06.02.2018 - 5.3 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Bund...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kahle stellt das Projekt anhand einer Power-Point-Präsentation vor (Anlage III).

 

Die Herren Bögemann und Gockel berichten, dass sie die Örtlichkeit im Rahmen eines Ortstermins in Augenschein genommen haben.

 

Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Munzlinger, Bühren, Langner und Meilwes sowie Frau Kahle wird erörtert, dass der verbleibende Grünstreifen eine Breite von drei Meter haben wird und die Investitionen vor dem Hintergrund der langfristigen Erhaltung des Standortes Hagen erfolgen. Der ausschließliche Einsatz von Gabionen zur Hangsicherung ist aufgrund des höheren Platzbedarfes dieser Technik nicht möglich.

 

Herr Bögemann regt an, dass die DHL die Pflege des verbleibenden Grünstreifens übernimmt. Frau Kahle sagt zu, den Erhalt und die Pflege des Grünstreifens durch die DHL in einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Hagen einzubringen, zumal seitens der DHL der Erhalt einer Heckenstruktur aus Sichtschutzgründen von Interesse ist. Über den Erwerb des Grünstreifens durch die DHL kann sie noch keine verbindliche Aussage treffen.

 

Herr Munzlinger kritisiert die erneute Reduktion der Biotopachse zwischen Fleyer Wald und Lenneaue entlang der Federnstraße. Zuletzt wurde die Grünfuge zu Gunsten der Expansion einer benachbarten Firma beschnitten.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat fasst den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        8

Dagegen:

        3

Enthaltungen:

        1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen