04.12.2018 - 6.11 Prüfung der Genehmigungsfähigkeit nach § 34 Bau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath sagt, dass man den TOP 6.11 in der Reihenfolge vorziehen werde, da sich dafür einige Zuhörer eingefunden haben.

Herr Meier führt aus, dass die SPD – Fraktion dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen werde und einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens stellt. Seiner Ansicht nach merkt man der Vorlage an, dass die Verwaltung bemüht war eine Begründung zu finden warum man diese Grundstücke nach § 34 BauGB bebauen könne. Es werden Urteile zitiert, die man nicht vorliegen habe. Man bemüht sich, Gründe zu finden damit ein Bebauungsplanverfahren vermieden werden kann. Der Block um den es hier geht, wird als Gemengelage bezeichnet. In Hagen gibt es solche Gebiete, in denen sich innerhalb solch einer Bebauung auch Gewerbe befindet. Dies habe man hier aber nicht. Es ist eine reine Blockrandbebauung mit der Nutzung Wohnen. In der Vorlage wird dargestellt, selbst wenn der REWE nicht sichtbar sei, hat er doch Auswirkungen auf das Gebiet. Dieser Ansicht kann sich die SPD-Fraktion nicht anschließen. Hier handelt es sich um ein reines Wohngebiet. Herr Meier bemängelt, dass auf Gutachten bezuggenommen werde die hier noch nicht vorliegen und somit nicht beurteilt werden können. Eine große Stellplatzanlage löst auch Immissionen aus, die die umliegende Bebauung beeinflussen. Hier soll die SPD Fraktion sich entscheiden, ohne beurteilen zu können wie schädlich die Umwelteinwirkungen sind. Mit den Bewohnern von Wehringhausen sei man in einer intensiven Diskussion. Jetzt werde versucht ohne Beteiligung der Bürger nach § 34 BauGB diese Bebauung durchzusetzen. Er ist der Meinung,  dass man dieses Vorhaben der Bevölkerung vorstellen und erläutern solle. Dafür ist ein Bebauungsplanverfahren gut geeignet. Er führt aus, dass die GWG das Recht habe zu prüfen und zu überlegen wie sie die Fläche weiter entwickeln wollen. Der Investor kann auch auf Basis der Entwürfe die Durchführung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragen. Die Politik habe auch das Recht zu sagen, dass sie mit den Vorstellungen des Investors nicht konform gehen. Aus diesem Grunde beantragt die SPD-Fraktion ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Herr Romberg erklärt, dass im März beschlossen wurde, dass die Bebauung nach § 34 BauGB erfolgen solle. Zu diesem Zeitpunkt hat die Verwaltung Bedenken geäußert. Diese wurden zwischenzeitlich ausgeräumt. Der Beschluss sieht nur vor diese Argumentation zur Kenntnis zu nehmen. Wenn nun ein Bebauungsplanverfahren durchführt werde habe man mit einer Zeitverzögerung von 2 bis 3 Jahren zu rechnen. Man sollte froh sein, dass es Investoren gebe die sich um die Entwicklung ihrer Grundstücke kümmern, vor allem wenn auch eine dringend benötigte KITA vorgesehen werde. Der Investor hat auch sehr deutlich kommuniziert, dass wenn ein B-Planverfahren durchgeführt werden soll werden sie sich hier nicht mehr engagieren. Die CDU-Fraktion spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus, hier auf der Basis des § 34 BauGB weiterzuarbeiten.

Herr Röspel möchte zwei Stichpunkte aufgreifen, eine Aufwertung des Gebietes Wehringhausen findet mit der Planung des Investors schon statt. Im Frühjahr  2017 war in der Presse zu lesen, dass Kindergartenplätze in Wehringhausen dringend benötigt werden. Daraufhin hat die GWG vorgeschlagen eine KITA zu errichten. Man solle jetzt keine Zeit mehr verstreichen lassen und unverzüglich das Projekt angehen.

