21.02.2019 - 5.13 Förderprogramm "Gute Schule 2020" - Sachstandsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kaufmann berichtet, dass die Mittel des Förderungsprogramms Gute Schule 2020 ausgeschöpft sind. Es gibt aber vereinzelte Verschiebungen von Maßnahmen in das Konjunkturpaket III. Gleichzeitig bestehen vermehrt Schwierigkeiten bei der Durchführung von Baumaßnahmen im angestrebten Kostenrahmen zu bleiben. Frau Kaufmann geht auf einzelne Maßnahmen ein, weshalb diese nicht in der Liste, die der Verwaltungsvorlage anhängt, aufgeführt sind:

 

-          Emil-Schumacher-Schule - Schaffung eines OGS-Raums: bauordnungsrechtlich nicht umsetzbar

-          Funckeparkschule - Schaffung zusätzlicher Schulräume in der ehemaligen Hausmeister Wohnung: bauordnungsrechtlich nicht umsetzbar

-          Hauptschule Altenhagen - Fassaden- und Dachsanierung: Verlagerung in das Konjunkturpaket III

-          Hauptschule Altenhagen - Fenster- und Fassadensanierung: Verlagerung in das Konjunkturpaket III

-          Hauptschule Altenhagen - Sanierung der Außenmauer: Verlagerung in das Konjunkturpaket III

-          Berufskolleg Cuno I + II - Fassaden- und Dachsanierung: Verlagerung in das Konjunkturpaket III

-          Christian-Rohlfs-Gymnasium - WC-Sanierung: Verlagerung in das Konjunkturpaket III

-          Sekundarschule Altenhagen - Schadstoffsanierung in der Pausenhalle: Verlagerung in das Konjunkturpaket III

 

Folgende Maßnahmen werden aufgrund der neu eingeschätzten Dringlichkeit und der ausgeschöpften Mittel auf 0 gesetzt:

-          Albrecht-Dürer-Gymnasium - Beschaffung von Flachbildschirmen für Stundenpläne

-          Lieselotte-Funcke-Schule - Schaffung einer zweiten Technikhalle

-          Käthe-Kollwitz-Berufskolleg - Errichtung eines Kraftraums

 

Den Vermerk „wird nicht umgesetzt“ korrigiert Frau Kaufmann dahingehend, dass eine Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt mit einer alternativen Finanzierung erfolgen soll. Abschließend berichtet Frau Kaufmann zu der Bereitstellung des Schulhofes bei der Wilhelm-Busch-Schule, dass keine Möglichkeit besteht, den Schulhof über Mittel aus dem Paket Gute Schule 2020 zu finanzieren. Nach einer endgültigen Klärung der Rechtslage muss eine alternative Finanzierung gesucht werden.

 

Herr Dr. Geiersbach möchte wissen, wie der aktuelle Stand bei dem Neubau des Pavillons Hestert ist.

 

Herr Bald erläutert, dass noch Klärungsbedarfe mit dem Fördergeber bestehen. Es ist fraglich, ob Förderkriterien erfüllt werden können. Die Schulverwaltung hat noch keine abschließende Entscheidung getroffen, ob der Pavillon notwendig ist. Für den ursprünglichen Pavillon wurde schon einmal ein Ersatz geschaffen. Durch einen erneuten Neubau würde der Pavillon zweimal ersetzt.

 

Herr Thieser bittet eindringlich darum, dass die Schulverwaltung diesen jahrelangen Diskussionsprozess beendet und eine Entscheidung trifft. Die Schule wartet seit mehr als eineinhalb Jahren auf den Pavillon, damit eine Zweizügigkeit wieder eingeführt werden kann.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis und beschließt die Maßnahmenverlagerung gemäß Punkt 2 sowie die erweiterte und geänderte Maßnahmenliste, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3155&TOLFDNR=274183&selfaction=print