07.12.2005 - 4.5 Vorschlag der SPD-Fraktion betr.Ortsumgehung Bo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Aus Sicht von
Herrn Pejic sollte das Vorliegen der Urteilsbegründung des OVG Münster
abgewartet werden.
Herr Panzer
kritisiert das Fernbleiben des
Planungsdezernenten Herrn Grothe, von der Sitzung der BV-Nord. Er macht deutlich, dass Erklärungsbedarf zu
der gerichtlichen Niederlage seitens der Verwaltungsspitze bestehe und fordert
die Verwaltung auf, bei der Überarbeitung der Planung sorgfältiger zu arbeiten.
Herr Daniels
schließt sich den Ausführungen von Herrn Panzer an und macht deutlich,
dass nach Beschlusslage erst die
Ortsumgehung und anschließend die Bebauung
des
Marktplatzes durchgeführt werden sollte.
Nach
derzeitigem Kenntnisstand könnte die Ortsumgehung auch völlig unrealisierbar
sein.
Herr Dr.
Eversberg merkt an, dass die Verwaltung von dem Urteil des
Oberverwaltungsgerichts überrascht worden sei. Das Urteil mit ihren
schriftlichen Begründungen müsse
erst
abgewartet werden bevor eine Analyse erfolgen könne. Die vom Gericht
aufgeführten Mängel müssten von der Verwaltung aufgearbeitet werden. Die
Planung der Ortsumgehung Boele sei in ihrem Kern nicht beanstandet worden. Die Trassenführung , die
Höhenlage und auch die Bedarfssituation seien
vom OVG nicht in Frage gestellt worden.
Herr
Schumacher macht unter Hinweis auf die
geäußerten Bedenken deutlich, dass die Ortsumgehung Boele gebaut werde, sobald
die vom OVG aufgelisteten Probleme
ausgeräumt seien, könne das Projekt ausgeführt werden.
In der
Sondersitzung im Januar 2006 solle der Tagesordnungspunkt Ortsumgehung Boele
Teil II erneut beraten werden.
Herr Kohaupt
weist auf das an den Oberbürgermeister gerichtete Schreiben hin.
An der weiteren
Diskussion über die Realisierungsmöglichkeit der OU beteiligen sich die Herren
Panzer, Rath, Daniels, Dr. Eversberg, Schumacher und Herr Kohaupt.
Die ausgelegte Stellungnahme des
Rechtsamtes ist der Niederschrift als Anlage 11 beigefügt.
