26.09.2018 - 3 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Die Gleichstellungsbeauftragte Sabine Michel teilt mit, dass aufgrund der Termindichte im November 2018 möglicherweise die 6. Sitzung des Frauenbeirates vom 13. November 2018 in den Dezember verschoben wird. Als alternative Termine kommen der 11. oder 12. Dezember 2018 in Betracht.

Angelika Kulla schlägt vor, die Sitzung ersatzlos ausfallen zu lassen, wenn keine aktuellen Punkte zur Beratung anstehen. Dieser Vorschlag wird von allen Mitgliedern unterstützt.

Sabine Michel teilt die fünf geplanten Termine des Frauenbeirates gemäß Sitzungsplan 2019 mit: Dienstag, 19. Februar/Mittwoch 10. April/Mittwoch 05. Juni/Dienstag 01. Oktober/Dienstag 10. Dezember.

Kirsten Pinkvoss schlägt folgende Themen für die Jahresplanung 2019 vor:

-          §§ 219ff StGB

-          Frühe Hilfen

-          ISEK.

Sie bittet um weitere Themenvorschläge.

Sabine Garmann teilt mit, wer sich für die Sitzung des Frauenbeirates abgemeldet hat und bittet darum, bei der Abmeldung die direkte Zuordnung Ordentliches Mitglied - persönliche Stellvertretung zu beachten und anzugeben.

Das unter Tagesordnungspunkt (TOP) 6 noch zu benennende neue Mitglied Nelli Ullosat wurde als Gast eingeladen, hat sich aber für die heutige Sitzung ebenfalls entschuldigt.

Frau Garmann verteilt an jedes Mitglied die Broschüre “Was macht die Stadt-Verwaltung?“, die sie wunschgemäß über Frau Gleiß vom Fachbereich Jugend und Soziales organisiert hat. Die Broschüre ist in Leichter Sprache geschrieben und daher besonders für Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit einer Lerneinschränkung geeignet. Aber auch für Menschen aus anderen Ländern, die noch nicht so gut Deutsch sprechen, ist die Broschüre hilfreich. In der Broschüre wird z.B. beschrieben, wo ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden kann oder welche Aufgaben die Feuerwehr hat. Das Büro für Leichte Sprache der Evangelischen Stiftung Volmarstein hat bei der Erstellung der Broschüre mitgewirkt. Die Bewohner/-innen des Hauses der Lebenshilfe in Rummenohl haben die Broschüre vorab getestet.

Kirsten Pinkvoss kritisiert, dass der Text der Broschüre in männlicher Sprache geschrieben ist (s. Seite 3 der Broschüre). Sie weist zum wiederholten Mal auf die eindeutige Regelung in § 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) hin, wonach in der internen wie externen dienstlichen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten ist. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden. Hinsichtlich der Problematik, passende Synonyme finden zu müssen, verweist sie auf ein von der FernUniversität Hagen veröffentlichtes Wörterbuch.

Christina Pollok macht auf den Fehler aufmerksam, dass auf Seite 20 der Broschüre zum Thema Feuer ein Hinweis auf Notfall-Faxe für Gehörlose fehlt. Sie schlägt ergänzend vor, Gehörlosen alternativ eine Nachricht per SMS zu ermöglichen.

Wilma Panzer schlägt vor, die Verwaltung darauf hinzuweisen, dass bei sämtlichen Publikationen geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden sind. Und dies nicht nur unter Mitteilungen zu protokollieren, sondern im Rahmen des TOPs 7 als Gremium einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Elke Ackermann weist auf die alternative Schreibweise alle “Mitarbeitenden“ hin.

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