07.12.2005 - 6.1 Errichtung von Wohn- und Pflegegebäuden für Sen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Wortprotokoll
An der
Diskussion, innerhalb der durch das Baurecht vorgegebene Zweimonatsfrist automatisch
das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen, beteiligen sich die Herren Mosch,
Decker, Steffen, Panzer, Kohaupt, Steffen, Dr. Eversberg und Schumacher. Um
Vorlagen beraten zu können, müsste das Eingangsdatum vermerkt sein, damit die
BV auch nachvollziehen könne, wann die rechtsgültige Frist ablaufe.
Herr Panzer verweist auf das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB in
Verbindung mit § 34 BauGB, das die
Planerische Bauhoheit der Gemeinde berühre, hin. Herr Panzer vertritt die
Auffassung, dass der Oberbürgermeister dieses auf einen Ausschuss aber nicht
auf eine Bezirksvertretung übertragen könne. Er bittet die Verwaltung um Klärung.
Herr
Schumacher berichtet entgegen den Ausführungen von Herr Steffen, dass die Frist
bereits abgelaufen sei.
Herr
Steffen spricht sich dafür aus, dass
die Verwaltung sicherstellen solle, die
Veranstaltungen auf dem Festplatz Hilgenland trotz des Bauvorhabens
weiterhin stattfinden zu lassen.
Beschluss:
Das
Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 14
barrierefreien Wohnungen inkl. Gemeinschaftsbereich und 14 Stellplätzen, sowie
die Errichtung eines Krankenhauses/Heimes mit seniorengerechten Wohnungen (9
Wohneinheiten) mit Pflegeeinrichtung im Erdgeschoß für 8 Bewohner wird gem. §
36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB in der beantragten Form erteilt.
Zusatz: Die Bezirksvertretung
Nord bittet die Verwaltung zukünftig jede Vorlage
mit einem Eingangsdatum zu versehen, um die rechtlichen
Auswirkungen abschätzen zu können.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt,
sicherzustellen, dass die
Veranstaltungen auf dem Festplatz
Hilgenland trotz des
Bauvorhabens weiterhin stattfinden können.
