25.01.2018 - 4.1 Antrag der SPD Fraktion: Neufassung des Nahverk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 25.01.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Mario Wohlan
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Die Herren Stuhm und Stumm vom Büro BSV, die den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen erarbeiten, stellen den aktuellen Arbeitsstand in Form einer Power-Point-Präsentation vor.
Herr Erlmann bedankt sich zunächst für den Vortrag und führt anschließend aus, dass der Begriff der Abdeckung eine fast 96%ige Abdeckung tagsüber und eine 94%ige Abdeckung nachts beinhaltet und möchte wissen, wie der Begriff „Abdeckung“ genau definiert wird.
Herr Stumm teilt mit, dass dies rein örtlich definiert sei. Es würde ein Luftlinienradius gelegt von 300 Metern im Tagesnetz und 600 Metern im Nachtnetz. Dies sei im letzten Nahverkehrsplan so gemacht worden, um Vergleiche ziehen zu können, ob das System weiter so geführt werden könne oder ob andere Radien angesetzt werden müssten. Dies sei einfacher als eine Erreichbarkeit in Gehminuten anzusetzen.
Herr König fragt an, ob er es richtig verstanden hat, dass das Maßnahmenpaket Variante 1 noch nicht abgeschlossen ist, so dass dies noch konkretisiert werden müsse. Weiterhin möchte er wissen, was für Möglichkeiten zur Beschleunigung und zur Pünktlichkeit der Busse gesehen werden. Herr König weist außerdem darauf hin, dass manche Stadtteile von zwei bis drei Linien angefahren werden, dies allerdings im Abstand von zwei bis drei Minuten, und danach eine halbe Stunde gar nicht mehr und möchte wissen, ob dies in Zukunft anders abgedeckt wird.
Herr Stumm führt aus, dass dies zwar Überlegungen jenseits der Liniennetzüberlegungen seien, stimmt Herrn König jedoch zu, da ihm dies ebenfalls aufgefallen sei. Er versichert, dass dies einer der Punkte sei, die angepackt werden müssten. Möglicherweise könne man hier den Neuverschnitt von verschiedenen Linien wagen. Bezüglich der Pünktlichkeit teilt Herr Stuhm mit, dass die Busse in Hagen aufgrund des MIV-Verkehrs teilweise auch im Konfliktfeld stünden, ausgebremst werden und an den Knotenpunkten stehen. Man müsse dieses Thema nochmal genauer untersuchen und punktuell Vorschläge unterbreiten, an welchen Stellen man noch Vorrang für den ÖPNV einräumen muss. Herr Stumm bestätigt Herrn König, dass die Variante 1 noch nicht abgeschlossen ist.
Herr Plahr findet es positiv, dass verschiedene Szenarien dargestellt wurden und klar gemacht worden ist, dass hier eine Grundsatzentscheidung getroffen werden muss. Herr Plahr regt an, dass die Frage „System- oder Variantenentscheidung“ auch mit einem Kapitel aufgenommen werden solle. Dies würde voraussetzen, dass sich die Politik vorher detailliert damit auseinandersetzt. Seiner Meinung nach liegen hier sehr unterschiedliche Varianten zur Diskussion vor. Das Beispiel „Tram“ würde eine gewisse städteplanerische Beschäftigung für die nächsten Jahre voraussetzen. Abgesehen davon würden finanzielle Ressourcen gebraucht werden, die nicht vorhanden seien. Aus diesem Grund müsse man sich hiermit stärker auseinandersetzen, bevor der Rat sich diesem Thema widmet. Herr Plahr möchte wissen, was genau in dem von der Firma BSV geplanten Kapitel aufgenommen wird, und ob man hier bereits eine Variante empfehlen würde.
Herr Grothe möchte an dieser Stelle eine Verknüpfung zwischen den Themen Nahverkehrsplan und dem TOP „Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Bundes zur Verbesserung der Luftqualität“ herstellen. Er wertet den Bericht insofern als Zwischenbericht und möchte Elemente aus dem Nahverkehrsplan (wie beispielsweise Busbeschleunigung, Busbevorrechtigung an verschiedenen Stellen), mit der Frage vernetzen, ob sich die Stadt Hagen im Rahmen dieses Sofortprogramms mit einem sogenannten Masterplan bewirbt, der auf eigene Kosten noch erstellt werden könnte. Solche Maßnahmen seien letztendlich förderfähig. Die Maßnahmen würden außerdem bis 2020 umsetzbar seien. Das Büro solle insofern weiterhin beauftragt werden.
