunft Konzepte für eine verträgliche Flächennutzung in integrierten Lagen eine besondere Herausforderung für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung bedeuten. Eine restriktive Tauschregelung, wie sie der Regionalplanentwurf vorsieht, würde solchen Entwicklungen bzw. Konzepten entgegenstehen.

 

1.8-1 Ziel „Regionale Kooperationsstandorte sichern"

Die im Regionalplan festgelegten GIBz „Regionaler Kooperationsstandort" sind der Ansiedlung flächenintensiver Industrie- bzw. Gewerbebetriebe mit einer Mindestgröße von 8 ha betrieblicher Netto-Grundstücksfläche vorbehalten. Diese Größenordnung bezieht sich auf die geplante Endausbaustufe des Vorhabens.

Planungen und Maßnahmen, die mit dem angestrebten Nutzungszweck der GIBz „Regionaler Kooperationsstandort" nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.

Die Regionalen Kooperationsstandorte stellen neben den örtlichen Bedarfen ein weiteres Flächenkontingent für die gewerbliche Nutzung von Flächen im RVR-Gebiet dar, die nicht auf die örtlichen Bedarfe angerechnet worden sind. Die Verortung dieser Standorte erfolgte seitens des RVR auf der Grundlage von Anmeldungen der Kommunen, die über entsprechend große Flächen verfügen.

Bei einer Kommune wie der Stadt Hagen, die aufgrund ihrer Topographie und ihrer Siedlungsstruktur nicht in der Lage ist einen oder gar mehrere solcher „Kooperationsstandorte“ auszuweisen, gibt es zwei wesentliche Anmerkungen.

Zunächst muss man feststellen, dass die Verortung der Kooperationsstandorte in unterschiedlichen Kommunen eine Ungleichbehandlung der nicht berücksichtigten Kommunen darstellt. Die Kriterien der Verortung bezogen sich im Wesentlichen auf die Darstellung ausreichender Flächengrößen für die damit verbundenen inhaltlichen Vorgaben des Regionalplans. Die Ansiedlung von Unternehmen auf den Kooperationsstandorten wird, unabhängig von der Diskussion über die Ansiedlungsgröße der Unternehmen, eine lokal wirksame Ansiedlung darstellen. Soll heißen, die dadurch entstehenden Arbeitsmarkt- und Finanzeffekte werden bei den Kommunen entstehen, in deren Gebiet die Standorte verortet sind. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die örtlichen Bedarfe in diesen Kommunen um weitere Gewerbeflächen „ergänzt“ werden und somit eine Stärkung der Wirtschaftskraft in diesen Städten und Gemeinden erfolgt. Die Kommunen ohne Kooperationsstandorte dagegen partizipieren an keiner Stelle von dieser Flächenausweisung und müssen darüber hinaus noch Sorge haben, dass aufgrund der Flächenangebote in den Kooperationsstandorten expandierende Bestandsunternehmen in diese abwandern, da der Flächenbedarf örtlich nicht darstellbar ist.

Dies führt direkt zur zweiten Anmerkung. Die Kooperationsstandorte erwecken durch ihre Bezeichnung den Eindruck, dass hier ein Miteinander der Kommunen im RVR-Gebiet erreicht wird. Genau das Gegenteil wird aber der Fall sein.

Auch die im Ziel 1.8-2 Grundsatz „Interkommunale Kooperation stärken“ geforderte interkommunale Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Vermarktung und Betrieb der Standorte durch mindestens zwei Kommunen greift nur in 4 der 23 Gebiete, da nur diese sich auf mehr als eine Kommune erstrecken.

Der RVR wäre gut beraten gewesen, die Kooperationsstandorte mit der Thematik „interkommunale Zusammenarbeit“ gemeinsam zu betrachten und sinnvolle Regularien zur interkommunalen Zusammenarbeit auf die Kooperationsstandorte anzuwenden. Vorrangig wäre insbesondere die Frage zu klären, welche Kommunen bei den Kooperationsstandorten konkret als Kooperationspartner für die 19 isolierten Standorte in Frage kommen. In der jetzigen Form hat das Ziel 1.8-2 mit seinen Anregungen lediglich deklaratorischen Charakter.

 

Alle Bausteine unter Teil A sind in die Stellungnahme der Verwaltung übernommen worden.

 

 

Antrag der Fraktion Hagen Aktiv

 

Mobilität

 

In den zeichnerischen Festlegungen sind unter Bestand/Bedarfsplanmaßnahmen vier Bahnhöfe enthalten, die nicht dem Bestand zuzuordnen sind (Fuhrparkbrücke, Eckesey Schwerter Str., Hengstey, Halden), davon sind die ersten 3 genannten bereits im noch ltigen GEP vorhanden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese begrenzte Auswahl nicht zwingend komplett aktuelleren bzw. kommenden Planungen, und den aus aktuellerer Sicht ggf. auch priorisiert sinnvolleren Bahnhöfen, die nicht u. a. im bisherigen GEP oder im aktuellen Regionalplanentwurf enthalten sind, entspricht.

Wie die aktuell im Regionalplanentwurf stehende Auswahl zustande kam, ist unklar, und die begrenzte bzw. sehr spezifische Auswahl ist nicht komplett nachvollziehbar.

 

Ein potenzieller Haltepunkt in Eilpe wurde von der Stadt Hagen bereits dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr genannt und ist in der Auflistung im VRR-Nahverkehrsplan 2017 (Tabelle 2-14) enthalten.

Darüber hinaus gibt es einige Standorte, die bereits in der vergangenen Zeit genannt wurden oder in anderen Dokumenten wie dem ÖPNV-Bedarfsplan vorkamen, darauf folgend aber nicht genauer analysiert/umgesetzt wurden, daher werden eventuell weitere Standorte nach näherer Betrachtung und Konkretisierung in der Zukunft in Dokumente wie den in den folgenden Jahren neu aufzustellenden ÖPNV-Bedarfsplan und in die Nahverkehrspläne vom VRR und von der Stadt Hagen, aufgenommen/eingereicht werden.

Zu diesen weiteren nicht im GEP, im Regionalplanentwurf, oder im VRR-NVP genannten Bahnhöfen sowie weiterer Infrastruktur gehören unter anderem:

Bahnhöfe Hagen-Bathey, -Kabel, -Oege, -Delstern, -Ambrock, -Priorei, -Haspe; Tunnel Delstern-Hohenlimburg; [Wiederaufnahme der Planungen zur] Regionalstadtbahn -2-

(Quellen: bisherige Dokumente u. a. ÖPNV-Bedarfsplan/IGVP-Maßnahmendossiers sowie angemeldete Maßnahmen (frühzeitiger Stand) zum geplanten neuen ÖPNVBedarfsplan).

Die Stadt Hagen regt an, über die bereits im Entwurf enthaltenen Bahnhöfe hinaus die weiteren Bahnhöfe Hagen-Haspe (Standort näher an der Voerder Str.), -Bathey (ehem. Hohensyburg), -Kabel, -Eilpe, -Delstern zeichnerisch festzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

15

 

 

CDU

18

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

 

6

 

Hagen Aktiv

 

 

4

Die Linke

 

3

 

AfD

 

2

 

FDP

2

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

39

Dagegen:

11

Enthaltungen:

4

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Stellung zu der am 8. Februar 2019 in WP/WR veröffentlichen Aussage der Bezirksregierung Arnsberg abzugeben. Darin kritisiert die Aufsichtsbehörde die Brachflächenpolitik der Hagener Verwaltung.

 

In ihrer Stellungnahme zum Regionalplan behauptet die Bezirksregierung, dass in Hagen mehr als 800 Altlastenverdachtsflächen teils brachliegen und entwickelt werden könnten.

 

Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, diese Aussagen in den kommenden Wochen zu überprüfen und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26. März 2019 darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Flächen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden können. 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen