06.06.2018 - 8 Partizipation: Erarbeitung von Satzungen zur Wa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Mi., 06.06.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Gleiß verweist auf eine neue Arbeitshilfe der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW zur Unterstützung von Kommunen für die Erarbeitung von Satzungen zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie führt aus, dass es mittlerweile in vielen Kreisen, Städten und Gemeinden derartige Satzungen gebe. Bei der Stadt Hagen legt lediglich die Hauptsatzung fest, dass in Hagen ein Beirat für Menschen mit Behinderungen gebildet wird. Damit seien die Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW erfüllt. Sie fragt die anwesenden Mitglieder des Beirates, ob darüber hinaus noch eine gesonderte Satzung angestrebt werden sollte.
Herr Heiermann findet es wichtig, eine gesonderte Satzung zu erarbeiten. Auf Frage von Herrn Garczarek erläutert Frau Gleiß mögliche Inhalte einer solchen Satzung. Hier könne festgelegt werden, welche Rechte ein Beirat für Menschen mit Behinderungen in Hagen hat, wer Anträge stellen kann und wer Rederechte in den Gremien hat. Darüber hinaus könne das Amt und die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten oder eines Inklusionsbeauftragten näher beschreiben werden.
Herr Wortmann merkt an, dass die Rechte, die der Beirat bislang ohnehin habe, nicht noch einmal aufgeschrieben werden müssten. In der nachfolgenden Diskussion wird festgehalten, dass in Hagen viel Positives geschehen ist. Herr Goldbach merkt an, dass eine Satzung den Beirat in seiner Arbeit auch beschränken könne. Herr Mäkler stimmt dem zu und ergänzt, dass der Beirat auch gut ohne Satzung arbeiten könne.
Herr Wirth stellt fest, dass im Beirat darüber Konsens besteht, dass eine Satzung derzeit nicht angestrebt werden sollte.