Herr Warmeling vermisst die Versorgung der etwas abseitig liegenden Bereiche und verweist auf ein gerade gestartetes Projekt in Duisburg mit App-gestützten Programmen, in denen man mit kleinen Bussen individuelle Lösungen findet. Durch diese Programme könnten lange Wartezeiten verhindert werden. Voraussetzung sei hier natürlich das Bedienen eines Smartphones. So etwas gehöre seiner Meinung nach aber auch in einen Nahverkehrsplan. Herr Warmeling möchte wissen, welche Entscheidungen genau getroffen werden müssen.
Herr Stuhm teilt mit, dass bei der Ausarbeitung eines Hauptliniennetzes darauf geachtet wird, dass auch das untergeordnete Liniennetz weiter bedient wird. Jenseits der Hauptachsen soll die Bedienung beibehalten werden, möglicherweise aber im Neuverschnitt der Linien, so dass eventuell auch zusätzliche Umstiege hinzugenommen werden müssten, die aber nicht unbedingt zu einer Erhöhung der Fahrtzeit führen. Es würde versucht werden, einen durchgehenden Takt bereitzustellen. Mit dem Haubennetz solle eine klare Taktstruktur geschaffen werden. Man müsse in Hagen klar herausstellen, welche Linien die wichtigsten seien. Auch in der Abendzeit solle es ein entsprechendes Angebot geben. Herr Stuhm fragt an, ob eine Notwendigkeit gesehen wird, das Nachtnetz anzupassen, und wenn ja, in welcher Form.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass bestimmte Busse, beispielsweise die, die Schüler befördern, völlig überfüllt seien. Man müsse bedenken, dass diese Schüler ab ihrem 18. Lebensjahr schnell ein Auto fahren möchten, um den überfüllten Bussen zu entkommen. Punktuell gebe es also eine völlige Verdichtung von Fahrgästen während es zu anderen Tageszeiten nicht so dramatisch sei. Herr Schmidt verweist auch darauf, dass man bei manchen Zielen von Hohenlimburg nach Hagen teilweise 50 oder 60 Minuten oder sogar länger unterwegs sei.
Herr Dr. Ramrath möchte wissen, wann zu welchem Zeitpunkt welcher Schritt erforderlich ist. Beispielsweise sei darauf hingewiesen worden, dass eine politische Entscheidung getroffen werden müsse, ob der Nachtverkehr eingeführt werden solle oder nicht. Argumentatorische Ansätze hierzu seien zwar geliefert worden, jedoch keine Kriterien und Zahlen, die die Politik in die Lage versetzen würde, eine Entscheidung zu treffen. Herrn Dr. Ramrath interessiert die Wirksamkeitsprognose bezogen auf die angesprochenen einzelnen Teilmaßnahmen. Ohne eine belastbare Wirksamkeitsprognose, in der die entsprechenden Kostenentwicklungen gegenübergestellt werden, sei eine verträgliche Abwägung nicht möglich. Ihm stellt sich die Frage, wann die Nachfrageprognosen, die Prognosen der Veränderung im Modal Split und die damit verbundenen Kosten Mehraufwendungen zu den Einzelmaßnahmen geliefert werden.
Es wird mitgeteilt, dass diese Fragen bis Anfang April nochmal konkretisiert und die Antworten den Ausschüssen dann vorgelegt werden könnten.
Herr Ludwig verweist auf die Ausführungen in den Unterlagen, dass es eine Netzoptimierung mit moderater Angebotsausweitung geben könnte und geht davon aus, dass dies bereits mit einer Kostensteigerung einerseits und mit steigenden Einnahmen andererseits verbunden sein könnte. Letztendlich sei dies aber sicherlich mit erhöhten Kosten verbunden, diese Aussagen würden ihm fehlen.
Herr Stumm teilt mit, dass bereits geplant sei, die Kosten zusammen mit den 25 – 30 Maßnahmen aufzulisten, um dann auch näher zu erklären, was mit den einzelnen Maßnahmen detailliert gemeint ist. Herr Stumm weist außerdem auf die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die daraus resultierenden Schichtdiensten hin. All dies müsse bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden.
