14.06.2018 - 5.2 Auslotung von Lenkungsmöglichkeiten für das wil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 14.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatterin Frau Roth. Die Einrichtung von Grillplätzen, z. B. im Bereich des Lenneparks, wurde schon mehrmals auf politischen Wunsch von der Verwaltung geprüft, wobei festgestellt wurde, je regulativer man die Sache angeht, desto aufwändiger und damit teurer ist der Verwaltungsaufwand. Insofern hat man bei der jüngsten Änderung der Gebietsordnung eine Regelung gefunden, nach der das Grillen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen bei Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorgaben erlaubt ist, mit Ausnahme einiger Parkanlagen, die in der Gebietsordnung namentlich aufgeführt werden. Anders stellt sich die Situation an der Lenne dar. Hier sind gem. Landschaftsplan Hagen Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete ausgewiesen, in denen das Lagern und Feuermachen generell verboten sind. Frau Roth regt an zu prüfen, ob man das Grillen in einigen ausgewiesenen Bereichen der Landschaftsschutzgebiete entlang der Lenne zulassen könnte.
Unter Beteiligung der Herren Külpmann, Echterling, Bögemann, Gockel, Freier, Bühren, Dr. Hülsbusch, Dr. Braun, Puzicha und Riegel sowie der Damen Roth und Buchholz wird Folgendes erörtert: Am Wochenende drängen bei gutem Wetter in der Tat große Teile der Bevölkerung an die Lenne, um dort zu grillen. Die Folge davon sind punktuell verbrannte Vegetation und liegengelassener Müll. Seitens der Landschaftswacht wird vor Ort über die gesetzlichen Regelungen informiert, wodurch zumindest Akzeptanz bei einigen Teilen der Bevölkerung erzielt wird, keine Grills zu verwenden, die direkt auf dem Boden stehen und den Müll in Säcke zu verpacken und abzutransportieren. Für eine Ausweisung von Grillflächen muss das geeignete juristische Mittel gefunden werden, da Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftsplans immer nur auf Antrag für Personen, Institutionen oder Gruppen erteilt werden. Auch die Ausweisung von Flächen bedarf parallel einer ordnungsbehördlichen Kontrolle an anderer Stelle, die nur im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft zu bewältigen wäre und mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Es wird angeregt, dass der Naturschutzbeirat zusammen mit der Verwaltung Flächen auslotet, in denen man das Grillen unter der Voraussetzung dulden könnte, dass der Müll dort regelmäßig abgeholt wird. Folgende Personen werden sich mit dem Thema befassen, Flächen auszuloten: Frau Roth und die Herren Gockel, Bögemann und Külpmann.
