20.03.2018 - 2.1 Anfrage nach §5 Abs. 1 der GeschO von der CDU F...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass Fahrverbote möglich aber nicht zwingend vorgeschrieben seien. Herr Romberg erkundigt sich nach dem Sachstand.

Erste Frage ist, ob durch die Optimierung von Ampelschaltungen eine Verbesserung in der Finanzamtsschlucht zu erreichen sei. Oder ist es möglich durch das Aufstellen von Ventilatoren zu einem besseren Ergebnis zu kommen. Die dritte Frage lautet, ob man eine Fahrtrichtung in der Holzmüllerstrasse für den Individualverkehr öffnen kann um die Finanzamtschlucht zu entlasten. Herr Romberg hätte gerne einen aktuellen Bericht der Verwaltung wie weit man dort mit den Überlegungen  fortgeschritten ist.

Herr Grothe verweist auf eine der letzten Sitzungen des Ausschusses, wo über das Gutachten von simuPlan gesprochen wurde.

Zurzeit ist nur eine Frage noch nicht erschöpfend beantwortet worden und zwar das Thema Beschleunigung-, Verlagerung und Reduzierung von Verkehrsmengen in der Innenstadt. Entsprechende Untersuchungen hierzu laufen. Die Ergebnisse werden in dem zzt. in Arbeit befindlichen Masterplan eingearbeitet, wie verschiedene andere Vorschläge auch. Der Antrag für die Förderung des Masterplanes ist bis zum 30.07.2018 zu stellen. Der Fachbereich hält Ventilatoren aufgrund der Geräuschentwicklung für nicht machbar.

Herr Dr. Ramrath ist überrascht von der Erläuterung, da der Ausschuss einen Anspruch auf die Umsetzung des Ratsbeschlusses aus März 2017 habe. Man hat damit gerechnet, dass die Vorschläge zu dem Thema Luftreinhalteplan abgearbeitet und anschließend mit einem schriftlichen Bericht im Ausschuss eingebracht werden.

Herr König möchte eine Entscheidung zur Federführung bezüglich dieser Bearbeitung. In der letzten Sitzung des UWA wurde ein Antrag von der SPD, Linke und Hagen Bürger von Hohenlimburg, wo seitens der Verwaltung eine schriftliche Stellungnahme erwartet wird eingereicht. Herr König weist darauf hin, dass der hier gestellte Antrag an den UWA verwiesen werden soll. Herr König wünscht sich eine vernünftige Bündelung und das die im Luftreinhalteplan vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Herr Grothe hat dafür Verständnis, da dieses Thema alle betrifft. Die Bundesregierung erwartet aus ihrem Programm, welches mit einer Milliarde Euro gefördert wird, dass die Kommunen damit ihre Maßnahmen fördern und die Anträge jetzt stellen. In den Masterplan kommen Dinge hinein die im Luftreinhalteplan noch nicht berücksichtigt wurden. Man werde versuchen die bis Mitte des Jahres gesammelten / analysierten Vorschläge für den Masterplan durch Fördergelder zu realisieren.

Herr Thieser möchte eine Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich des geltenden Luftreinhalteplans.

Darüber hinaus hätte Herr Thieser gerne eine Umsetzung des Luftreinhalteplans mit entsprechenden Maßnahmen und einen Zeitplan der Verwaltung. Es muss nachgewiesen werden, dass man sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Herr Thieser weist darauf hin, dass der Luftreinhalteplan nicht nur Thema der Verwaltung sondern auch der Politik ist. Stellungnahmen seitens der Verwaltung sollten zudem im Umweltausschuss und Stadtentwicklungsausschuss diskutiert werden. Es solle auch über den Masterplan berichtet werden. Die Federführung sollte beim Umweltausschuss liegen.

Herr Grothe hat zwei Fragen vorliegen. Die erste Frage kommt von der CDU bezüglich der Optimierung der Ampelschaltungen. Dazu habe er einen Sachstand geliefert. Die Verwaltung arbeitet daran. Ergebnisse liegen noch nicht vor. In der zweiten Frage gehe es um die Ventilatoren. Dazu habe sich die Fachverwaltung kundig gemacht. Herr Grothe sagt eine Stellungnahme zu dem Thema, Durchlüftung mit Ventilatoren, in der nächsten Sitzung zu.

Herr Dr. Ramrath stimmt Herrn König zu, dass die Federführung bei dem Umweltausschuss liegen soll. Der Luftreinhalteplan soll an den Umweltausschuss verwiesen werden. Er weist auch noch auf den Beschluss des Rates vom 30.03.2017 hin. Deshalb könne man doch jetzt nachfragen und evtl. auch eine Stellungnahme zu noch offenen Fragen einfordern.

Frau Masuch erklärt, man habe das Thema Mobilität und Luftreinhalteplan auch in den ISEK-Prozess gelegt. Es gehe hier nicht nur um die Vorstellung der Politik sondern auch darum wie man zukünftig in dieser Stadt mit dem Thema Mobilität umgehen möchte. Es gehe hier um Maßnahmen zur Luftreinhaltung, darum wie man Immissionen vermeidet und nicht umverteilt. Es sei ein wichtiges Thema und sollte daher auch gut untereinander abgestimmt werden.

Herr Dr. Braun möchte einmal dem Eindruck entgegen treten, dass man nicht immer ausführlich berichtet hätte. Im Stadtentwicklungsausschuss und im Umweltausschuss, zum Teil bis in den Rat, sei die Diskussion zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes gegangen. Herr Dr. Braun hat eine Vorlage vom 06.09.2016 vorliegen, in der man sich mit der Vorkaufsrechtsatzung auf der Nordseite der Finanzamtschlucht auseinander gesetzt hat. Zudem hat man sich mit dem Städtebau auseinander gesetzt und sich gefragt was und wieviel muss abgerissen werden um eine bessere Durchlüftung zu bekommen. Man hat darüber berichtet,

dass ein Gutachten feststellt, dass 60% der Gebäude abgerissen werden müssten um eine vernünftige Durchlüftung zu bekommen.

Herr Dr. Braun weist darauf hin, dass man sich damals schon über die Öffnung der Holzmüllerstrasse und Rathaus Galerie unterhalten habe. Es wurde auch zum Thema City Trees berichtet, dass diese kontraproduktiv sind weil diese die Durchlüftung behindern würden. Zudem habe man über die Einschätzung des Pflasterzusatzstoffes Photoment berichtet. Man habe darüber berichtet welche Auswirkung eine Sperrung der Autobahn auf den innerstädtischen Verkehr habe.

Man habe sich außerdem mit dem Aufstellen eines Ventilators befasst. Es wurde beim Bundesumweltamt und Landesbundesamt nachgefragt ob dazu schon Ergebnisse vorliegen, da dies nicht der Fall sei werde von dem Einsatz abgeraten. Herr Dr. Braun weist auf eine Lösung hin die man im Internet finden kann. Diese nennt sich LARIX NOX. Es handele sich um Lärmschutzwände die mit  Vulkanschlacken gefüllt werden. Diese werden auch im Masterplan als ein Vorschlag behandelt. Zur Wirksamkeit dieser Lärmschutzwände liegen noch keine Studien vor.

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass der Masterplan von beiden Ausschüssen in einer Sondersitzung unterstützt worden sei. Es mündete in eine dementsprechende Beschlussfassung, diese sei auch von dem Rat übernommen worden.

Herr König befürchtet, dass die Stadt verklagt wird weil in Hagen die Grenzwerte überschritten werden. Man benötigt dringend Handlungsperspektiven und Handlungsmaßnahmen, die man vor Gericht nachweisen kann. Der Vorschlag ist, diesen TOP an den Umweltausschuss zu verweisen.

Herr Schmidt sieht seitens der Verwaltung zu viel Gelassenheit. Durch das Urteil  vom 27.02. 2018 ist ein besonderer Druck entstanden und Ende März zeigt es sich ob Hagen verklagt wird. Wenn es im Anschluss zu Fahrverboten kommen sollte, fragen sich die Bürger was von der Verwaltung unternommen wurde um dieses Fahrverbot abzuwenden. Herrn Schmidt reicht es nicht aus, auf einen Masterplan zu verweisen oder auf zukünftige Ergebnisse der ISEK. Man müsse kurzfristig handeln.

Herr Hoffmann meint, dass die Grenzwerte von der EU nicht genug überdacht wurden. Insofern sollte die Stadt alles dafür tun, dass die Besitzer von Dieselfahrzeugen nicht benachteiligt werden. Der ÖPNV sollte gefördert werden um die Verkehrsströme in der Stadt lenken und reduzieren  zu können.

Herr Panzer möchte dem Vorschlag von Herrn König folgen und das ganze an den Umweltausschuss zu verweisen.  Herr Panzer möchte zu mehr Sachlichkeit raten. Zumal die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt.

Der Luftreinhalteplanung ist ein sehr exaktes Thema. Die Bilanz ist gar so schlecht, denn der gesetzliche Grenzwert liegt bei 40mg pro Kubikmeter und wurde ursprünglich an vier Stellen im Stadtgebiet überschritten. Seit 2012 ist an der  Enneper Straße und seit 2014 ist auch in Wehringhausen der Grenzwert nicht mehr überschritten worden. Er gehe davon aus das die Werte so bleiben.

Es bleiben zwei Problemstellen. Einmal der Graf- von – Galen- Ring und die Finanzamt Schlucht. Die Grenzwerte wurden 2012 überschritten aber bei den Messungen bis 2015 wurde durch entsprechende Maßnahmen eine spürbare Verbesserung erreicht.

Herr Meier erklärt, dass ein Masterplan aufgestellt werde und diesen möchte man begleiten. Man hat die Hoffnung, dass man über den Masterplan entsprechende Maßnahmen gefördert bekommt. Es gibt einen rechtskräftigen Luftreinhalteplan der Maßnahmen beinhaltet und diese sollten umgesetzt werden. Man habe eine gewisse Verantwortung für die betroffenen Anwohner.

Herr Thieser macht deutlich, dass man die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts erst einmal abwarten sollte. Das darf keinen davon abhalten konkrete Vorschläge zu machen. Es ist zu Überlegen welche Maßnahmen sinnvoll sind. Herr Thieser stimmt der Entscheidung zu die Angelegenheit an den Umweltausschuss zu verweisen.

Herr Panzer begrüßt mit den Grünen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, was den  Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wenn die Luftreinheit nicht eingehalten wird kommt es nun mal zu Fahrverboten. An fast allen Hauptverkehrstrassen stehen Erdgeschosswohnungen inzwischen leer. Die Bürger wollen dort nicht mehr leben. Wenn Fahrverbote verhindert werden sollen werden kurzfristige Maßnahmen benötigt. Der ÖPNV muss gestärkt werden. Man müsse sich ernsthaft mit diesem Thema auseinandersetzen.

Herr Dr. Ramrath verkündigt, dass das Thema Luftreinehalteplan an den Umweltausschuss verwiesen wird und die Verwaltung wird gebeten, dass was sie zu den konkreten Punkten dargestellt hat zu verschriftlichen. Somit kann man es auch beteiligten Akteuren, wie der SIHK, zur Verfügung stellen.

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Beschluss:

 

Die Anfrage nach § 5 Abs. 1 der GeschO wird zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität für die weitere Beratung überwiesen.

Die Verwaltung wird gebeten den mündlich vorgetragenen Sachstandbericht in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.03.2018 schriftlich zur Verfügung zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen