19.06.2018 - 4.7 Verzicht auf Einweggeschirr bei städtischen Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 19.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Mario Wohlan
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr König erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass es bei der letzten gemeinsamen Sitzung Plastikbecher gegeben hat. Dies müsse nicht mehr sein.
Frau Kingreen berichtet, dass bereits vor über 20 Jahren schon mal ein Verbot von Einweggeschirr bestanden hat. Später wurde dieses Verbot aufgrund von Gewalttätigkeiten mit Glas und Porzellan aufgehoben, seitdem gebe es zunehmend die Massen an Plastikmüll. Frau Kingreen berichtet weiter, dass es inzwischen auch Kunststoffgeschirr gibt, welches mehrweg ist. Den Veranstaltern sei es durchaus zuzumuten, solches Geschirr oder aber Geschirrmobile zu verwenden. Man müsse auf jeden Fall den Müll reduzieren.
Herrn König geht es darum, dass die Stadtverwaltung hier mit gutem Beispiel vorangeht.
Herr Dr. Braun weist darauf hin, dass es eine solche Regelung bereits in der Abfallsatzung gibt: In § 4 II (Abfallvermeidung) stehe ganz explizit, dass zur Erreichung des Ziels der Abfallvermeidung in öffentlichen Einrichtungen bzw. bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, die im Eigentum der Stadt stehen, Speisen und Getränke nur in wieder verwendbaren Verpackungen verwendet werden dürfen. Die Ordnungsbehörde wäre damit in der Lage, dies bei öffentlichen Veranstaltungen auch so zu regeln.
Herr Huyeng wird den Servicebereich entsprechend informieren. Auch die Veranstalter werden bei Veranstaltungen darauf hingewiesen.
Beschluss:
- Seitens der städtischen Verwaltung wird auf die Benutzung von Einweggeschirr aus Plastik grundsätzlich verzichtet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen im Rathaus als auch für alle anderen städtische Veranstaltungen in Räumen außerhalb des Rathauses oder auf Plätzen.
- Die Verwaltung prüft, inwieweit bei öffentlichen Veranstaltungen durch Dritte, die aber einer städtischen Genehmigung bedürfen, das Verbot von Einweggeschirr aus Plastik durchgesetzt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,4 kB
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