13.03.2018 - 4.7 Antrag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Pir...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schmidt erläutert den Antrag.

Herr Gerbersmann macht darauf aufmerksam, dass bis jetzt noch kein Urteilstext vorliegt. Der Urteilstenor sei über die entsprechende Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zwar bekannt, jedoch kenne man weder den Text noch Begründungen. Nach dem Urteilstenor seien Fahrverbote jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich. Dies hieße jedoch nicht, dass Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen anzuordnen sind. Hier müsse auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Was dies genau bedeute, könne man erst der Urteilsbegründung entnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht habe bestätigt, dass Ausnahmen bei Fahrverboten zulässig sein sollen. Auch soll es lange Übergangsfristen für Dieselfahrzeuge geben.  Herr Gerbersmann teilt mit, dass die Verwaltung vor diesem Hintergrund ein geordnetes Vorgehen plant und sich klar gegen schnelle Aktionen aussprechenrde. Er weist darauf hin, dass Hagen über einen der aktuellsten Luftreinhaltepläne in ganz Nordrhein-Westfalen verfügt. Der letzte Stand sei aus Mai 2017, darin seien insgesamt 31 Maßnahmen enthalten, jedoch keine davon mit einem Dieselfahrverbot. Die Stadt Hagen habe mit ihrer politischen Beratung außerdem schon viele Maßnahmen unternommen, wie beispielsweise die Bahnhofshinterfahrung, das LKW-Routenkonzept, die Anschaffung von 23 E-Autos beim WBH etc. Man sei außerdem gerade mit Hochdruck dabei, einen Masterplan für nachhaltige und emissionsfreie Mobilität zu erstellen. Dieser Förderantrag müsse bis zum 25.03.18 gestellt sein, der Masterplan, der Grundlage für die Nutzung von Förderprogrammen ist, müsse bis zum 31.07.18 fertig sein.

 

Herr König weist darauf hin, dass nicht der Masterplan entscheidend ist, sondern dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Hagen verbindlich ist. Dieser enthalte Maßnahmen, die seit Jahren noch nicht angegangen worden sind. Aus diesem Grund sei der vorliegende Antrag auch gestellt worden. Dieser beinhalte nichts anderes, als dass die im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen auch konsequent umgesetzt werden. Das eigentliche Ziel sei, wie die Luftqualität in Hagen verbessert werden kann. Man könne bisher relativ wenige Fakten nachweisen. Mit dem vorliegenden Antrag wolle man ein durchaus geordnetes und planvolles Vorgehen sicherstellen.

 

Frau Kingreen pflichtet dem bei, dass der Luftreinhalteplan konsequent umgesetzt werden muss, allerdings könne sie dem Antrag nichts entnehmen, was kurzfristig wirklich helfen würde. Hier sei ein gefördertes Gesamtkonzept nötig.

 

Herr Schmidt pflichtet Herrn König bei. Weder ein Masterplan noch ein Luftreinhalteplan würde etwas nützen, wenn nichts davon umgesetzt werden würde. Deshalb sei der vorliegende Antrag gestellt worden, der genau darauf abziele.

 

Herr Panzer betont, dass seine Partei entgegen aller Behauptungen keinesfalls Dieselfahrverbote fordert. Er interpretiere das Urteil so, dass wenn alle anderen Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, es zu Dieselfahrverboten kommen kann. Man sei sich eigentlich einig, dass man hier kurzfristig sinnvolle Maßnahmen zur Luftverbesserung umsetzen müsse. Würde dies nicht erreicht werden, dann werde man wohl auch über Fahrverbote reden müssen. In Städten wie Paris oder Athen würden bei Invasionswetterlagen bereits seit Jahren in Abhängigkeit von der letzten Ziffer des Kennzeichens Fahrverbote erteilt werden (gerade Zahlen dürfen ungehindert fahren, ungerade Zahlen nicht und umgekehrt….). So hätte man eine Reduktion aller Verkehre von immerhin 50%. Dies könne man mal als Prüfauftrag nehmen, ob die Kommune so etwas durchsetzen kann. Plaketten bräuchte man hierfür nicht, eine Kontrolle wäre somit durchführbar.

 

Herr Wisotzki befürchtet Fahrverbote und weist darauf hin, dass dies verheerend für die Stadt und für  die Wirtschaft wäre. Also habe man sich auf Maßnahmen beschränkt, die man selber auch beeinflussen kann. Maßnahmen müssten auf jeden Fall ergriffen werden, wenn man vor Gericht bestehen will.

 

Herr Dr. Braun macht darauf aufmerksam, dass man Geld braucht, um die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan umsetzen zu können. Der Masterplan müsse deshalb mit hoher Intensität und mit Berücksichtigung der Anregungen aus der Politik aufgestellt werden, um das Förderprogramm auch in Anspruch nehmen zu können. Im Juni solle der Masterplan dann vorgestellt werden.

 

Herr Meier ist der Meinung, dass man mit den Maßnahmen jetzt beginnen sollte, so dass nach außen hin auch deutlich wird, dass der Rat der Stadt Hagen alles in Bewegung gesetzt hat, was möglich ist. Der vorliegende Antrag sei ein erster Aufschlag hierzu.

