09.05.2018 - 6.11 Bebauungsplan Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 09.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke möchte auf einen Punkt hinweisen, ein Teil der Fläche die zu Gewerbefläche werden soll, ist als Ausgleichsfläche für das übrige Gewerbegebiet vorgesehen gewesen aber noch nicht umgesetzt. Für die Neugestaltung dieser Fläche ist ein weiterer Ausgleich nötig. In der BV-Hohenlimburg wurde beschlossen, dass der Landschaftsplan von 94 umgesetzt wird in der Fläche „Am Zisborn“. Die BV hat 2015 den Beschluss dass aufforsten durch Ausgleichsmaßnahmen gefasst. Dies wurde in der Sitzung vorgetragen.
Herr Meier erläutert, dass es die Regel gäbe, dass man eine Ausgleichsfläche verlegt, was Sinn macht, wenn eine Firma / Gewerbebetrieb sich erweitern möchte. Dadurch wird diese Firma aber gezwungen die doppelte Fläche an anderer Stelle auszugleichen. Er schlägt vor das man als Ausschuss im Verfahren im Rahmen der Abwägung beschließt solch einer Verdopplung der Fläche nicht zuzustimmen. Um der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, solch eine Entscheidung zu Begründen.
Herr Dr. Ramrath erklärt, dass es hier um die Einleitung des Verfahrens gehe. Man kann für das weitere Verfahren Prüfaufträge veranlassen. Die Verwaltung soll im weiteren Verfahren prüfen ob die Ausgleichsmaßnahmen in einfacher Form mit weniger Kostenaufwand realisiert werden können.
Herr Grothe erklärt, dass man Prüfaufträge immer annehmen würde. Dies sei eine generelle Frage, die auch in der Umweltverwaltung und dem UWA diskutiert werden müsste.
Herr Dr. Ramrath fragt nach ob man dies nicht über das Ökokonto regeln könne.
Herr Grothe erklärt, dass es kein Ökokonto gebe.
Herr Meier erklärt, dass es die Möglichkeit gebe dies im Rahmen der Abwägung zu beeinflussen.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass er die Verwaltung bittet, im laufenden Verfahren zu prüfen, ob die Ausgleichsfläche in einfacher Form ausgeglichen werden könne.
Frau Hammerschmidt erläutert, dass sie dies gerne offen lassen würde. In der Bauleitplanung wurde beschlossen, die Ausgleichsflächen, in Bereichen wo eine Betriebserweiterung möglich wäre, nicht mehr so festzusetzen. Es wird einfach als Grünfläche festgesetzt. Die Ausgleichsflächen werden an anderer Stelle vorgesehen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz / Sudfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich
Im Gewerbegebiet Sudfeld liegt das ca. 5410 m² große Plangebiet östlich der Autobahn BAB A 45 und westlich der Straße Lange Eck im Bereich zwischen den Straßen Unter dem Hofe und Mühlenstück.
Es umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 4 teilweise die Flurstücke 303, 307, 310. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die frühzeitige Beteiligung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
erfolgt im 3. Quartal 2018.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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459,9 kB
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