09.11.2005 - 6.1 Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 09.11.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Historisches Centrum Hagen
- Bearbeitung:
- Anja Kuhlmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hauck
stellt das Projekt Evolutionspark im Bereich des Harkort- und Hengsteysees
vor. Es handele sich gem. Baugesetzbuch um einen besonderen Entwicklungsbereich,
der es als städtebauliches Sonderrecht ermögliche, Vorkaufsrechte und
Veränderungssperren zu regeln sowie Einfluss auf Bodenpreise nehmen zu können.
Da an dieses Sonderrecht auch öffentliche Fördermittel gebunden seien, setze
dies ein besonderes öffentliches Interesse und einen Zeit- und Maßnahmenplan
voraus, der den genauen Zeitablauf darstelle. Es sei beabsichtigt, dass der Rat
der Stadt in seiner nächsten Sitzung den Auftrag dazu geben solle, in die
vorbereitenden Untersuchungen einzusteigen. Darüber hinaus sei vorgesehen,
diese Untersuchungen innerhalb eines Jahres abzuschließen, um dann Ende 2006
eine Satzung über den Entwicklungsbereich präsentieren zu können. In dem
gesamten Verfahren sei eine Beteiligung der Bürger und aller direkt Betroffenen
vorgesehen.
Frau Hobein
erläutert das Konzept des zukünftigen Evolutionsparks in Form einer Zeitreise
über 350 Millionen Jahre Geschichte anhand eines mit Bildern unterstützten
Vortrages. Sie weist darauf hin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine
Detailplanung vorliege, es sich aber nicht um ein Museum im klassischen Sinne
handeln werde. Es sei beabsichtigt, das gesamte Unternehmen, im Gegensatz zu
anderen kulturellen Einrichtungen, unter wirtschaftlichen Aspekten zu führen.
Ziel sei es dabei u. a. auch, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Frau Hobein
spricht die Erwartung aus, dass das Projekt kritisch aber fördernd begleitet
werde.
Herr Panzer
bezweifelt, ob bei der Verquickung zwischen städtebaulicher
Entwicklungsmaßnahme und Evolutionspark die Dimensionen in finanzieller und
räumlicher Art gesteuert werden können. Er begrüßt die vorbereitenden
Untersuchungen zur vorherigen Abwägung der Maßnahme, vermisst jedoch die
Einbindung des Umweltausschusses, da es sich um einen erheblichen Eingriff in
die vorhandenen Freiflächen des Hagener Nordens handele.
Herr Hauck
erwidert, dass der Umweltausschuss am 10.11.2005 über die Vorlage berate. Die
von Herrn Panzer angesprochenen Überlegungen zur Entwicklungsmaßnahme seien
auch verwaltungsintern bereits angesprochen worden. So seien u. a. auch eine
Rad- und Fußwegeverbindung auf Hagener Seite und die Anbindung an die
Ruhrtalbahn sowie an den ÖPNV zukünftig vorzusehen. Herr Hauck betont, dass von
einem Projekt wie dem Evolutionspark weitere Impulse ausgehen würden. So
müssten z. B. auch Übernachtungsmöglichkeiten sowie Park- und Campingflächen
vorgesehen werden.
Die
Präsentation zeige, so Herr Mosch, dass Hagen ein großes historisches Potential
habe. Er begrüße das Projekt, da es erhebliche Chancen beinhalte und sehe darin eine gute
Möglichkeit, die Weiterentwicklung zur Aufwertung des Hagener Nordens voran zu
bringen. Er habe jedoch Bedenken damit, für das Plangebiet das Instrumentarium
städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen einzusetzen, da dies zu Konfliktpotential
führen könne. Herr Mosch spricht sich dafür aus, das Projekt nicht von Anfang
an schlecht zu reden. Er wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, wer
derartige Projekte fördere und welche Kriterien dafür erfüllt werden müssten.
Herr Hauck
entgegnet, dass es vom Land NRW bis hin zur Europäischen Union unterschiedliche
Möglichkeiten zur Förderung eines solchen Vorhabens gebe. Zunächst solle
versucht werden Städtebauförderungsmittel über die Bezirksregierung Arnsberg zu
bekommen.
Herr Rath
sieht in dem Vorhaben eine Chance für Hagen, um u.a. Arbeitsplätze zu schaffen.
Dabei dürfe jedoch auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass Grundeigentümer
von dem Projekt betroffen würden. Hinsichtlich der Vorleistungen, die die Stadt
Hagen zu erbringen habe, möchte Herr Rath wissen, ob letztendlich eine Umlage
der zum Teil erheblichen Beträge, wie im Sanierungsgebiet Halden, zu erwarten
sei.
Herr Hauck
erläutert das angewandte Umlageverfahren im Entwicklungsgebiet Lennetal, wo
bodenwertsteigernde Ausgleichszahlungen fällig geworden seien. Über eine
zukünftige Umlage und deren Höhe im vorgesehenen Entwicklungsgebiet, lasse sich
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage machen.
An der
weiteren Diskussion zu den vorbereitenden Untersuchungen und zur weiteren
Bauleitplanung beteiligen sich die Herren Decker, Hauck, Kohaupt und Panzer.
Herr Hauck
teilt mit, dass die Deutsche Bahn AG hinsichtlich ihrer betroffen Flächen
Entgegenkommen signalisiert habe.
Herr Kohaupt
spricht sich dafür aus, die betroffenen Landwirte von Anfang an mit
einzubinden. Er kündigt an, dass die Bezirksvertretung das Projekt konstruktiv
begleiten, einzelne Punkte aber auch kritisch hinterfragen werde. Herr Kohaupt
vertritt die Auffassung, dass sich durch das Projekt eine Chance biete, die
Stadt Hagen, auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung, weiter nach
vorne zu bringen. Er spricht sich noch einmal dafür aus, dafür Sorge zu tragen,
dass die Bürger, Anwohner und die betroffenen Landwirte mit eingebunden werden und
bittet die Verwaltung, die Bezirksvertretung immer aktuell über den
Projektstand zu informieren.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt
Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der
Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4
Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich Evolutionspark Hagen
b)
Das
Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und
Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey
verbunden sind.
Grenzen des Gebietes
Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der
Weststraße bis zur Dortmunder Straße
Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße
(Niedernhofstr. 29)
Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der
Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich
parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m
südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen
Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.
c)
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die
vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die
Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.
d)
Das
Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung
für den Entwicklungsbereich vorzustellen.
