29.10.2018 - 6.3 AVU Netz GmbH: Verlegung einer Wasser-Transport...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Zum Vorgang liegt eine Tischvorlage aus (Anlage II). Herr Gockel stellt das geplante Vorhaben anhand einer Übersichtskarte vor. Für den Bereich im Landschaftsschutzgebiet wird die erforderliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen erteilt. Die höhere Naturschutzbehörde in Arnsberg ist zuständig für die Eingriffsregelung. Herr Gockel bietet an, das Vorhaben nach weiterer Klärung nochmal im Naturschutzbeirat vorzustellen.

 

Herr Külpmann kritisiert aus landwirtschaftlicher Sicht die Verlegung durch Ackerflächen und Gehölzen. Nach Jahrzehnten sind die Beeinträchtigungen durch eine Leitungsverlegung im Acker noch an dem verminderten Pflanzenwachstum zu erkennen. Dieser Aspekt wird im Rahmen der Beurteilung des Eingriffes nochmal überprüft werden.

 

 

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Anlagen