14.06.2018 - 5.1 Verwendung von Streusalz und Pestiziden im öff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 14.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Liedtke. Im Winterdienst ist gem. diverser Studien Streusalz das am schnellsten wirkende Mittel, welches zudem im Vergleich zu anderen Mitteln in den geringsten Mengen ausgebracht werden muss und bei der Entsorgung am Ende des Winters die geringsten Kosten verursacht. Aufgebracht wird es inzwischen, mit Wasser versetzt, durch Feuchtsalzstreuer, wodurch 20-25 % weniger Streusalz eingesetzt werden muss als früher. Verbote für den Einsatz von Streusalz gibt es in Hagen im Bereich von Bürgersteigen. Hier dürfen nur abstumpfende Mittel eingesetzt werden. Ausnahmen davon bestehen bei Eisregen, Glatteis und Treppenanlagen. Der HEB setzt im Straßenraum keine Pestizide ein. Wildkräuter werden dort mechanisch beseitigt.
Unter Beteiligung der Herren Bühren, Freier, Bögemann, Echterling, Liedtke, Dr. Braun, Drane und Dr. Hülsbusch sowie der Damen Kumbruch und Buchholz wird erörtert, dass die Streupflicht und die Pflicht zur Beseitigung von Wildkräutern, abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit, in der Zuständigkeit des HEB, des WBH oder der Anlieger liegen kann. Insofern sind allgemeingültige Aussagen, wie z. B. zur Bekämpfung von Riesenbärenklau auf Verkehrsflächen oder die Beseitigung von Streumitteln auf Radwegen, nicht möglich. Über die Regelungen zum Einsatz von Streusalz werden Firmen, die Winterdienst betreiben, und Privatpersonen im Bedarfsfall vom Ordnungsamt postalisch informiert. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, so die Erfahrung der Verwaltung.
