06.11.2018 - 6.6 Erlass einer Veränderungssperre für den aufzust...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meier teilt mit, dass die SPD – Fraktion gegen die Veränderungssperre stimmen werde, da sie schon bei der Einleitung des B-Planes Bedenken geäußert hatte. Ein einzelnes Grundstück das zu bebauen ist, kann man sehr gut nach § 34 BauGB beurteilen.

Herr Ludwig führt aus, dass er dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wolle. Wenn ein mehrgeschossiges Haus in dieser Villengegend errichtet würde, kann man folgende Anträge nicht verhindern.

Herr König sagt, dass dort keine Villengegend zu erkennen sei. Die andere Seite, die Wasserspeicher, hält er für schützenswerter. Um ein Objekt zu verhindern macht die Verwaltung jetzt einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre. Gleichzeitig prozessiert der Grundstückseigentümer. Herr König spricht sich dafür aus, dieses eine Projekt nicht zu verhindern.

Herr Hoffmann hält den Vorschlag der Verwaltung für sinnvoll.  An der Fleyer Straße / Hoheleye ist eine massivere Bebauung schon vorhanden. Man kann jedes Gebäude abreißen und dafür ein neues errichten.

Herr Grothe erklärt, dass in der BV-Mitte eine lange Diskussion stattfand. Man habe den Einleitungsbeschluss gefasst, weil dort ein Gebäude errichtet werden sollte, welches von der Massivität den Rahmen sprengen würde. Der Rat ist diesem Beschluss gefolgt. Man habe daraufhin das Bauvorhaben für ein Jahr zurückgestellt. Wenn nun die Veränderungssperre nicht beschlossen würde, wird der Antrag genehmigt und das Bauvorhaben umgesetzt.

Frau Masuch sagt, dass das Problem darin läge, das die neue Bebauung zu groß sei. Ansonsten gibt sie Herrn König Recht, dass man dort eine ziemlich gemischte Bebauung habe.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass wenn man keine Veränderungssperre beschließe mache auch das B-Planverfahren keinen Sinn.

Herr Reinke erläutert, dass  an der Fleyer Straße schon große Gebäude erstellt wurden, die sich auch nicht so richtig einfügen. Insofern kann er dem Vorschlag der Verwaltung folgen.

Herr Dr. Ramrath lässt über Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/18 (681)
Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer  1003/2018 ist.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

6

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3080&TOLFDNR=268906&selfaction=print