Herr König macht auf die zentrale Bedeutung des Nachtverkehrs aufmerksam. Der VRR habe nicht ohne Grund die Linien nach Hagen in den Abend- und Nachtstunden verstärkt. Aber auch in den späten Nachmittagsstunden gebe es keine adäquaten Busverbindungen. Gaststätten und Vereine hätten sich diesbezüglich bereits des Öfteren beklagt. Herr König bemängelt außerdem das Sonntagsliniennetz, welches keine Garantie auf Anschlussverbindungen gäbe. Es sei dringend geboten, dies entsprechend auszugestalten. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die schriftlich vorliegenden Maßnahmenvorschläge der SPD-Fraktion, die aufgrund einer Befragung der Bevölkerung aufgelistet worden seien. Den Gutachtern sollte mitgeteilt werden, in welche Richtung es gehen müsse.
Herr Plahr ist der Meinung, dass man dem Vorschlag der Gutachter folgen sollte, nämlich sich die einzelnen Maßnahmen jeweils mit ihrer Wirkung bzw. Kosten anzusehen und daraus ein Paket zu beschließen.
Herr Kämmerer betont, dass auch die CDU-Fraktion in der Ausweitung des ÖPNV eine umweltpolitische Schwerpunktaufgabe sehe, vor allem, um die Schadstoffbelastung in der Luft zu senken. Die Maßnahmen müssten daher umgesetzt werden. Er verweist auf die Variante 2, die eine deutliche Steigerung des Anteils des ÖPNV vorsehe, auch bei erhöhtem Zuschussbedarf. Diese Variante sollte schon jetzt verbindlich für spätere Haushaltsjahre angestrebt werden. Die erhöhten Mittel für den ÖPNV aus dem Konzern Stadt müssten von langer Hand vorbereitet werden, der derzeitige Doppelhaushalt sehe hierfür jedoch keine Spielräume vor. Variante 1 könne kurzfristig umgesetzt werden, müsse jedoch verbessert werden. Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Maßnahmen sollten zunächst den Varianten zu- bzw. untergeordnet werden.
Herr König möchte wissen, wer den Zuschussbedarf überhaupt festlegt. Er verweist darauf, dass Variante 2 erst im Jahr 2020/2021 in Betracht gezogen werden solle. Variante 2 sei somit lediglich eine theoretische Option. Jetzt würden Maßnahmen aus dem Komplex V1 beschlossen werden, bei denen die Gutachter gesagt hätten, diese Vorschläge seien noch gar nicht vorhanden. Es gebe erste Grobüberlegungen, ein abgestimmtes Maßnahmenpaket gebe es aber nicht. Er hält den Vorschlag für nicht beschließungsfähig.
Herr Heiermann ist der Meinung, dass man nicht nur auf das Portemonnaie sehen sollte. Hagen sei nicht unbedingt die attraktivste Stadt, und beim ÖPNV zu sparen sei der falsche Weg. Würde man dem Haushaltsplan jetzt zustimmen, wäre zu befürchten, dass in Zukunft weitere Kürzungen getätigt würden. Von daher stimme er Herrn König zu. Die Gutachter müssten zwar Lösungen für eine Erweiterung des ÖPNV finden, ohne dass dies mit zu hohen Kosten verbunden sei, jedoch solle man hier auch nicht am falschen Ende sparen.
Herr Panzer macht an dieser Stelle deutlich, dass der Rat die Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes entschieden habe verbunden mit dem ausdrücklichen Auftrag, dass der Kostenrahmen nicht gesprengt werden darf. Dies sei die Beschlusslage, hieran habe man sich zu halten. Der Vorschlag, den Herr Kämmerer begründet habe, berücksichtige genau dies und zeige sowohl Möglichkeiten auf, wie man zu einer Stärkung des Systems kommen könne als auch Schritte, wie man zusätzliche Mittel in das System einbringen könne.
Herr Wisotzki verweist darauf, dass ein Büro z. Z. den Nahverkehrsplan prüfe. Dies sei eine umfangreiche Tätigkeit. Entsprechende Ergebnisse würden dann vorgelegt werden. Der Antrag bedeute seiner Meinung nach zwei Jahre Stillstand in Hagen. Es würde zwei Jahre deshalb nichts passieren, weil keine finanziellen Mittel für das System zur Verfügung stünden. Es würden eine Millionen Euro aus dem System herausgenommen, nämlich den Überschuss der letzten Jahre. Dies habe der Rat nicht beschlossen. Diese Mittel würden für die Haushaltskonsolidierung genommen. Stünden diese eine Millionen Euro aber zur Verfügung, könne man sinnvolle Vorschläge umsetzen.
Herr Ludwig führt aus, dass der Entwurf des Fahrplans 2018/2019 bereits steht. Dies bedeute, dass sich der Entwurf bereits in der Endphase befindet und in die Vorstellung geht. Die großen Dinge seien demnach bereits beschlossen. Nichts anderes sage der Allianz-Antrag aus. Für den nächsten Fahrplan (2019/2020) müssten dann schon mal gewisse Dinge eingespeist werden, die im Haushalt 2020/2021 als zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Würde man beide Papiere zusammenlegen, würde man viele gemeinsame Dinge entdecken und könne diese als Prüfauftrag an die Gutachter weitergeben.
Herr Meier betont, dass die SPD-Fraktion den Einstieg in die Veränderung des Netzes jetzt wünscht, es müsse jetzt etwas passieren, und nicht erst in 2 Jahren.
Frau Masuch ist der Meinung, dass nicht nur der ÖPNV der Grund für die Luftverschmutzung ist. Dafür gebe es viele Faktoren. Man habe aber jetzt ein großes Stadtentwicklungsprojekt auf der Agenda, welches ISEK heiße. Hier seien bereits alle Punkte aufgeführt, über die man sich in der nächsten Zeit verständigen müsse. Frau Masuch sieht aus diesem Grund nicht den Bedarf, über einzelne Punkte zu diskutieren.
Herr Grzeschista führt an, dass das Geld, welches sowohl aus den Erlösen der Fahrgäste stammt als auch aus den Mitteln von Land bzw. Bund kommt und zur Verfügung gestellt wird, einen möglichst effektiven ÖPNV schafft. Kein System sei perfekt, und jedes System müsse immer wieder neu überarbeitet und geplant werden. Die Feinstaubproblematik am Bahnhof würde nicht gelöst werden, indem die Verkehre in Hohenlimburg oder Halden verändert werden.
Herr Panzer bedankt sich bei den Gutachtern für die Einführung zum Thema bzw. für den Zwischenbericht.
Beschluss:
- Der im Haushalt 2018/2019 vorgesehene Zuschussbedarf für den Öffentlichen Personennahverkehr an die HVG bleibt unverändert. Maßnahmen aus dem Komplex V1 können in den bei-den Jahren im Rahmen des verfügbaren Budgets umgesetzt werden. Die Maßnahmen aus dem Komplex V2 werden für den Haushaltsplan 2020/2021 in Betracht gezogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im aktuellen Beschlussvorschlag der SPD sowie der heutigen Diskussion entwickelten aufgezählten Einzelziele danach zu systematisieren, ob sie den Varianten V1 und V2 (mögliche Umsetzung bereits im aktuell laufenden NVP) oder der Szenarienerstellung für den zukünftigen NVP ab 2022 zuzuordnen sind.
- Für die Einzelmaßnahmen-Vorschläge zur Erreichung der Zielvorstellungen sind Wirksamkeits-prognosen zu erstellen, die auch deren volks- und betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeit darstellen. Dabei sind die Expertisen der HVG (Hagener Straßenbahn) sowie des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) mit einzubeziehen. Zusätzlich sind alle in Frage kommenden Förder-schienen zu ermitteln und darzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der HVG die Vorplanungen in den Jahren 2018/2019 so weit zu konkretisieren, dass die Verwaltung rechtzeitig vor der Aufstellung des Haushalts 2020/2021 mögliche finanzielle Mehrbedarfe einplanen kann und auch frühzeitig die vorhandenen überörtlichen Förderprogramme ausschöpft. Der Entscheidungsprozess ist so zu planen, dass der Rat der Stadt Hagen im Jahr 2019 rechtzeitig über die Maßnahmen entscheiden kann, um sowohl
... den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als auch
... den Fahrplanwechsel 2020
mit den Maßnahmen zu erreichen.
- Bezogen auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln prüft die Verwaltung, ob – und wenn ja wann – Beträge für kommunale Eigenanteile eingeplant werden müssen.
Anlagen zur Vorlage
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öffentlich
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