Herr Dücker ist auch der Meinung, dass man durch die Aufstellung eines B-Planes Zeit verlieren würde. Die Bewohner von Wehringhausen benötigen eine KITA. Auch die Durchführung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens hält er für nicht geeignet um dieses Gebiet zu erschließen. Er würde dem Beschluss so zustimmen, da die anderen vorgebrachten Vorschläge eine Zeitverzögerung von mindestens 2 Jahren bedeuten.

Herr Ludwig erläutert, dass auch ein § 34 BauGB Verfahren seine Zeit dauert. In dieser Lage werde preiswerter Wohnraum benötigt. Die Wohnungsbaugesellschaft wirbt dafür Wohnraum für alle zu schaffen. An dieser Stelle könnte auch preiswerter Wohnraum neu entstehen, wenn der Bestand nicht erhalten werden kann. Hier sollte langfristig geplant werden. Gerade hier sollte, wie schon von der SPD-Fraktion beantragt, ein vernünftiges Verfahren durchgeführt werden. Es wurden Vorschläge für neue KITA Standort eingebracht, die Überlegenswert seien. Sie werden sich dem Antrag der SPD-Fraktion anschließen.

Herr König führt aus, was am Ende eines Bebauungsplanverfahrens heraus kommt bleibt dahin gestellt. Bei der Abwägung sind nicht nur die Interessen des Investors zu berücksichtigen sondern auch die der Bewohner von Wehringhausen. Die Verwaltung muss auch Abwägen zwischen den Interessen des Investors und den Zielvorstellung die sie bei der Entwicklung eines Stadtteils hat. Bei einer Baugenehmig nach § 34 BauGB wird es einen Rechtsstreit geben, bei dem man die gewonnene Zeit wieder verliert. Es wird an dieser Stelle ein Einzelhandel positioniert, der in Konkurrenz zu dem am Wilhelmsplatz steht. Er geht davon aus, dass der Investor die Kosten für die KITA berechnet habe und diese sich zusammen mit dem Einzelhandel rechnet. Die Wohnungsgesellschaft trägt den Namen Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, insofern sollte man davon ausgehen, dass es hier nicht um eine Gewinnmaximierung gehe. Daher sollte man durch ein geordnetes Verfahren hier Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben hier mitzuwirken.

Herr Schmidt sagt, dass die Entscheidung hier nach § 34 BauGB vorzugehen, auch gegen seine Stimme, schon im März gefallen sei. Er hätte gerne noch Untersuchungen zu den Verkehrsströmen beantragt. Wenn man jetzt beschließt einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens einzuleiten kann man dieses Projekt beerdigen.

Frau Masuch ist ein wenig irritiert, über die sich wiedersprechende Gutachten von der Verwaltung. Ihre Tendenz geht dazu, ein Verfahren nach § 34 BauGB durchzuführen. Sie denkt, dass sich dieses Projekt positiv auf die im ISEK formulierten Ziele zur Stadtentwicklung auswirken werde. Es wurde ausgeführt, dass man hier zu viel nicht mehr genutzten Wohnraum habe. Man wolle die Nahversorgung und die Quartiere stärken. Eine solche Nahversorgung würde sich auch auf die Mobilität im Quartier auswirken. Dies muss nicht bedeuten, dass die Bewohner nur noch mit dem Auto fahren. Es könnte auch sein, dass die Bewohner eher zu Fuß gehen. Das größte Problem scheint ihr der Discounter zu sein, der die meisten Konflikte auslöst. Ob für diesen ein anderer Standort gefunden werden kann, kann sie nicht abschätzen. Für sie stellt sich die Frage ob es nicht auch andere Möglichkeiten in Wehringhausen gebe, da es dort sehr viele leerstehende Wohnungen gibt, Wohnprojekte zu realisieren. Sie denkt auch, dass die Kommunikation in diesem Fall nicht optimal gelaufen ist.

Frau Heuer sagt, dass ein B-Plan nicht bedeuten sollte, dass man ein Projekt beerdigt. Wenn man das Projekt nach § 34 BauGB abwickelt, kann man keinen Einfluss mehr ausüben. Die Bebauung des Karrees betrifft den ganzen Stadtteil. Wenn nun ein 6-zügiger Kindergarten dort hinkäme ohne dass ein Verkehrsgutachten vorliegt, könne sie dem nicht zustimmen.

Herr Meier führt aus, dass immer wieder gegen Baugenehmigungen geklagt  wird. Wenn daraus ein Schaden für den Bauherrn entsteht hat die Stadt Hagen diesen zu tragen. Aus diesem Grunde müsse man sich selbst schützen. Er weist darauf hin, dass sie nicht nur dem Investor gegenüber verantwortlich sind, sondern auch der Bevölkerung, von der wurden sie gewählt. Sie stehen auch in der Verantwortung solche Verfahren sauber abzuwickeln. Er möchte vermeiden, dass hier Gerichte über das Vorgehen entscheiden und nicht sie als Politiker. Die Politik habe die Planungshoheit hier in der Stadt und das Planungsrecht setzt gerade für den großflächigen Einzelhandel hohe Hürden fest. Die entsprechenden Gutachten liegen nicht bei und sind auch nicht einsehbar. Auf solch einer Grundlage könne man nicht vernünftig argumentieren und abwägen. Ihm fehlt hier die Argumentationsgrundlage. Es ist auch keine Stellungnahme der Bezirksregierung beigefügt, die bei solch einem Verfahren angehört wird. Die Stadt habe sich keine Mühe gegeben, die obere Planungsbehörde miteinzubeziehen und von denen eine Stellungnahme einzuholen. Der Auftrag war zu prüfen ob es nach § 34 BauGB gehe. Herr Meier wiederholt seinen Antrag hier einen B-Plan einzuleiten.

Frau Hammerschmidt sagt, man habe immer die Möglichkeit einen B-Plan eizuleiten. Den Vorwurf, man habe hier fahrlässig bei dieser Stellungnahme gearbeitet, möchte sie zurückweisen. Es geht darum ein Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen oder man sagt wir müssen ein Bebauungsplanverfahren einleiten. Die dritte Möglichkeit ist, dass der Rat entscheidet  man benötige solch ein Verfahren. Hier wurde lediglich geprüft, ob es aus juristischer Sicht möglich ist ein derartiges Verfahren für einen Discounter nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es geht nicht um eine Genehmigung. Man darf nach § 34 BauGB urteilen, wenn es sich um eine Gemengelage handelt. Dies wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt recherchiert. Dazu wurden Urteile vom OVG und Bundesverwaltungsgericht herangezogen. Das bedeutet dass der Investor eine Bauvoranfrage stellen muss, im Rahmen dieser wird gesagt, dass es sich um eine Gemengelage nach § 34 (1) BauGB handelt. Jetzt werden alle Stellungnahmen angefordert, wie Lärmschutzgutachten, Imisionsgutachten und Verträglichkeitsgutachten. Diese werden an die Bezirksregierung weitergeleitet. Sollte die BR diesem Vorhaben nicht zustimmen wäre der Antrag abzulehnen. Fällt die Prüfung positiv aus, könne ein Bauvorbescheid erteilt werden. Man stehe noch ganz am Anfang des Verfahrens und ihrem Verständnis nach solle man versuchen möglichst schnell zu Baurecht zu kommen. Eine Bauvoranfrage beinhaltet auch ein geordnetes Verfahren.

Herr Reinke bedankt sich bei Frau Hammerschmidt für die Klarstellung. Die öffentliche Diskussion um dieses Bauvorhaben ist weit fortgeschritten. Man müsse sich einmal entscheiden. Das Interesse der Bürger ist nicht nur, dass Wohnungen durch eine Wohnungsbaugesellschaft erstellt werden. Herr Reinke erklärt auch, dass nach dem Wohnungsbaugutachten von Herr Prof. Spars ca. 3000 Wohnungen in Hagen abgebaut werden müssen. Dazu wäre dieses Projekt ein erster Schritt. In die Verantwortung einer Wohnungsbaugesellschaft gehört auch das entsprechende Umfeld, Grünflächen, oder eine KITA zu schaffen, wenn sie viele Wohnungen in diesem Bereich habe. Im JHA habe man den dringenden Bedarf von KITA-Plätzen erörtert.

Herr Romberg führt aus, dass Herr Meier versucht hat hier den Eindruck zu erwecken, dass, wenn man es nach § 34 BauGB durchführt, dies ein nicht geordnetes Verfahren sei. Frau Hammerschmidt hat hier dargestellt, dass es sehr wohl ein geordnetes Verfahren sei und alle Belange wie auch in einem B-Planverfahren berücksichtigt und geprüft werden. Von daher kann er die anwesenden Bürger von Wehringhausen beruhigen. Nach den jetzigen Erkenntnissen werde es wohl keinen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geben, da dieser vom Investor beantragt werden müsse und das wird die GWG nicht machen. Es gibt in Deutschland ein Baurecht aber keine Bauverpflichtung, von daher ist eine Brachfläche durchaus möglich.

Herr König sagt, wenn die Aussage der Verwaltung korrekt ist, könne es dazu kommen das die Baugenehmigung nicht erteilt wird. Dann geht das Verfahren wieder von vorne los, sodass es keine Zeitersparnis gegenüber einem B-Planverfahren gibt. In einem Verfahren nach § 34 BauGB habe man nur begrenzt die Möglichkeit Aspekte der Stadtentwicklung einzubringen. Als SPD-Fraktion habe man Interesse daran, dass die gewachsene, geförderte Struktur in Wehringhausen erhalten bleibt. Als schlechtes Beispiel verweist er nach Hohenlimburg, wo solch ein Einzelhandelszentrum sich negativ auf die Hohenlimburger Fußgängerzone auswirkt. Diese Auswirkungen sollte man alle im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens abklären. Das Bebauungsplanverfahren bietet die Möglichkeit die Bürger zu beteiligen. Er plädiert nachdrücklich für die Einleitung eines Bebauungsplanes.

Herr Goege findet den Antrag der SPD-Fraktion außerordentlich begrüßenswert. Im B-Planverfahren habe man die Möglichkeit Konflikte die sich ohnehin einstellen zu lösen ohne die Gerichtsbarkeit zu bemühen. Deswegen wundert ihn der Wiederstand gegen solch ein Verfahren. Er ist der Meinung was in der Fleyer Straße möglich sei, müsse hier auch möglich sein, denn hier geht es um wesentlich mehr.

Frau Hammerschmidt führt aus, dass es richtig ist, das es bei einem B-Planverfahren eine Bürgerbeteiligung gebe. Man solle sich aber klar machen wenn nun die Verträglichkeitsstudie oder das Immisionsschutzgutachten nicht funktionieren, dann werde es auch keinen B-Plan geben. Die Gutachten werden für beide Möglichkeiten benötigt. Der größte Unterschied bei beiden Verfahren liegt in der Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung ist nach Baugesetzbuch gehalten, abzuwägen ob das Vorhaben im öffentlichen Interesse steht.

Herr Ludwig bestätig, dass dies genau das sei, was sie mit einem Bebauungsplanverfahren erreichen möchten, dass das öffentliche Interesse berücksichtigt werden solle. Dies sei noch nicht ausdiskutiert. Man könne nur deutliche Hinweise geben, was zu den Aufgaben einer Wohnungsbaugesellschaft gehört. Das Schaffen von Wohnraum sei die erste Priorität und dann kommen Projekte gewerblicher Art. Er möchte nicht den Eindruck erwecken, dass hier Kinder gegen Wohnraum / Gewerbe ausgespielt werden. Er habe gesagt, dass es sicher an anderer Stelle auch die Möglichkeit gäbe einen Kindergarten zu errichten. Er fragt nach ob der Verwaltung bekannt sei, dass für diesen Bereich ein Abrissantrag gestellt wurde.

