04.12.2018 - 6.12 Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass man in der Pause vorgebracht habe, dass man noch Beratungsbedarf in den Fraktionen habe und schlägt vor den Beschluss an den Rat zu verweisen.

Herr Meier führt aus, dass man sich vorstellen könne dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zuzustimmen. Um aber einen breiten Konsens zu erzielen würden sie das Thema gerne nochmals in der Fraktion diskutieren.

Herr Romberg sagt, dass man sich dem anschließen würde. Er möchte nur die Frage geklärt haben, welche Höhe der Anlagen denn gemeint ist, Nabenhöhe oder Gesamthöhe.

Herr Dr. Ramrath wirft ein, dass er das Signal bekommen habe, dass der Antragsteller dies klären werde.

Herr Bögemann erläutert, dass sich der Naturschutzbeirat intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt habe. Der NB habe versucht einen Kompromiss bei den eingereichten Anträgen zu finden. Pauschal wird jetzt vorgeschlagen 5 x die Höhe der Anlage als Abstand anzunehmen.

Herr Grothe sagt, wenn jetzt im Rat Beschlüsse gefasst werden sollten, die Abstände von 1000 Meter oder 1200 Metern beinhalten, wird der Oberbürgermeister die Mitglieder darauf hinweisen, dass dadurch das Verfahren nicht rechtssicherer werde. Man müsse damit rechnen, dass Unternehmen die an der Windkraft interessiert seien, hier klagen werden. Die Anlagen werden nicht mehr einzeln vergeben, sondern es erfolgt eine Ausschreibung und das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Ausführung von 69 ist in dem Punkt der Höhenbeschränkung sehr eindeutig. Eine Höhe von 150 Metern ist nicht mehr wirtschaftlich. Jede Einschränkung in der Höhe, bei den Abständen und der Fläche birgt das Risiko eines gerichtlichen Klageverfahrens. Abstände von 1000 oder 1200 Metern müssen städtebaulich begründet werden.

Herr König sagt, dass hier Eingriffe in einem erheblichen Umfang in Natur und Landschaft erfolgen sollen. Man müsse versuchen die Grenzen so weit wie möglich zu ziehen. Die Flächen die im Wald in Anspruch genommen werden, sind erheblicher als die Flächen auf dem freien Land. Es gehe ihnen darum die Interessen der Anwohner zu berücksichtigen und dafür werden Wege gesucht um diese Mindestgrenzen zu erweitern. Dazu gibt es entsprechende Untersuchungen und Gutachten.

Herr Schmid sagt, dass das bisherige Verfahren nicht unbedingt dazu geeignet war, das Vertrauen in die Verwaltung zu steigern. Letztlich bleibt immer die Gefahr dass es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Entscheidend ist auch, dass man hier keine Verhinderungsplanung vorlegen möchte. Sie seien der Überzeugung, dass wenn diese Abstände in Anwendung gebracht werden, noch genügend substantieller Raum bleibe. Wenn dies gerichtlich geprüft werde, so ist das halt so aber man könne sich nicht mit allem einverstanden erklären.

Frau Masuch führt aus, dass sie versucht habe die Abstände nachzuvollziehen. In dem Antrag der Fraktionen gibt es Abstände unter den Punkten 1b und 1c, bei denen die topographischen Höhenunterschiede berücksichtigt und mit Faktor 2 multipliziert werden. Bei einem Höhenunterschied von 200 Metern würde die Berechnung dann wie folgt aussehen. 450 Meter (Abstand im Außenbereich) plus 400 Meter (200 Meter Höhenunterschied X 2) plus 400 Meter (Anlagenhöhe 200 Meter – für je 50 Meter Höhe 100 Meter Abstand). Das ergibt 1250 Meter Abstand. In der Verwaltungsvorlage wird nun aufgeführt, dass man bei diesen Abständen kaum noch Vorrangflächen bereitstellen könne. Sie findet die Windkraftanlagen auch nicht besonders ansehnlich, im Moment wolle man aber das Klima verbessern und auch den Ausstieg aus der Kohle und Atomkraft schaffen. Vielleicht gibt es in der Zukunft noch andere bessere Möglichkeiten Energie zu gewinnen.

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass man versuche dem Hinweis der Verwaltung Rechnung zu tragen und Kriterien zu finden, die in den einzelnen Stadtteilen zur Anwendung kommen können. Diese aber trotzdem eine Individualisierung ermöglichen. Der topographische Faktor spielt dabei immer eine Rolle.

Herr Grothe erläutert, dass man nur Flächen für die Windkraft im FNP ausweist und nicht wisse wo denn der endgültige Standort der Anlage liege. Dies weiß man erst wenn der Antrag eingereicht wird. Erst dann kann man berechnen ob die Fläche ausreichend sei. Er sagt zu, dass die Stellungnahme der Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen morgen verteilt werde. Diese haben sich sehr deutlich zu den Höhen der einzelnen Anlagen geäußert. Im Antrag steht auch Abstand zur reinen Wohnbebauung, ein reines Wohngebiet wird im FNP nicht dargestellt.

Frau Hammerschmidt führt aus, dass man auf der Ebene des FNP sei und nicht im Baugenehmigungsverfahren.

Herr Dr. Ramrath sagt eine Nachbesserung des Antrags zu. Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und den Antrag der Fraktionen getrennt abgestimmt.

Reduzieren

Beschluss 1:

 

Auch nach Prüfung und rechtlicher Würdigung der vom Rat beschlossenenen Empfehlungen zu einer Differenzierung der Abstandskriterien zwischen Wind­energieanlagen und Wohngebieten empfiehlt die Verwaltung mit Nachdruck folgenden Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

Die Forthrung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie mit den bisher ermittelten 6 Konzentrationszonen (nächster Planungsschritt: Vorbereitung des Offenlage-Beschlusses).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 13.12.2018

 

 

verschoben

 

verschoben

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Beschluss 2:

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP, BfHo/Piraten und Die Linke:

 

Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie (DS 1007/2018)

 

den folgenden Antrag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Vorlage 1007/2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen legt in Abwägung und Würdigung der verschiedenen Schutzgüter der Abstände von Windkraftanlagen in Windkraftvorrangzonen in Hagen einheitlich wie folgt fest

 

  1. reiner Wohnbebauung  = 1.200 Meter

 

  1. Mischgebieten = 550 Meter + Topografischer Zuschlag (Berücksichtigung der topografischen Höhe, Höhenunterschied multipliziert mit 2 zuzüglich zur Grunddistanz, Höhenunterschied gemessen vom Anlagenfundament zur Wohnbebauung der konkreten Anlage mit zusätzlichen 100 Meter Abstand pro 50 Meter Anlagenhöhe (optische Bedrängung. s. Aktueller Windkrafterlass in der Begründung))

 

  1. Bebauung im Außenbereich = 450 Meter + Topografischer Zuschlag (Berücksichtigung der topografischen Höhe, Höhenunterschied multipliziert mit 2 zuzüglich zur Grunddistanz, Höhenunterschied gemessen vom Anlagenfundament zur Wohnbebauung der konkreten Anlage mit zusätzlichen 100 Meter Abstand pro 50 Meter Anlagenhöhe (optische Bedrängung. s. Aktueller Windkrafterlass in der Begründung))

 

  1. Generelle Höhenbegrenzung neuer Windenergieanlagen in Hagen auf insgesamt 150 Meter.

 

  1. Berücksichtigung der Recherchen und vorliegender Ergebnisse des Fundes eines mindestens in zweijähriger Folge erfolgreich bebteten Rotmilan-Horstes am Rande der Planzone 5 (siehe Anlagen) nach Helgoländer Papier.

 

  1. Vorlage der abgeschlossenen Artenschutzprüfung II vor der Vorbereitung des Offenlage-Beschlusses.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 13.12.2018

 

 

verschoben

 

verschoben

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen