12.09.2018 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 6/18 (684) Entwicklung Westsi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Hammerschmidt erläutert die Vorlage. Herr Wisotzki bezieht sich auf den Bebauungsplan 6/18: Hier werde immer der Begriff „Dienstleistungsbetriebe“ benutzt und möchte wissen, ob dieser Begriff auch emissions- und lärmfreielektronische und –mechanische Werkstätten sowie Labore beinhaltet. Frau Hammerschmidt führt aus, dass dies noch festgeschrieben werde, natürlich könnten auch Labore und ähnliche Betriebe darunter fallen. Man wisse noch nicht genau, wie man diesen Bereich nennen werde. Dienstleistung hieße aber zunächst einmal: kein produzierendes Gewerbe. Frau Hammerschmidt weist darauf hin, dass der Ausschuss entsprechende Unterlagen zur Offenlage bekommt. Somit könne die Politik hier jederzeit noch Einfluss nehmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/18 (684) Entwicklung Westside Hbf gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich wird im Einzelnen begrenzt, im Osten von der Fläche des Hauptbahnhofs, im Süden vom Betriebsgelände der Deutschen Edelstahlwerke, im Westen von der Ennepe und der neuen Straßenfläche Bahnhofshinterfahrung sowie dem neuen Radweg  und im Norden vom neu erstellten Radweg.

 

Im Lageplan ist das Plangebiet des Bebauungsplanes eindeutig dargestellt.

 

chster Verfahrensschritt:

Im IV. Quartal 2018 wird der Scopingtermin und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage