20.11.2018 - 5.2 Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Booke berichtet. Die Verwaltung hatte die Aufgabe, nochmal mit der Bezirksvertretung Eile/Dahl und Hohenlimburg ins Gespräch zu gehen und nochmal über die Abstände, die von den Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes und Siedlungsbereichen zu nehmen sind, zu diskutieren. Unterschiedliche Abstände zu denselben Nutzungen im Stadtgebiet sind nicht möglich.

 

Seitens der Landesregierung NRW haben die Kommunen den Auftrag, substanziellen Raum für Windenergie zu schaffen -  ohne genaue Definition des Begriffes „substanzieller Raum“.

 

Die Verwaltung empfiehlt einen Abstand von 750 m zu Wohnbauflächen. Hierbei sind 96 ha Fläche für Windenergie in den 6 Konzentrationszonen ermittelt worden. Bei einem Abstand von 1.000 m würde sich eine Fläche 85/86 ha für Windenergie ergeben. Bei einem Abstand von 1.200 m würden 43,5 ha zur Verfügung stehen. Bei einem Abstand von 1.500 m würden 2/3 der Flächen wegfallen.

 

Herr Bögemann verweist darauf, dass in der Vorlage nicht die Angabe 750 m aufgenommen ist und empfiehlt diesen Wert als Ergänzung „6 Konzentrationszonen (750 m Abstand)“ in den Beschluss aufzunehmen.

 

In der Diskussion um Einzelaspekte, wie Abstände, Verschattung und Lärmbelastung mit den Herren Meilwes, Reinshagen und Bögemann, verweist Herr Dr. Braun darauf, dass später im Genehmigungsverfahren die Belange Lärm und Verschattung abgeprüft wird. Jetzt geht es darum, dass die Stadt Hagen eine gewisse Lenkungsfunktion hat, um nur die Standorte in die Diskussion zu bringen, die die Stadt Hagen auch haben möchte. Es soll verhindert werden, dass sich jeder einklagen kann. Je weniger substanzieller Raum geschaffen wird, desto mehr kommt man in die Gesetzgebung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach Einzelanlagen zu genehmigen sind.

 

Herr Meilwes kritisiert die Flächenauswahl an der wirtschaftlichen Orientierung. Die Stadt Hagen müsse nicht dem Investor ermöglichen, den maximalen Gewinn zu erzielen. Er schlägt eine Planungsmaxime mit einer Abstandsregelung von 1 zu 5 vor.

 

Herr Meilwes stellt den Antrag, einen Beschluss zu fassen, dass der Abstand von Wohnen zur WEA grundsätzlich der fünffachen Gesamthöhe (einschließlich Rotoren) entspricht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

 

Dafür:6

Dagegen:2

Enthaltungen:3
 

 

 

Frau Booke erläutert auf Nachfrage von Herrn Bögemann, dass die Stadt Hagen in der Stellungnahme an den RVR zum Regionalplanentwurf vorschlägt, die Fläche nördlich des Steinbruches Ambrock sowie ein kleinerer Bereich am „Stoppelberg“ als Vorrangzonen für Windenergie herauszunehmen.

 

Herr Bögemann weist auf die missverständlichen letzten Sätze auf der Seite 11 in der Vorlage hin und bittet um Klarstellung. Herr Huyeng regt hierzu die Erstellung einer Tischvorlage zur Klarstellung in der kommenden Sitzung des UWA an. Die Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung ist dem Protokoll als (Anlage II) beigefügt.

 

Herr Bögemann empfiehlt eine Zustimmung, damit auch die politischen Gremien  Möglichkeiten der Mitbestimmung behalten.

 

 

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Beschluss:

Auch nach Prüfung und rechtlicher Würdigung der vom Rat beschlossenenen Empfehlungen zu einer Differenzierung der Abstandskriterien zwischen Wind­energieanlagen und Wohngebieten empfiehlt die Verwaltung mit Nachdruck folgenden Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

Die Forthrung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie mit den bisher ermittelten 6 Konzentrationszonen (nächster Planungsschritt: Vorbereitung des Offenlage-Beschlusses).

 

Zusatz des Naturschutzbeirates:

1.)   Die nachfolgenden Gremien werden gebeten, die Fortführung des FNP-Änderungsverfahrens unter der Voraussetzung zu beschließen, dass der Abstand zur Wohnbebauung minimal die fünffache Anlagenhöhe betragen darf.

2.)   Der Naturschutzbeirat bittet die Verwaltung, den letzten Satz der Vorlage auf Seite 11 „Die Einstellung des Verfahrens „Teilflächennutzungsplan Windenergie“, wäre die konsequente und rechtssichere Beschlussvariante, um auch für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen.“ wegen der Widersprüchlichkeit zum eigentlichen Beschluss klarzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen