06.02.2018 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.02.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
- Anfrage Frau Buchholz:
Wie viele Stadtbäume wurden durch die jüngsten Sturmereignisse so stark geschädigt, dass sie abgängig sind? Werden diese Bäume ersetzt?
Die Antwort liegt noch nicht vor.
- Anfrage Herr Rubelt:
Trifft die Berichterstattung in den Medien zu, dass die Wasserversorgung des Lachszuchtzentrums Hasper Talsperre abgestellt werden soll?
Antwort: Anlage IV.
- Anfrage Herr Freier:
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Ausbau der B 7, in dessen Zuge die Einleitung von Straßenabwässern in den Barmer Teich rückgebaut werden soll?
Antwort: Anlage V.
- Anfrage Herr Drane:
Der Hengstey- und der Harkortsee sind wichtige Überwinterungsplätze für Wasservögel. Aufgrund der milden Winter ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass der Freizeitsport auf dem Wasser inzwischen nahezu ganzjährig praktiziert wird, was zu Störungen der überwinternden Vogelwelt führt. Ist es möglich, den Wassersport in Teilbereichen der Seen für die vier Wintermonate einzuschränken, um der Vogelwelt entsprechende Rückzugsräume zur Verfügung zu stellen?
Antwort: Anlage VI.
- Anfrage Herr Meilwes:
Nach dem aktuellen Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) müssen die Unteren Naturschutzbehörden Listen für die Verwendung von Ersatzgeldern aufstellen, die dem Naturschutzbeirat vorzustellen sind. Ist es möglich, diese Liste in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen?
Nach dem aktuellen LNatSchG NRW müssen die Unteren Naturschutzbehörden ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen führen. Ist es möglich dieses Verzeichnis in einer der nächsten Sitzungen, möglichst als Flächenverzeichnis, in dem auch die Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung enthalten sind, vorzustellen?
Herr Gockel erklärt, dass sich die Verpflichtungen mit Stichtag der Rechtskraft des aktuellen LNatSchG NRW ergeben haben, der im November 2016 liegt. Insofern könne man eine entsprechende Aufstellung der Ersatzgelder für diesen Zeitraum in einer der nächsten Sitzungen vorlegen. Er erinnert daran, dass die Untere Naturschutzbehörde in der Vergangenheit regelmäßig über die Verwendung von Ersatzgeldern informiert hat, zuletzt wurde in der Sitzung am 08.11.2017 die Vorlage Nr. 905/2017 zur Verwendung von Ersatzgeldern zur Renaturierung der Lenne beraten.
Die Pflicht, ein Kompensationskataster zu führen, gilt für die Maßnahmen, die flächenmäßig größer als 500 m² sind. Diese Verpflichtung bestand auch schon vor Rechtskraft des aktuellen LNatschG NRW. Die Verwaltung wird versuchen, aus dem Kataster die gewünschte flächenmäßige Darstellung dieser Maßnahmen zu erstellen und in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
