13.11.2018 - 4 Verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Seniorenbeirates
- Gremium:
- Seniorenbeirat
- Datum:
- Di., 13.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
| Frau Sauerwein begrüßt Frau Gleiß vom Fachbereich Jugend und Soziales, die die Pflegebedarfsplanung vorstellt.
Auf Nachfrage von Herrn Höfig erläutern Frau Gleiß und Herr Goldbach, dass es den Kommunen freigestellt war, das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung einzuführen. Die Stadt Hagen hat sich für dieses Instrument entschieden und die verbindliche Bedarfsplanung ist jedes Jahr neu vom Rat zu beschließen. Herr Goldbach betont, dass sich das Instrument bewährt hat und auch weiterhin benötigt wird. Dies entspricht auch der Meinung der Großstadtsozialämter im Deutschen Städtetag. Auf Städtetagebene setzt man sich auch dafür ein, dass dieses Instrument beibehalten wird. Herr Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, befindet sich in der Überlegung, ob dies nicht durch den Markt geregelt wird und damit das Instrument überflüssig ist. Herr Goldbach betont, dass die verbindliche Bedarfsplanung nicht nur für eine vernünftige Planung und die Realisierung an der richtigen Stelle wichtig ist, sondern auch einen Schutz für die bestehenden und bewährten Einrichtungen bietet. Daher erfolgt auch an den Rat die dringende Empfehlung, weiterhin an dieser verbindlichen Pflegebedarfsplanung festzuhalten.
Herr Bögemann fragt nach, ob die dementiellen Erkrankungen zunehmen und in wie weit das Personal in Tagespflegeeinrichtungen entsprechend für dementiell veränderte Menschen geschult ist. Frau Gleiß berichtet, dass die dementiellen Erkrankungen zunehmen und Frau Beck weist darauf hin, dass das Personal, wie in vollstationären Einrichtungen auch, entsprechend geschult ist und Fachkräfte etc. vorhält. |
Auf die Nachfrage von Frau Sauerwein, wie die Stadt Pflegewohngemeinschaften initiieren will, erläutert Frau Gleiß, dass hier außer bei der Grundstücks- oder Häusersuche für Investoren die Möglichkeiten der Stadt sehr gering sind. Sie weist darauf hin, dass ggf. im Rahmen des ISEK darauf hingewirkt werden kann. Frau Beck berichtet, dass einige ambulante Dienste in der nächsten Zeit Tagespflegen einrichten und im nächsten Schritt auch Wohngemeinschaften initiieren wollen.
Frau Gleiß bedankt sich für die Anregung von Herrn Homm, die AG der Wohnungsgenossenschaften/-gesellschaften zur Einrichtung einer ggf. gemeinsamen Pflegewohngemeinschaft anzusprechen.
Frau Sauerwein bedankt sich für die Präsentation bei Frau Gleiß und verliest den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
- Der Pflegebedarfsplan für Hagen 2018 bis 2021 wird beschlossen und gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich festgestellt. In der Stadt Hagen besteht der Bedarf für ein weiteres Pflegeheim mit 80 Plätzen.
- Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Diese wird nur erteilt, wenn ein Bedarf für die Einrichtung auf der Grundlage der örtlichen verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW bestätigt werden kann. In der Bedarfsbestätigung ist festzulegen, in welchem Stadtbezirk der Bedarf besteht. Bedarfsbestätigungen werden nur für die Stadtbezirke Hohenlimburg oder Hagen-Nord erteilt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11 MB
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