11.09.2018 - 5.4 Antrag nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz zur Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Gockel.

 

Es ist eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Vereinsheimes mit neuer Sanitäranlage und neuen Umkleideräumen gestellt worden. Das Vorhaben ragt ebenfalls leicht in das Landschaftsschutzgebiet hinein und bedarf einer naturschutzrechtlichen Befreiung. Das vorhandene Gebäude soll abgerissen werden. Der Anbau überplant eine Schotterfläche und ein Gehölzfläche.

 

Unter Beteiligung von Frau Klatte und den Herren Bögemann, Dr. Hülsbusch, Holl, Freier, Dr. Braun und Gockel wird über das Bauvorhaben diskutiert. Die Eingriffsregelung wird angewandt und eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Der Gehölzbestand ist nicht hochwertig und es erfolgt ebenfalls eine Entsiegelung. Die Anlage wird auch weiterhin dem Schulsport dienen und die Sanitäranlagen sind aktuell insbesondere für Frauen nicht gut und nicht behindertengerecht.

 

Unter der Voraussetzung, dass ein ausreichender Ausgleich vor Ort durchgeführt wird, wird der Befreiung zugestimmt. Es wird entschieden, dass ein Ortstermin nicht erforderlich ist.

 

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Beschluss:

 

Der Naturschutzschutzbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz zu, unter der Maßgabe, dass eine ausreichende Kompensation vor Ort erfolgt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0