13.11.2018 - 7 Masterplan und Mobilität

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Wortprotokoll

Herr Homm berichtet, dass der Masterplan Mobilität sehr wenig zu Fußgängern ausführt. Um eine Stadt attraktiver zu machen, muss man sie auch für Fußgänger attraktiver machen.

 

Herr Homm führt aus, dass in vielen deutschen Städten bereits eine Überschreitung des NO²-Grenzwertes vorliegt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hat bereits aufgrund der Nichteinhaltung der Grenzwerte gegen zahlreiche Städte Klage erhoben und weitere angedroht, unter anderem auch gegen Hagen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt sich entschlossen, einen Masterplan für nachhaltige Mobilität zu erarbeiten, der als Grundlage für die Umsetzung emissionsreduzierender Maßnahmen dient und eine Mobilitätswende in Hagen einleiten soll. Herr Homm betont, dass die Mobilitätswende als kontinuierlicher Prozess nur durch engagierte Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort erfolgreich umgesetzt werden kann.  Die Mobilitätswende betrifft sowohl den Personen- als auch den Güterverkehr. Für den Personenverkehr wird hier das Ziel verfolgt, bis zum Jahr 2035 den Anteil des Umweltverbundes aus öffentlichem Verkehr sowie Rad- und Fußverkehr an den zurückgelegten Wegen der Hagener Bürgerinnen und Bürger von aktuell 38 % auf 50 % zu steigern. Hierbei ist der Fußgängerverkehr zu stärken. Zu diesem Zweck wird ein Fußgängerverkehrskonzept benötigt, welches dazu beitragen kann, Wege vom motorisierten Individualverkehr zu verlagern, den Platzbedarf von Straßen zu reduzieren und die Stadt als Lebensraum zu fördern.

 

Um das Konzept mit Leben zu füllen, sollten in Hagen Arbeitsgruppen für den Fußverkehrs-Check eingeführt werden. Der Fußverkehrs-Check ist der Einstieg in die Fußverkehrsförderung. Die autozentrierte Stadt- und Verkehrsplanung der letzten Jahrzehnte hat oft dazu geführt,  dass die öffentlichen Räume der Städte und Gemeinden nicht zum Verweilen und Zufußgehen einladen. Es fehlen Fußgängerüberwege, Bürgersteige sind zu schmal oder werden zugeparkt. Herr Homm verdeutlicht, dass Fußgänger selbst am besten wissen, was gut für sie ist, und daher sollte man sie bei der Planung und Gestaltung der Fußwege einbeziehen.

 

Herr Homm erläutert, dass der Ablauf eines Fußverkehrs-Checks in fünf Schritten geplant ist:

  1. Vorbereitungen zum Fußverkehrs-Check

Er wird in jeder Kommune individuell ausgestaltet und ggf. an die kommunalen Erfordernisse angepasst. In einem externen Büro der Stadtverwaltung muss eine zentrale  Ansprechperson benannt werden. Die Person begleitet den gesamten Fußverkehrs-Check und organisiert die Öffentlichkeitsarbeit

  1. Der Auftaktworkshop

Mit einem zweistündigen  Auftaktworkshop beginnt der eigentliche partizipative Teil des Checks. Ziel ist, alle Beteiligten mit den Belangen von Fußngerinnen und Fußnger und der Thematik Fußverkehr ausreichend vertraut zu machen.

  1. Die Durchführung der Begehung

Bei den Begehungen, dem Kernstück des Checks, werden vor Ort die Probleme und Belange der Fußgänger  sowie der Verkehrssituation betrachtet.

  1. Der Abschlussworkshop

Der Abschlussworkshop dient einer ersten Aufbereitung der Begehungen.

  1. Nachbereitung des Fußverkehrs-Check

Es wird auf Grundlage des Abschlussworkshops eine abschließende Dokumentation erarbeitet, die die Situation des Fußverkehrs vorstellt, bewertet  und konkrete Maßnahmenvorschläge liefert.

 

Herr Homm bittet daher, für die Aufstellung eines guten Verkehrskonzeptes,  den Seniorenbeirat und den Beirat für Menschen mit Behinderung auf der Grundlage eines Fußverkehrs-Checks in einen möglichen Arbeitskreis einzubinden.

 

Frau Sauerwein bedankt sich für die Ausführungen bei Herrn Homm und verweist auf die bereits seit längerem geführte Debatte bzgl. der Ampelschaltungen. Hier hat sich gezeigt, dass die Problematik der Fußgänger gegenüber dem anderen Verkehr immer wieder zurückstecken muss. Dies ist einer der Gründe, warum es einen Arbeitskreis „Fußgängerverkehr“ geben sollte. Gerne würde sich der Seniorenbeirat bei den Beratungen einbringen.

 

Herr Bögemann und Herr Wegener unterstützen diesen Antrag. Herr Pege, als Scooterfahrer,  macht noch einmal auf seine spezielle Problematik bei der Nutzung von Bürgersteigen aufmerksam und spricht sich auch für den Antrag aus.

 

Frau Sauerwein lässt über den Antrag abstimmen.

 

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Beschluss:

Sollte die Verwaltung einen Hagener Arbeitskreis Fußngerverkehr einrichten, wird der Sozialausschuss gebeten, den Seniorenbeirat und den Beirat für Menschen mit Behinderung auf Grundlage eines Fußverkehrs-Checks einzubeziehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

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Einstimmig beschlossen