 

Herr König betont noch einmal, dass es darum gehe, die notwendigen Maßnahmen jetzt einzuleiten. Die Vorschläge im Antrag seien deckungsgleich mit dem, was im Luftreinhalteplan steht. Eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV setze voraus, dass zusätzliche Fahrten angeboten werden. Im Luftreinhalteplan stehe auch, dass die städtischen Fahrzeuge auf- bzw. nachgerüstet werden sollen. Herr König macht in diesem Zusammenhang noch einmal auf das 12 Jahre alte Fahrzeug des Umweltamtes aufmerksam. Dass dieses Fahrzeug schadstoffarm sei, könne sich doch keiner vorstellen. Das vorgeschlagene Projekt sei mit dem WBH umzusetzen, hier käme man dann bedeutend weiter. Die Stadt Bochum habe mit einem Kraftakt die Umrüstung auf E-Fahrzeuge innerhalb einer kurzen Frist sowohl bei den städtischen Einrichtungen als auch Unternehmen beschlossen.

 

Herr Kämmerer weist darauf hin, dass sowohl dieser Ausschuss als auch der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen hat, dass es eine Ausweitung des ÖPNV geben soll. Diese Ausweitung könne jedoch nur planvoll in Zusammenarbeit mit dem Gutachterbüro erfolgen. Herr Kämmerer erinnert daran, dass der Nahverkehrsplan schon in 2018 erstellt werden soll. Er hält die Vorschläge für überstürzt. Man könne nicht einfach eine Maßnahme isoliert fordern, sondern müsse diese in eine Gesamtplanung einbetten, die ja bereits in vollem Gange sei. Dieses Vorgehen sei so bereits vereinbart worden.

 

Herr Panzer beantragt an dieser Stelle die 1. Lesung. Er wollte ursprünglich darstellen, dass es möglicherweise Maßnahmen gibt, die die blaue Plakette verhindern können, und die nicht gleich den gesamten Verkehr betreffen. Dies könne ein Prüfauftrag werden.

 

Frau Kingreen ist nicht der Meinung, dass hier etwas neu beschlossen werden muss, denn die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen würden ohnehin bereits im Luftreinhalteplan stehen, und dieser sei doch beschlossen.

 

Herr Klepper macht auf die Wichtigkeit der Umsetzung des Luftreinhalteplans aufmerksam, jedoch sei nicht jede Maßnahme im Luftreinhalteplan sinnvoll. Die Maßnahmen anderer Städte solle man sich zwar durchaus angucken, die Ergebnisse sollten jedoch erst einmal abgewartet werden. Insofern solle man nicht mit der Brechstange vorgehen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss 1:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht zur Wahrscheinlichkeit von Fahrverboten in Hagen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselkraftfahrzeuge zu geben. Ebenso wird sie gebeten, dem Ausschuss Handlungsoptionen darzustellen, die geeignet sind, solche Fahrverbote kurz- und mittelfristig abzuwenden.

 

Beschluss 2:

Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD, Die Linke, BfHo/Piraten:

 

1)     Der Rat bekräftigt seine Auffassung, dass ein Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge in Hagen mit den dazu erforderlichen Mitteln zu vermeiden ist.
 

2)     Die im Luftreinhalteplan der Bezirksregierung für Hagen festgeschriebenen Maßnahmen sind mit Priorität umzusetzen.
 

3)     Dazu werden folgende Maßnahmen vom Rat beschlossen.
 

  1. Die Stadtverwaltung und die städtischen Unternehmen werden verpflichtet, kurzfristig alle PKW und leichteren LKW Transporter durch E-Fahrzeuge zu ersetzen. Dabei ist in Zusammenarbeit mit WBH auch ein Leasing-Modell zu prüfen.
     
  2. Vorhandene Diesel-LKW sind sofern sie nicht der Euronorm 6 entsprechen - nachzurüsten.
     
  3. Die Hagener Straßenbahn AG wird beauftragt,

 

 

  1. Park-and-Ride-Fahrten montags bis samstags in der Zeit von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr in einem Rhythmus von 15 Minuten zur Stadtmitte vom Höing (Parkplatz Sportanlage Ischeland) und aus dem Hagener Süden (evtl. Parkplätze am Freilichtmuseum) einzurichten.
  2. auf allen Linien einen durchgehenden Betrieb von Betriebsaufnahme bis 22.00 Uhr zu gewährleisten, insbesondere die Unterbrechung in den Morgenstunden hat zu entfallen.

 

Die Maßnahmen zu a) und b) sind bis spätestens Ende 2019 zu realisieren. Die ÖPNV-Maßnahmen sind bis Ende Oktober 2018 umzusetzen, ein entsprechender zusätzlicher Fahrplanwechsel ist durchzuführen.
 

4)     Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Gesprächen mit den Vertretern der Taxi- und Mietwagenverbänden einvernehmlich zu klären, ob und in welchem Umfang Konzessionen für Taxi- und Mietwagenunternehmen in Hagen an den Betrieb von E-Fahrzeugen gekoppelt werden können.
Es ist außerdem zu klären, ob die Fahrten der Taxen / Mietwagen in die Innenstadt oder das Nutzen von Standplätzen in der Innenstadt auf E-Fahrzeuge beschränkt werden können.
 

5)     Der Rat beauftragt die Verwaltung, die bisher von den einzelnen Fraktionen bzw. der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der Luftqualität in einer Gesamtvorlage zusammenzufassen und Maßnahmen zur Realisierung zu unterbreiten. Dazu sind auch Maßnahmen aus anderen betroffenen Städten (z.B. Stuttgart) mit einzubeziehen.
 

Zur Umsetzung der Ziffern 4 und 5 ist eine beschlussreife Vorlage für die Sitzung des Rates im Mai 2018 zu erstellen.

 

 

 

Der Tagesordnungspunkt wurde als 1. Lesung behandelt.

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Abstimmungsergebnis: 1. Lesung

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit 1. Lesung beschlossen.

 

Dafür:

9

Dagegen:

7

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage