20.11.2018 - 6.1 Zustand des Bewuchses an den Böschungen der Haß...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Hülsbusch hatte gebeten, einen Vertreter von Straßen.NRW in die Sitzung des Naturschutzbeirates einzuladen, um über die aktuelle Situation des Gehölzbewuchses und der Pflege an den Böschungen entlang der Haßleyer Straße zu berichten. Im Jahr 2015 sind dort umfangreiche Gehölzschnittmaßnahmen durchgeführt worden. Herr Bögemann stellte per E-Mail vom 08.11.2018 folgende Anfrage an die Geschäftsstelle Naturschutzbeirat:

"Zustand des Bewuchses an den Böschungen der Haßleyer Straße.

Der Stockausschlag ist deutlich zu erkennen. Stockausschlag bedeutet geringe Stabilität des Bewuchses. Wie stellt sich der Landesbetrieb Straßen NRW die weitere Entwicklung der Bepflanzung vor. Warum ist der Landesbetrieb nicht den Empfehlungen der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirats gefolgt, die Baumstümpfe zu fräsen und einen Buschwerksbewuchs anzulegen. Ist in fünf Jahren wieder mit einem Kahlschlag zu rechnen?“

 

Frau Müller berichtet, dass der zuständige Mitarbeiter von Straßen.NRW seine Teilnahme an dieser Sitzung des Naturschutzbeirates absagte. Seine Antwort per E-Mail vom 12.11.2018  lautet: „Die Anfrage, wie Straßen NRW weiter vorgeht an der Haßleyer Straße ist in den Hinweisen für die Gehölzpflege erklärt: "Jungwuchs" umfasst die Entwicklungsphase von der Neuanpflanzung bis zu einer Höhe von ca. 2 m. Die Entwicklungsstufe "Jungbestand" umfasst Bestände ab einer Höhe von 2 m bis zum Erreichen mittlerer Brusthöhendurchmesser (BHD) kleiner 7 cm.

Bestände dieser Entwicklungsstufen sind entweder aus den neueren Pflanz-schemata mit geringen Baumartenanteilen entstanden oder haben sich aus Stockausschlag und Naturverjüngung von auf "den Stock gesetzten" Bereichen entwickelt.

Das Entwicklungsziel soll bereits in diesen Phasen durch die Festlegung und Förderung von dauerhaften Bäumen (D-Bäumen) eingeleitet werden. Diese Bäume sind nach Art und räumlicher Lage zu bestimmen und ggf. die Bedränger großzügig zu entnehmen. Invasive Arten sowie eingeflogene Pionier- und Weichlaubbaumarten sind zugunsten der als Unter- und Zwischenstand geeigneten Schattenbaumarten zu reduzieren.

Die Pflanzungen sind grundsätzlich zu läutern. Bei geringeren Stammdurchmessern kann dies durch Ringeln und bei stärkeren durch Abschneiden erfolgen. Bei breiten Gehölzflächen kann der Randbereich (1 bis 2 Gehölzreihen) auf den Stock gesetzt werden.“

 

Gemäß telefonischer Auskunft des Mitarbeiters von Straßen.NRW an Frau Müller von der unteren Naturschutzbehörde werde der Stockaustrieb als unbedenklich eingestuft. Es werde keinen Kahlschlag, kein Fräsen und keine Neuanpflanzung durchgeführt. Der Gehölzbestand werde strukturiert aufgebaut.

 

Der Landesbetrieb Straßen.NRW wird nochmal in die kommende Sitzung des Naturschutzbeirates eingeladen, um die Situation zu erläutern, insbesondere, warum die Zusagen von dem gemeinsamen Ortstermin 2015 nicht eingehalten wurden.

Reduzieren