22.11.2018 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahms...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Es erfolgte nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit keine Beratung und keine Beschlussfassung. Die erneute Beratung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

 

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Eckesey im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet befindet sich in Flur 9 und umfasst einen Teil des Flurstücks 422. Im Norden grenzt das Plangebiet an Wohnbebauung an der Theresenstraße, im Osten an Wohnbebauung an der Dahmsheide, im Süden an eine öffentliche Grünfläche sowie den Verkehrskindergarten und im Westen an die Turnhalle Dahmsheide.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im III. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

 

 

CDU

 

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die Linke

 

 

 

AfD

 

 

 

FDP

 

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

 

 

 

 

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

 

Dagegen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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