21.02.2019 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und bedankt sich für die ihm überreichten Unterschriften, die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 20.02.2019 zur Beratung zur Aufstellung des Regionalplans eingereicht wurden. Er verspricht, diese der Regionalplanungsbehörde, dem Regionalverband Ruhr, vollumfänglich zu übermitteln.

Weiterhin erläutert er die Abläufe der Einwohnerfragstunde.

 

Herr O. möchte wissen, wann den Betroffenen die geleisteten Mietzuzahlungen, die im Rahmen des nicht vorliegenden schlüssigen Konzeptes der Kosten der Unterkunft zu Unrecht erbracht werden mussten, erstattet werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz geht davon aus, dass das Jobcenter alle infrage kommenden Personen über die Sachverhalte informieren wird.

 

Herr O. fragt nach, wer die entsprechende Anweisung erstellt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erwidert, dass das Jobcenter dies im Rahmen der eigenen Zuständigkeit und der ihm zugewiesenen Aufgaben entscheidet.

 

Herr O. fragt, wann Herr Oberbürgermeister Schulz seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion in den Punkten der nicht angemessenen Pauschalisierung, der extra Beantragungspflicht und der rechts- und verfassungswidrigen Heizkostenrichtlinie nachkommt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass es sich nicht um eine Frage, sondern um eine Wertung handelt, da dem Jobcenter ein rechtswidriges Verhalten unterstellt wird. Die Kommune kommt als einer der beiden Träger des Jobcenters ständig und dauerhaft ihrer Aufsichtspflicht nach. Das Jobcenter arbeitet darüber hinaus nach Weisungen des Bundes und der Regionaldirektion.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt eine Frage von Herrn B. nicht zu.

 

Frau S. erklärt, dass sie diejenige ist, die in der Bezirksvertretung Nord die Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Bedenken gegen die geplante Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen zwischen Fley und Halden mitteilen möchten, übergeben hat. In der Sitzung wurde die Aussage getätigt, dass die Probleme bezüglich Lärm und Verkehr in Fley hinlänglich und lange bekannt seien. Sie möchte wissen, weshalb Politik und Verwaltung bisher nicht tätig wurden und für Abhilfe gesorgt haben. Stattdessen wird ihrer Ansicht nach diese Situation durch Überlegungen zu neuen Gewerbe- und Industrieansiedlungen weiter verschlechtert.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Stadt Hagen selbst Betroffene der Regionalplanung ist. Die Regionalplanung wird nicht von der Stadt Hagen erstellt, sondern vom Regionalverband Ruhr. Dieser versucht für die nächsten 15 - 20 Jahre für einen großen Raum die Zukunft flächenmäßig zu beschreiben. Dazu zählen auch die angesprochenen Flächen, die im Regionalplanentwurf enthalten sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Flächen in kürzester Zeit entwickelt werden. Der Rat muss selbst seine Planung strukturieren, indem er den Flächennutzungsplan anpasst. Dabei erfolgt ein vollständiges Beteiligungsverfahren der Bürgerschaft in Hagen, bei dem die konkreten Fragen abgearbeitet werden. Es besteht kein Grund zu befürchten, dass aufgrund des Beschlusses zum Regionalplan zeitnah negative Veränderungen eintreten. Für Veränderungen ist ein weiteres Planverfahren erforderlich. Der Regionalplan ist als Zukunftssicherung von Flächen in einem großen Raum zu sehen und die Stadt Hagen hat aufgrund der fehlenden Gewerbeflächen versucht, Potenziale zu verorten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt darüber hinaus eine schriftliche Antwort zu.

 

Frau S. möchte weiterhin wissen, welche Möglichkeiten dem Rat der Stadt Hagen heute noch verbleiben, die drei Flächen Hühnerkamp, Röhrenspring und Sauerlandstraße aus der Stellungnahme für den Regionalverband Ruhr herauszunehmen.

 

Herr Grothe erklärt, dass der Rat das heute beschließen kann. Es gibt dazu jedoch eine Verwaltungsvorlage, die dies wiederum nicht vorsieht. Darüber wird im Laufe der Sitzung entschieden werden.

 

Frau S. zitiert aus einem Brief an beschwerdeführende Bürger, dass sich der Rat am 21.09.2019 erneut mit der Vorlage befassen wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz korrigiert, dass es sich im Schreiben um einen Druckfehler handelt und der 21.02.2019 gemeint ist.

 

Herr M. möchte den Sachstand zur Fläche Sauerlandstraße wissen, da in einem Schreiben von einer Reservefläche gesprochen wird, dieser Status aber in der Bezirksvertretung Hohenlimburg in dieser Form nicht mehr erwähnt wurde.

 

Herr Grothe erklärt, dass alle zu meldenden Flächen aus Sicht der Stadt als Reserveflächen gesehen werden. Bei der Fläche an der Sauerlandstraße wurde schon im Jahr 2009 vom Rat über die Potenziale für den Flächennutzungsplan entschieden. Seinerzeit wurde diese Fläche nicht in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen und stattdessen als Reserveflächen bezeichnet. Heute wird jedoch nicht über den Flächennutzungsplan diskutiert. Im kommenden Jahr muss der Rat entscheiden, welche Flächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Entscheidend für Hagen wird der kommende Flächennutzungs- und der jeweils konkrete Bebauungsplan sein. Der Rat hält noch weitere Reserveflächen vor. Ob diese in Anspruch genommen werden, wird heute nicht entschieden, sondern wenn konkret für eine Fläche ein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird.

 

Herr M. berichtet, dass sich die besagte Fläche weitestgehend in privater Hand befindet. Er fragt, was passiert, wenn der Eigentümer diese Fläche nicht verkaufen möchte.

 

Herr Grothe erläutert, dass die Stadt Hagen wenig eigene Flächen besitzt und die entsprechenden Flächen meist in privater Hand sind. Die Verwaltung ist daher gezwungen, mit den Eigentümern über eine Veräußerung zu verhandeln.

 

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass der Rat mit der Stellungnahme zum Regionalplan darauf eingehen muss, was der Regionalverband Ruhr insgesamt an Flächennutzung den einzelnen Kommunen zugewiesen hat. Die Ausgangssituation ist so, dass der Regionalverband Ruhr für die Stadt Hagen einen Bedarf von 70 bis 120 Hektar Gewerbefläche bis 2035 prognostiziert hat. Damit wäre die wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt gesichert. Mit den zu meldenden Flächen wird versucht, sich diesem Flächenbedarf anzunähern. Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, dass von diesen Potenzialflächen am Ende viele Einzelflächen verloren gehen werden, weil sie starken Restriktionen unterliegen. Später im konkretisierenden Verfahren wird man darüber nicht hinweggehen können. Ziel ist es, erstmal möglichst viele Flächen zum Regionalplan anzumelden, in dem Bewusstsein, dass davon einige verloren gehen werden. Hinterher besteht keine Möglichkeit, den Regionalplan in einem Änderungsverfahren auf einfachem Wege anzupassen. Der Regionalplan wird für das gesamte Ruhrgebiet aufgestellt und hat eine Bearbeitungszeit von mehr als 10 Jahren.

 

Herrn König ist klar, dass entsprechende Flächen für eine Gewerbeentwicklung in Hagen benötigt werden. Jedoch muss es primär darum gehen, Brachflächen zu reaktivieren, bevor neue Flächen ausgewiesen werden. Dies gilt mit besonderem Vorrang zu prüfen, besonders unter dem Aspekt der Behauptung des Regierungspräsidenten, dass in Hagen 800 Brachflächen zur Verfügung stehen würden. Sollten hier nicht ausreichend Flächen einer Nutzung zuzuführen sein, muss eine Vorrangpolitik betrieben werden. Es werden seiner Ansicht nach sicherlich noch viele Jahre ins Land gehen, bevor die hier kritisch angesprochenen Flächen ernsthaft diskutiert werden.

 

Herr Panzer weist darauf hin, dass mit solchen Festlegungen Erwartungen geweckt werden. Er findet es bedenklich, dass Flächen, wie zum Beispiel der Hühnerkamp am Fleyer Wald, aufgrund der naturnahen Lage überhaupt gemeldet werden. Er schlägt vor, solche Flächen aus der Planung herauszunehmen. Sollte eine spätere Aufnahme doch notwendig werden, kann dies immernoch über ein Regionalplanänderungsverfahren erfolgen.

 

Herr Hentschel fragt sich, weshalb Flächen in die Stellungnahme mit aufgenommen werden, wenn sie am Ende wahrscheinlich nicht benutzt werden sollen. Er befürchtet, dass sie verplant werden, wenn sie einmal in dem Plan mit aufgenommen sind.

 

Herr M. konkretisiert seine eingangs gestellt Frage, was geschieht, wenn die verplanten Privatflächen nicht durch die Eigentümer verkauft werden, die Stadt Hagen aber dort Gewerbeflächen ansiedeln möchte.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht für alle Planungen eine Aussage treffen, da ganz viele Flächen im Regionalplan nicht im städtischen Besitz sind. Wenn die Stadt lediglich auf Flächen planen würde, über die sie verfügen kann, wäre das aus seiner Sicht eine sehr verknappte und verkürzte Sicht auf Stadtentwicklung.

 

Herr S. berichtet darüber, dass 1997, als in Fley ein Wohnbaugebiet erschlossen wurde, ein Gewerbegebiet, welches 300 Meter von der Wohnbebauung entfernt war, einen Emissionskonflikt ausgelöst hat. Heutzutage sollen Flächen erschlossen und ein Landschaftsschutzgebiet aufgegeben werden, welche dann etwa 25 Meter an die vorhandene Bebauung heranreichen. Er fragt sich, ob es sinnvoll ist, solche Flächen wie den Röhrenspring oder den Hühnerkamp in den Regionalplan mit aufzunehmen.

 

Herr Grothe erklärt, dass man sich die Auswahl der Flächen nicht leicht gemacht und die Stadt Hagen viele Flächenpotenziale untersucht hat. Dabei hat man sich auch Flächen angeschaut, die Restriktionen unterliegen. Gleichwohl gibt es auch regelmäßige Nachfragen der Wirtschaftsförderung, ob in bestimmten Gewerbegebieten die Möglichkeit zur Erweiterung für einen existierenden Betrieb besteht. Er stellt außerdem fest, dass sich gewerbliche und industrielle Gebiete von der Nutzung unterscheiden. Er beschreibt nochmal das Verfahren, wie es nach der Aufstellung des Regionalplans weitergehen wird.

 

Herr M. berichtet, dass in der Bezirksvertretung gesagt wurde, dass es nicht garantiert werden kann, dass auf diesen Flächen kein Kohlekraftwerk entstehen wird.

 

Herr Gerbersmann versichert, dass in der Sitzung gesagt wurde, dass dort kein emittierendes Gewerbe angesiedelt werden soll.

 

Herr Kohaupt erläutert die Sichtweise auf Gewerbegebiete. Ein Gewerbegebiet bedeute nicht, dass dort Fabriken und Kraftwerke entstehen. Bei einem Unternehmen in einem Gewerbegebiet kann es sich auch um ein Dienstleistungsunternehmen mit dazugehörigen Wohnhäusern handeln. Dies bringe nur eine sehr geringe Belastung für die Nachbarschaft mit sich. Wenn dann noch die verkehrliche Erschließung entsprechend gesteuert wird, können auch sensible Gebiete erschlossen werden. Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung auch deutlich gemacht, dass sie sich dafür einsetzt, die verkehrliche Belastung im Dorf Fley nicht weiter ansteigen zu lassen. Sollte es durch Änderung des Flächennutzungsplans zu Erschließungen kommen, wird man sich dafür einsetzen, dass die Verkehre so geleitet werden, dass die Bewohner nicht weiter belastet werden.

 

Frau S. möchte wissen, wann die Baumaßnahmen zur Fahrbahnverbreiterung in Altenhagen beginnen werden. Diese soll an der Hermannstr. 15 starten und fast bis zum Ischeland reichen. Die Planungen laufen dafür schon seit langer Zeit, aber eine Aufnahme der Arbeiten sei noch nicht erfolgt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftlich Beantwortung der Anfrage zu.

 

 

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