14.06.2018 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 14.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Anfragen Herr Munzlinger:
1.)
Entlang des Herbecker Wegs wurden Anfang Mai Fällung am Baumbestand durchgeführt, die er bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt hat. Dort hat er die Information erhalten, dass die Maßnahme bekannt sei. Es handele sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen des WBH. Herr Munzlinger hat daraufhin Kontakt mit dem WBH aufgenommen, worauf die Maßnahme zunächst eingestellt worden sei. Er möchte nun wissen, wieso die uNB einer solchen Maßnahme zustimmt.
Antwort der Verwaltung: Siehe Anlage III.
2.)
Besteht die Möglichkeit, die Pflege von städtischen Grünflächen, wo möglich, im Sinne des Insektenschutzes zu reduzieren? Herr Dr. Braun erklärt, dass dieselbe Diskussion auch im UWA geführt wird. Der WBH habe dabei deutlich belegt, dass dies mit dem durch die Stadt zur Verfügung gestellten Budget nicht wirtschaftlich möglich ist.
Anfrage Frau Buchholz
Dürfen Teichfrösche aus privaten Gartenteichen umgesetzt werden, wenn die Nachbarn sich von dem Gequake gestört fühlen? Herr Gockel erklärt dazu: I. d. R. handelt es sich bei den besagten Fröschen um geschützte Arten, die unter das Zugriffsverbot des § 44 BNatSchG fallen. Von diesem Verbot können gem. § 67 BNatSchG Befreiungen erteilt werden, wenn die gesetzlichen Regelungen zu einer unzumutbaren Belastung führen. Unzumutbare Belastungen liegen laut gängiger Rechtsprechung vor, wenn atypische Belastungen entstehen, die die bauliche Nutzung von Grundstücken in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Dies ist bei einem Teich mit quakenden Fröschen nicht der Fall, da das Quaken von Fröschen in einem Teich durchaus typisch ist. Zudem wird im beschriebenen Fall die Belästigung auf dem Nachbargrundstück wahrgenommen und nicht auf dem Grundstück, auf dem sich der Teich befindet. Insofern dürfen die Frösche aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde nicht entnommen werden.
Anfrage Herr Seidel:
Herr Seidel möchte wissen, ob eine Hecke am Quellenweg in Gänze beseitigt werden kann. Teile der Hecke waren im Zuge der Kanalbaumaßnahme Quellenweg zur Rodung freigeben worden. Die Situation muss vor Ort rechtlich eingeschätzt werden. Hierzu soll ein Ortstermin durchgeführt werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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