20.11.2018 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Anfragen Herr Meilwes:

 

Steinbruch Steltenberg:

 

1.)

 

Handelt es sich um eine Anordnung oder um eine Genehmigung der Stadt Hagen als untere Naturschutzbehörde, die in den Bäumen vorhandenen Brut-  und Nisthöhlen durch die Biologische Station zu verschließen? Wer hat den Antrag gestellt?

 

2.)

 

Würde die Stadt Hagen unter Spiegelung an dem jüngst ergangenen Urteil zum Hambacher Forst diese Genehmigung oder Anordnung heute nochmal so treffen oder ist sie unter heutigen Gesichtspunkten als rechtswidrig zu betrachten?

 

3.)

 

Bis wann wird die Stadt Hagen durch Anordnung die Wiederöffnung der Höhlen und Nistlöcher durchgesetzt haben, und das vor Ablauf Februar 2019?

 

 

Antwort der Verwaltung: siehe Stellungnahme ( Anlage 3).

 

 

Anfrage Herr Külpmann:

 

Herr Külpmann gibt den Hinweis eines Anwohners in Werdringen wieder. In den Teichen, Teil des Geschützten Landschaftsbestandteiles 1.4.2.7 „Wasserschloss Werdringen“, liegen noch vom Sturm Kyrill umgefallene Bäume. Aktuell ist der Teich trocken, so dass die Bäume aus den Teichen entnommen werden könnten. Die Zuständigkeit der Herausnahme der Bäume ist zu klären.

 

 

Anfrage Herr Sirringhaus:

 

Wie ist der aktuelle Stand zum Thema „Gymnasium Garenfeld“. Angrenzende Flächen sollen wohl einem Landwirt verkauft werden. Wer verkauft, was soll mit der Fläche geschehen? Bei einer Umnutzung des alten Gymnasiums zu Wohnungen werden ggf. Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Wäre es nicht sinnvoll, diese Ausgleichsmaßnahmen auf den direkt angrenzenden  Flächen durchzuführen?

 

Antwort der Verwaltung - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung:

Zum Datum Ende November 2018 liegen für das Gymnasium Garenfeld 2 Bauvoranfragen vor: "normales" Wohnen im Direktorenhaus  und ein Antrag auf Schaffung von Wohnraum  im ehemaligen Internat und in diesem Zusammenhang, ob Balkone möglich sind. Es liegen keine Informationen über angrenzende Fläche vor oder ob und von wem sie verkauft wurden.

 

 

Anfrage Herr Dr. Hülsbusch:

Was gibt es derzeit für eine Regelung bzgl. der Einleitung der Straßenabwässer in Fließgewässer? Ist das noch erlaubt oder gibt es da Übergangsregelungen? Wie lange können Straßenabwässer noch in natürliche Bäche oder Flüsse eingeleitet werden? Müssen die vorher geklärt sein?

 

Antwort der Verwaltung – Umweltamt, untere Wasser- und Bodenschutzbehörde:

Straßenabwasser soll nach dem Gebot der ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 55 (2) WHG (Wasserhaushaltsgesetz) „Ortsnah versickern, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden“. Dazu zählt auch die direkte Einleitung von Straßenabwasser in ein Gewässer. Dies ist bei schadstofffreiem Niederschlagswasser sogar aus ökologischen Gründen wasserwirtschaftlich erwünscht.

 

Ist Straßenabwasser durch intensive Nutzung stark verschmutzt, wird eine vorgeschaltete Niederschlagsabwasserbehandlung erforderlich, bevor dies in ein Gewässer eingeleitet werden kann. An welchen Straßen in Hagen eine solche Niederschlagsabwasserbehandlung erfolgt, ist aus dem Abwasserbeseitigungskonzept des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) zu entnehmen, das mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt worden ist. Die untere Wasserbehörde wirkt dabei im Rahmen ihres Ermessens auf eine Ertüchtigung derjenigen Niederschlagswassereinleitungsstellen hin, die einer technischen Nachrüstung bedürfen. Dabei wird seitens der Behörde jede Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf eine mögliche Gewässerbelastung entschieden.

 

 

Anfrage Herr Bögemann:

Ist es der Verwaltung bekannt, dass der Naturschutzwächter Herr Eggert nicht mehr in den Diensten von Herrn de Myn steht?

 

Herr Gockel berichtet direkt, es sei bekannt, Herr Eggert sei nicht mehr Jagdaufseher bei Herrn de Myn.

 

 

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Anlagen

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