21.03.2018 - 4.3 Fußgängerüberweg Berchumer Straße im Ortskern H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Winkler erläutert anhand einer Skizze, dass die Installation eines Fußgängerüberweges (FGÜ) an der ursprünglich von der Bezirksvertretung gewünschten Stelle an den Bushaltestellen  nicht realisierbar ist.

Die einzuhaltenden Vorschriften für die Installation an dieser Stelle würden die Kosten enorm in die Höhe treiben, in einen hohen sechsstelligen Betrag, da  die straßenbaulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Die Fachverwaltung einschließlich der Straßenverkehrsbehörde lehnen diesen Standort für einen FGÜ ab, zumal die Verwaltung der Auffassung ist, dass es nicht unbedingt erforderlich ist, einen FGÜ im Ortskern Halden zu schaffen, da es sich um eine 30 km/h-Strecke handelt und der Bereich als unauffällig eingestuft wird.

Der alternative Standort, der von der Verwaltung angeboten wurde, auf der anderen Seite der Kreuzung wurde vom Antragsteller als nicht sinnvoll erachtet.

Deshalb schlägt Herr Winkler vor, die finanziellen Mittel, die bereits für den alternativen FGÜ in Halden angemeldet wurden, stattdessen für den noch nicht finanzierten gewünschten FGÜ an der Bahnstraße Höhe Herrenstraße einzusetzen.

Mit der Realisierung des FGÜ an der Bahnstraße am Kreisel und der Aufhebung des FGÜ an der Langenkampstraße könnte man die neuen FGÜs zusätzlich mit taktilen barrierefreien Elementen ausstatten.

Auf einen FGÜ im Ortskern Halden wird dann komplett verzichtet.

 

Herr Reinke erklärt, dass die BV noch weiteren Beratungsbedarf hat.

 

 

 

 

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Beschluss:

Vorbehaltlich der Haushaltsplangenehmigung beschließt die Bezirksvertretung Hohenlimburg die Anlage eines Fußngerüberweges im Ortskern Halden gemäß Anlageplan im Bereich der Kreuzung Berchumer Straße/ Rüggeweg/ Dümpelstraße. 

 

 

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X

Ohne Beschlussfassung

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage