29.10.2018 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mo., 29.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Gockel fasst zusammen, dass die Anfragen aus der letzten Sitzung beantwortet seien. Die Kompensationsmaßnahmen des Steinbruches Ambrock wurden in dieser Sitzung erläutert. Die Frage von Herrn Freier bzgl. des zugewachsenen Waldrandes am Weg in Herbeck ist in der Anlage V zum Protokoll der letzten Sitzung beantwortet.
Anfragen Herr Seidel (Anlage III):
1.)
„Wie ist der Sachstand bei den Schwalbennestern am „Wohlbehagen“ in Hohenlimburg?“
Antwort der Verwaltung:
Frau Schulte antwortet direkt in der Sitzung. Mit dem Architekten, Herrn Sallermann und Frau Schulte fand eine Begutachtung der falsch angebrachten Schwalbennester statt. Der Bauherr hat neue Nester angebracht und die fehlerhaft installierten dort belassen.
2.)
„Wann werden die Kotbretter an der Mehrzweckhalle auf die richtige Höhe gebracht.“
Antwort der Verwaltung:
Die Recherche ergab: An der Mehrzweckhalle in Garenfeld sind insgesamt 14 Mehlschwalben-Nisthilfen angebracht worden. Es handelt sich hierbei um erforderliche artenschutzrechtliche Maßnahmen. Die Biologische Station Hagen und das Ing. Büro Lange aus Moers als Fachgutachter sind angefragt worden, ob die Kotbretter zu hoch hängen. Dieses ist von beiden Seiten verneint worden. Daher erfolgt kein Versetzen der Kotbretter. Anhand von Kotspuren ist erkennbar, dass Nisthilfen angenommen wurden.
3.)
„Das Gymnasium Garenfeld steht zum Verkauf (siehe Ruhrnachrichten Schwerte vom 06.10.2018). Für einen Teil der Fläche besteht seitens eines Landwirtes Interesse an Umwandlung in Ackerland. Wie kann der Obsthof ggf. erhalten und geschützt werden? Er bietet Lebensraum für Steinkauz und Schleiereule.“
Antwort der Verwaltung:
Herr Gockel berichtet direkt in der Sitzung. Im Jahre 2017 erfolgte eine Besichtigung der Fläche durch Herrn Gockel zusammen mit der Biologischen Station. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet und hat eine Größe von über 2.500 m². Im Landschaftsplan sind Obstwiesen in Landschaftsschutzgebieten mit einer Größe von über 2.500 m² als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Aufgrund dieses Schutzes darf die Obstwiese nicht beseitigt werden. Weiterhin bestünden gerade auf dieser Obstwiese artenschutzrechtliche Hürden zur Beseitigung.
4.)
„Der NABU Stadtverband Hagen möchte den sog. Ententeich in Garenfeld im Quellenweg in Pflege nehmen. Die Erhaltung und Pflege des Teiches ist eine Herzensangelegenheit vieler Garenfelder. Der Teich befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Kosten für das Ausbaggern und die Pflege würde der Stadtverband übernehmen. Das Grundstück gehört laut Aussage von Frau Müller der Stadt Hagen. Wie könnte das Vorhaben vertraglich festgezurrt werden und wo könnte der Schlamm abgelagert werden?“
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens ist ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern des NABU Stadtverbandes Hagen sowie der betroffenen Ämter sinnvoll. Der Naturschutzbeirat wird über das Ergebnis informiert.
Anfragen Herr Riegel:
Wann wird im Fleyer Wald der Reitweg markiert?
Antwort der Verwaltung:
Herr Gockel verweist auf die neue Reitwegeregelung, die seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Zurzeit wird das Reitwegenetz entsprechend der Anregung des Naturschutzbeirates sukzessive in Abstimmung mit allen Beteiligten überarbeitet. Ergebnisse werden dem Naturschutzbeirat vorgestellt. Derzeit wird der Bereich Tücking bearbeitet.
Anfragen Herr Freier:
Warum wird im Bereich der Lennetalbrücke, wie seinerzeit dargestellt, die Schräge auf der Schallschutzwand nicht mehr angebracht?
Herr Dr. Hülsbusch bittet Herrn Freier, seine Anfrage detailliert schriftlich bei Herrn Bögemann einzureichen, so dass ggf. die Thematik als TOP aufgenommen werden kann.
Anfragen Herr Dr. Hülsbusch:
1.)
Herr Dr. Hülsbusch bittet um das Aufstellen von zwei Hinweisschildern bei der ehemaligen Pferdeweide an der Schmalenbeckstraße im Naturschutzgebiet „Lange Bäume“. Diese Fläche wird als Hundeauslauffläche genutzt. Herr Hülsbusch hat bereits vor ca. 1 Jahr auf die Problematik hingewiesen und die Beschilderung angeregt.
Antwort der Verwaltung: Herr Gockel nimmt den nochmaligen Hinweis auf. Die Beschilderung der Fläche erfolgt noch in diesem Jahr durch die Biologische Station.
2.)
Fallen die aktuellen Baumfällungen an der Bahntrasse im Hohenlimburg für die Errichtung der Schallschutzwände unter die neue Baumpflegesatzung?
Herr Dr. Braun erläutert, dass die Baumpflegesatzung aktuell noch nicht gilt. Gleichwohl ist es eine interessante Fragestellung, ob die Baumpflegesatzung z. B. auch für Straßenbegleitgrün gilt.
Antwort der Verwaltung:
Nach regelmäßiger Rechtsauffassung können kommunale Satzungen, wie hier die Baumpflegesatzung, keinen Einfluss auf die Bepflanzung und Pflege von Bundes- und Landesstraßen ausüben, da dieses in übergeordneten Gesetzgebungen geregelt ist, so der Kenntnisstand der Verwaltung. Die Errichtung der Schallschutzwände unterliegt der Eingriffsregelung und ist in diesem Rahmen seitens der zuständigen höheren Naturschutzbehörde genehmigt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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33,3 kB
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