20.03.2018 - 6.5 Geplante Nutzungsänderung für das Gebäude an de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meier führt aus, dass es ein Schreiben von einer Anwohnerin gebe. In diesem Schreiben werde aufgeführt, dass ein Teil der öffentlichen Straße eingezogen werde und dabei nachbarschaftliche Themen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Erreichbarkeit der angrenzenden Wohnungen sei nicht mehr gewährleistet.

Herr Grothe möchte heute nur eine Akzeptanz für eine Umnutzung des Gebäudes erreichen, für die Ergänzung der Nutzung des Gebäudes durch eine KITA im Obergeschoss. Wenn diese Nutzungsänderung gewünscht wird, dann muss ein B-Plan Änderungsverfahren durchgeführt werden. Bei diesem kann man die nachbarschaftlichen Belange, die sich aus der Umwandlung von 170 qm in private Erschließungsfläche ergeben, auch behandeln.

Frau Masuch habe gehört, dass eine bessere Erschließung auf der Eickertstraße geplant sei und es dadurch dort zu mehr Verkehr kommen werde.

Herr Bleja führt aus, dass die erste Frage des Investors lautet: wenn ich dieses Vorhaben umsetze, kann ich, um die Zufahrt zu meinen Stellplätzen von der Eppenhauser Straße her zu verbessern, einen Teil der städtischen Fläche erwerben. Diese Fläche ist momentan als Grünflache im Bebauungsplan festgesetzt. Dies würde bedeuten, dass die Treppenanlage zwischen Eppenhauser Straße und Eickertstraße erhalten bleibt. Zum zweiten hat der Antragsteller nachgefragt ob er einen Teil der Eickertstraße erwerben könne, um die Stellplatzanlage zu erweitern, sofern sie in der ausgebauten Breite nicht mehr benötigt werde

Herr Grzeschista führt aus, dass die neue Nutzung Penny, KITA und Parkplatz nicht zweifelhaft sei. Aber was soll mit dem Bestand der Wohnungen geschehen, die dann nur noch über die Treppenanlage zu erreichen seien. Die Wohnadresse Eppenhauser Straße kann man fahrläufig nur über die Eickertstraße erreichen. Wird es dann ein Wegerecht für die angrenzenden Anlieger geben?

Herr Grothe führt aus, dass die Verwaltung kein Interesse daran habe die Erschließungssituation zu verändern. Private Stellplätze auf dem letzten Stück der Eickertstraße sind aber nicht gewollt. Eine Prüfung der nachbarschaftlichen Belange wird zugesagt.

Herr Hoffmann führt aus, dass die Nutzungsänderung, Umzug des Supermarktes in die erste Etage, ihn doch ein wenig überrascht.

Herr Grothe sagt, dass der Investor einen Aufzug eingeplant habe und so eine gute Erreichbarkeit des Supermarktes sichergestellt sei.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob man mit der formulierten Ergänzung, die Zugänglichkeit und Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung (Grundstücke 191-193) muss gesichert sein, den Beschluss fassen könne.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorgestellten Nutzungskonzept für die Eppenhauser Straße 18 zu und befürwortet die Änderung des B-Planes Nr. 24/65.

 

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanverfahrens befürwortet der STEA eine Veräerung der städtischen Grundstücksflächen (öffentlichen Grünfläche) an den Investor.

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens auf dem Grundstück, Gemarkung Eppenhausen, Flur 3, Flurstück 150 wird durch einen positiven Bauvorbescheid unter Ausschluss der Erschließung bestätigt.

 

Der Antragsteller übernimmt im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung alle Kosten, die im Verfahren anfallen.

 

Die Zugänglichkeit und Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung (Grundstücke 191-193) muss gesichert sein.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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