21.02.2018 - 6.3 Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Panzer macht auf den vorliegenden Sachantrag aufmerksam, der im Stadtentwicklungsausschuss so beschlossen worden ist.

Frau Kingreen führt an, dass man sich mit dem Windkrafterlass momentan in einer Rechtslage befindet,  die wirksam ist,  auf die sich die Investoren verlassen müssen, mit der die Verwaltung weiterhin arbeiten muss und weist in diesem Zusammenhang  auf den Punkt 4 des Sachantrages hin. Das Land NRW befinde sich bzgl. der Erneuerbaren Energien zur Herstellung von Elektrizität ganz weit hinten. Es ist ihr deshalb unverständlich, dass hier die Bürger entscheiden sollen, ob sie hier ein Windrad haben möchten oder nicht. Man habe hier ein anständiges Verfahren, in dem die Gesichtspunkte der Bürger, der Natur und alle anderen Gesichtspunkte sorgfältig geprüft würden.

Herr Meilwes macht darauf aufmerksam, dass ein Erlass kein Gesetz ist. Es sei festzuhalten, dass ein abgesicherter Flächennutzungsplan vorliege. Es gebe keinen Anlass, sich erneut mit einer Flächennutzungsänderung in dieser Angelegenheit zu befassen, Handlungsbedarf seitens des Naturschutzbeirates bestehe somit nicht.

Herr Bleja berichtet über die Ablehnung eines Antrages seitens der Verwaltung. Der Antragsteller habe daraufhin Klage eingereicht. Die Fragestellung, ob die 55. Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und fehlerfrei zustande gekommen ist, wird nun gerichtlich überprüft.

Herr Panzer weist darauf hin, dass die Vorlage und die Frage zu diskutieren ist, ob das Moratorium, welches der Rat im vergangenen Sommer beschlossen hat, jetzt verlängert wird, oder ob es aufgehoben wird und damit das Verfahren weiter fortgeführt wird. Der Sachantrag ziele darauf ab, dass durch die Änderung des Landesentwicklungsplanes Fakten eintreten könnten, die das Verfahren sogar ganz obsolet machen könnten. Dies sei der Ansatz. Herr Panzer weist außerdem auf die Bemerkung des Herrn Bleja hin, wonach die 55. Flächenplannutzungsänderung, die schon richtig alt sei, angefochten würde. Er hält es für sinnvoll, dass dieses Verfahren zu einem Abschluss gebracht wird.

Herr Klepper erläutert an dieser Stelle den vorliegenden Sachantrag. Herr König weist darauf hin, dass die schwarz-gelbe Landesregierung in dem neuen Landesentwicklungsplan vorsieht, dass in den Regionalplänen Vorrangzonen für Windenergieanlagen eingeräumt werden können. Herr Thieser habe ihn darüber informiert, dass der RVR in der nächsten Woche genau dies beschließen wird. Dies würde bedeuten, dass diese Pläne für Hagen verbindlich sind. Herr König plädiert deshalb dafür, dass der gefasste Beschluss so bleibt. Es gebe keine neue rechtliche Regelung. Man solle möglichst schnell verhindern, dass die Anlagen nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz genehmigt werden müssen, denn dann sei man nicht mehr Herr des Verfahrens.

Herr Meilwes ergänzt, dass Anlagen bis 100 Meter bundesimmissionsfrei sind. Dies hebe der Flächennutzungsplan nicht auf, wenn er eine Windkraftfläche ausweist. Windkraftflächen seien dann dort, wo überhaupt nicht gebaut werden kann.

Herr Grzeschista findet, dass es vergeudete Energie, vergeudete Arbeitszeit und vergeudete Kosten sind, so lange man bestimmte Datenfakten noch nicht vorliegen habe. Es werde noch einige Zeit dauern, bis der Landesentwicklungsplan beschlossen werde.

 

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Beschluss:

  1. Die Darstellung der aktuellen Rechtslage und die Erläuterungen zum Entwurf des neuen Windenergie-Erlasses sowie die Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Ratssitzung vom 31.08.2017 zu TOP I.4.2. werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der Rat beschließt, nach Ablauf des Moratoriums das Verfahren Teilflächennutzungsplan Windenergie fortzuführen.

 

 

 

Beschluss 2:

Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:

 

  1. Die Antragsteller stehen zu den grundsätzlichen Zielen der Energiewende.

 

  1. Die mittlerweile veraltete Darstellung der Rechtslage (Stand: 25.10.2017) und die Erläuterungen zum Entwurf des neuen Windenergie-Erlasses sowie die Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Ratssitzung vom 31.08.2017 zu TOP I.4.2. werden zur Kenntnis genommen, soweit sie noch dem aktuellen Sachstand entsprechen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Kabinettsbeschluss vom 20.12.2017 zum Landesentwicklungsplan (LEP) geplanten Änderungen auf deren Relevanz für die Hagener Planungen hin zu prüfen. (Kabinettsbeschluss vom 20.12.2017, siehe Anlage).

 

  1. Nach Vorliegen der planungsrechtlich verbindlichen Grundlagen sollen individuelle Vorrangzonen dort eingerichtet werden, wo diese in der Bevölkerung die entsprechende Akzeptanz finden.

 

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Abstimmungsergebnis zu Beschluss 1:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

-

-

Die Linke

 

 

1

AfD

-

-

-

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

x

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Dafür:

7

Dagegen:

7

Enthaltungen:

1

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Beschluss 2:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

-

-

-

Die Linke

 

1

 

AfD

-

-

-

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

7

Dagegen:

8

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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