Diese Frage kann Frau Hammerschmidt bejahen.

Herr Meier führt aus, dass man die Vorlage nur zur Kenntnis nehmen solle. Was ihn verwundert, ist, dass die GWG bis heute keinen Bauantrag gestellt hat. Dann wären schon die Gutachten erstellt worden und man hätte heute schon einen ersten Zwischenschritt, über den man beschließen könne. Stattdessen wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen ob es nach § 34 BauGB gehe oder ein B-Planverfahren eingeleitet werden muss. Dabei verliert man als Investor doch Zeit. Für einen Abrissantrag hat die Zeit gereicht.

Herr Röspel versteht den Antrag der SPD-Fraktion nicht. Herr König spricht davon ein Einkaufszentrum zu platzieren. Die GWG möchte kein Einkaufszentrum sondern einen Kindegarten und einen Discounter errichten. In Wehringhausen gibt es im Gegenzug zu Hohenlimburg einen florierenden Einzelhandel in der Langestraße. Mit Geschäften die ihresgleichen suchen. Er denkt, weder ALDI noch ein anderer Konzern würde diese gewachsene Struktur in Wehringhausen stören. Von daher sollte man sich dafür aussprechen, hier eine KITA zu errichten. Es ist auch jedem bekannt, dass die Wohnungen im Block 1 nicht sanierungsfähig sind.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass man aus seiner Sicht, mit dem Projekt der GWG dem Stadtteil einen großen Dienst erweise, der den Stadtteil und die Stadt in die richtige Richtung voran bringt. Der GWG wird ermöglicht durch die Wegnahme von Wohnsubstanz, die den heutigen Wohnanforderungen nicht mehr entspricht, eine wirtschaftliche Nachnutzung zu etablieren. Durch dieses Vorgehen wird es der GWG ermöglicht ihre Rentabilität so zu stabilisieren, dass sie an anderer Stelle, angemessenen Wohnraum der sich in die Umgebung einfügt errichten kann. Dies ist doch ein Kreislauf. Die GWG wird den Gewinn den sie hier erwirtschaftet an anderer Stelle wieder investieren. Hier  wird ein vernünftiges Konzept zur Nachfolgenutzung der Fläche vorgestellt. Es wird immer darauf hingewiesen, dass man möglichst schnell eine KITA benötige. Der Bau eines Vollsortimenters dient auch der Versorgung der Bevölkerung. Aus stadtpolitischer Sicht kann er dieses Projekt nur begrüßen. Der Gesetzgeber lässt ausdrücklich die Möglichkeit einer Bebauung nach § 34 BauGB zu. Natürlich kann man dies durch einen Bebauungsplan überlagern. Dies sei aber nicht seine Vorstellung von Stadtentwicklung. Seine Vorstellung sei, dass man einem Investor, der ein schlüssiges Konzept vorlegt, den Weg ermöglicht der der einfachste und auch der schnellste ist. Zu dem Einwand von Herrn König führt Herr Dr. Ramrath aus, dass, wenn bei einer Baugenehmigung nach § 34 BauGB mit einem Klageverfahren zu rechnen sei, dann gelte der gleiche Einwand auch für einen Bebauungsplan.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag gestellt habe, hier ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Es wird über den Antrag und den Beschlussvorschlag der Vorlage abgestimmt.

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Beschluss:

 

 

Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

 

Die Verwaltung wird gebeten ein Bebauungsplanverfahren für den GWG-Block einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

 

 

 

AfD

1

 

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

X

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Dafür:

8

Dagegen:

8

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Ergebnis der Prüfung einer Entwicklung des GWG-Karrees nach § 34 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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