09.11.2005 - 5.1.1 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

 

*200,00 Euro

 

 

für den St. Martinszug zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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