12.09.2018 - 4.2 Vorschlag der CDU-Fraktion hier: NO2-Messeinric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Panzer macht auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung aufmerksam.

 

Herr Klepper findet diese zwar ausführlich, jedoch gehe sie nicht auf die wesentlichen Fragen ein. Die Antwort zu Frage 5 sei zum Beispiel in keiner Weise richtig beantwortet. Man warte deshalb jetzt ab, was Land und Bund hierzu sagen werde.

 

Herr Huyeng berichtet über ein Gespräch mit der Bezirksregierung. Diese habe am gestrigen Tage noch mitgeteilt, dass derzeit landesweit die Messstellen überprüft werden. Hagen gehöre dazu.

 

Herr Dr. Braun weist darauf hin, dass die Messstellen am Finanzamt nicht repräsentativ für die Innenstadt sein müssen. Sie müssen vielmehr für diese Straßenschlucht sowie für ein Worst-case-szenario repräsentativ sein. Man müsse die Standorte aussuchen, die die schlechtesten Emissionssituationen abbilden.

 

Herr Klepper schlägt daraufhin vor, die Umleitungsstrecken, beispielsweise beim Kindergarten oder an der Schule am Remberg mit einer Messstelle zu bestücken.  Dies sei sicherlich genauso repräsentativ.

 

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Beschluss:

  1. Bericht der Verwaltung

 

Der Bericht der Verwaltung soll folgende Fragen beantworten:

 

  1. Nach  welchen konkreten Standortkriterien werden (auch in  anderen  Europäischen  Großstädten)  die  Probenahmestellen zur Bestimmung der NO2-Belastung platziert (Auswahl Straße, Mindestlänge der Straße, Höhe der Messstelle, Abstand zu Grünflächen, Straße und Bebauung, Abstände zu Kreuzungen und Einmündungen, Einströmwinkel der Luft)?

 

  1. Wie konkret sind die beiden Passivsammler in der Finanzamtsschlucht platziert (Länge der Straße, Höhe, Abstand zu Grünflächen, Straße und Fassadenflächen, Abstände zu Kreuzungen und Einmündungen, Einströmwinkel der Luft)?

 

  1. Entspricht die Platzierung der Messstellen in der Finanzamtsschlucht damit sowohl technisch als auch dem Geist der 39. BImSchV und der zu Grunde liegenden Ausführungsverordnung?

 

  1. Sind die Passivsammler am Standort Märkischer Ring 85 (VHAG2)[ []1] sowie an der Fassade des Finanzamtes überhaupt geeignete Instrumente, um verlässliche Daten darüber zu erhalten, ob die NO2-Grenzwerte zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten überschritten werden oder ermöglicht der Passivsammler lediglich einen monatlichen Rückblick auf die Gesamtschadstoffbelastung?

 

  1. Ist die Platzierung der beiden Passivsammler in der Finanzamtsschlucht repräsentativ für die Hagener Innenstadt gewählt oder weist sie nicht einige Besonderheiten auf?

 

  1. Warum hat das Umweltamt der Stadt Hagen in der Vergangenheit mehrfach auf Anregungen aus der Politik negiert, dass auch Messstellen im „urbanen Hintergrund“ in Hagen aufgestellt werden konnten?

 

  1. Gibt es in NRW Städte, in denen seit Beginn der LRP-Kampagne auch Messstandorte zur Ermittlung des „urbanen Hintergrunds“ eingerichtet wurden?

 

  1. Wenn ja: Warum hat die Verwaltung weder aktiv eine solche vorgeschlagen noch Vorschläge der Gremien diesbezüglich aufgenommen?

 

  1. Diskussion

 

  1. Ggf. Anträge

 

 

"Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Landesbehörde eine Überprüfung und ggf. eine Standortmodifizierung der im Straßenabschnitt Märkischer Ring montierten Passivsammler zu beantragen."

 

 

 

 


[ [][1] siehe Bezirksregierung Arnsberg: „Luftreinhalteplan Hagen 2017“, Arnsberg 2017, S. 20.

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Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage