07.12.2005 - 6.10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/05 (576)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Wortprotokoll
Herr
Mosch möchte die zeitlich begrenzte Nutzungsdauer erläutert haben und wirft die
Frage auf, ob dort eine mobile Anlage errichtet werden soll. Weiterhin bittet
er um Auskunft ob das Vorhaben mit den anderen angedachten Projekten, wie z.B.
mit dem Evolutionspark, kollidiere.
Herr
Schumacher erläutert, dass es sich um
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelte, dessen Konkretisierung erst in
der nächsten Bearbeitungsphase vorgestellt werden könne. Er könne nicht ausschließen, dass der
Evolutionspark und ein Beachclub
nebeneinander denkbar seien und sich möglicherweise auch ergänzen
könnten. Weitere Details seien vom Vorhaben des Investors abhängig.
Herr
Daniels befürwortet im Allgemeinen neue
Ideen, spricht sich jedoch für eine Gesamtplanung aus. Eine Befristung sei bei
einem erforderlichen Konzept nur schwer durchzusetzen und schränke die
Realisierung des Evolutionsparks ein.
Herr
Panzer unterstreicht die Äußerungen von Herr Daniels und macht deutlich, dass
sicherzustellen sei, dass auch
verwaltungsintern eine Abstimmung der Planungen zwischen dem Evolutionspark und
des Beachclubs stattfinde.
Herr
Decker befürwortet die Idee des Investors trotz inhaltlicher Bedenken im
Zusammenhang mit dem Evolutionspark.
Herr
Hennemann macht auf das Problem des Überschwemmungsgebietes aufmerksam.
An
der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Dr. Siebert, Mosch und
Kohaupt. Herr Schumacher nimmt
ausführlich Stellung zu den aufgeworfenen Fragen und Anregungen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
10/05 (576) Lauftreff / Beachclub Hengsteysee - gem. § 12 i.V.m. § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. §
4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Vorliegen der konkreten Planunterlagen
des Projekträgers erfolgen. Der Satzungsbeschluss soll in 2006 erfolgen.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) Lauftreff
/ Beachclub Hengsteysee - umfasst Teilflächen des Grundstücks der Gemarkung
Boele, Flur 2, Flurstücke 14, 15 und 420 jeweils teilweise.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
