08.05.2018 - 3.3 Anfrage nach § 5 Abs. 1 GeschO der FDP-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 08.05.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Plahr erläutert die Vorlage. Herr Huyeng informiert, dass auf jeden Fall ein Gespräch mit den Taxiunternehmern geführt werden wird. Die rechtliche Handhabung werde noch geprüft.
Herr Echterling teilt mit, dass man sehr wohl die rechtliche Möglichkeit hierfür habe, denn sowohl in der Straßenverkehrsordnung als auch in der Gebietsordnung gebe es die Vorschrift, dass das unnötige Laufenlassen von Motoren nicht gestattet ist. Somit sei die Durchsetzung rechtlich möglich, dies würde man auch tun. Herr Echterling möchte auch den Vorschlag des Herrn Huyeng aufgreifen, nämlich ein Gespräch mit den Taxiunternehmern zu führen.
Herr Panzer möchte die Fragen schriftlich von der Verwaltung beantwortet bekommen.
Beschluss:
- Wie beurteilt die Verwaltung den Einfluss laufender Motoren im ruhenden Verkehr (z.B. an Taxiständen, bei Anlieferungen oder durch Stau) auf die Belastung durch Feinstaub und Stickoxide im Straßenraum?
- Wird das Laufenlassen von Motoren an Taxiständen, bei Anlieferungen oder bei haltenden oder parkenden Fahrzeugen durch Polizei und Ordnungsamt konsequent geahndet? Sind hierzu Zahlen oder Statistiken bekannt?
- Ist es rechtlich möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll stark durch Staus betroffene Straßen in der Innenstadt mit entsprechenden Schildern „Bei Stau Motor aus!“ zu versehen?
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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480,5 kB
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