07.12.2005 - 6.11 Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rad der Stadt
Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt
Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 29.11.2001
und vom 11.12.2003 die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes
Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- . Mit der Plangebietserweiterung soll eine
in diesem Bereich abgeschlossene Planung zur Fassung des südlichen Ortsrandes
von Garenfeld zwischen Westhofener Straße und Steinbergweg festgesetzt werden.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen
Geländestreifen von ca 30 m südlich parallel zur bestehenden Abgrenzung des
Bebauungsplanes und umfasst/erfasst die Flurstücke Gemarkung Garenfeld, Flur 3,
Flurstück 36 (tlw.) und 255 (tlw).
Die Grenze des Bebauungsplanes verläuft in diesem
Bereich jetzt in einem Abstand von ca. 85m parallel zur Straße Gräweken.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen
beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken-, einschließlich der Begründung vom 17.11.2005.
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.
August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 17.11.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
:
Das
gesamte, erweiterte Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 / 00 (523)
-Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt durch die Westhofener Straße im Südwesten
und erstreckt sich vom südlichen Rand der Bebauung des Dorfes Garenfeld auf
einer Breite von ca. 150 m nördlich der Westhofener Straße und südlich der
Bebauung entlang des Steinbergweges in östlicher Richtung bis ca. 85 m über die
Straße Gräweken hinaus nach Osten.
Das
Plangebiet umfasst die Flurstücke 171, 231 (tlw.), 295 (tlw.), 488 (tlw.),
und 489, alle Flur 1, Gemarkung Garenfeld und die Flurstücke 36 (tlw.) und 255,
alle Flur 3, Gemarkung Garenfeld.
In dem
im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Weiteres
Verfahren:
Die
Offenlegung des Planes sowie die vorgenannte Beteiligung der Behörden soll im
Januar/Februar durchgeführt werden. Sofern sich aus Offenlegung und Beteiligung
keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zu diesem
Verfahren Mitte 2006 herbeizuführen.
