20.03.2018 - 3.5 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meier teilt mit, dass es im Dezember 2017 einem Ratsbeschluss zu der Sanierung und Erweiterung der Buschmühlenstrasse gegeben hat. Es gibt eine Stellungnahme der Anlieger, die den Ausbau in der geplanten Form nicht befürworten. In der Ratssitzung sei er davon ausgegangen, dass man im Vorfeld mit den Anliegern über die Planung gesprochen habe. Dies wurde von Herrn Grothe und Herrn Schwemin bestätigt. Er bittet um Aufklärung des Sachverhaltes. Da Herr Kohaupt anwesend sei, könne dieser einen Sachstand aus der BV-Nord berichten. Er fragt auch nach, warum die geplanten Gespräche mit den Anliegern kurzfristig abgesagt wurden.

Herr Schwemin berichtet, dass in der Ratssitzung 14.12.2017 der Beschluss  zum Ausbau der Buschmühlenstraße gefasst wurde. Da dieser Beschluss beträchtliche finanzielle Auswirkungen hat, wurde eine Beschlussfassung im RAT angestrebt. Es liegen Unterschriften aller Unternehmer vor: Deutsche Post, Federwerke Uhle und C.D. Wälzholz. Zudem gibt es ein Protokoll der formalen offiziellen Bürgeranhörung, vom 11.10.2017, die vorgesehen sei wenn man nach Anliegerbeiträgen eine Maßnahme durchführt. Der Beschluss, Gespräche mit den Anliegern bis zur STEA – Sitzung zu führen, wurde in der BV-Nord am 14.03.2018 gefasst. Dieser Beschluss konnte so kurzfristig nicht umgesetzt werden.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ein Gesprächstermin sei aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zustande gekommen?

Herr Schwemin erklärt, es habe Gesprächstermine, insbesondere mit der Firma C.D. Wälzholz, gegeben. Bereits 2013 wurden Gespräche mit den Unternehmen geführt, da der Wunsch des Ausbaus der Buschmühlenstraße von den Unternehmen selbst an die Stadtverwaltung, Oberbürgermeister Herr Dehm, herangetragen wurde. In einer Wirtschaftsrunde 2014 seien die Termine für den Ausbau festgelegt worden. Insofern weißt er den Vorwurf, es seien keine Gespräche geführt worden, von sich.

Herr Dr. Ramrath wendet sich mit der Frage an Herrn Kohaupt ob und inwieweit der TOP in der BV-Nord behandelt wurde.

Herr Kohaupt erläutert, einmal die Historie. Die BV-Nord habe am 08.11.2017 als federführendes Gremium den Beschluss zum Ausbau der Buschmühlenstraße gefasst. Es sei nachgefragt worden, ob es eine Abstimmung mit den Anliegern gegeben habe. Daraufhin wurde ein Protokoll der Bürgeranhörung vom 11.10.2017 eingereicht, dieses wurde als Anlage zu Niederschrift genommen. Im Nachgang des Beschlusses vom 08.11.2017 soll es kurzfristig zu einem Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister und einem beteiligten Unternehmen gekommen sein. Das Thema, Ausbau der Buschmühlenstraße, Parkstreifen / Bürgersteig, wurde dann auch von der Presse aufgegriffen. Am 23.11.2017 soll ein Gespräch zwischen der Verwaltung und den beteiligten Firmen stattgefunden haben. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Rates vom 30.11.2017nicht behandelt, sondern erst in der Sitzung vom 14.12.2017. Seit diesem Datum gibt es einen gültigen Beschluss der Gremien zum Ausbau der Buschmühlenstraße der auch Umgesetzt würde. Auf Grund dessen, das es noch Gesprächsbedarf von Seiten der Firmen gab habe die BV-Nord im Februar das Thema nochmals aufgegriffen. Sie haben darum gebeten einmal aufzuzeigen wo denn die Problematik liege. Die Problematik liegt darin das die Gestaltung einer Erschließungsstraße in einem reinen Industriegebiet  nicht ganz klar sei, welcher Standard dort notwendig sei. Die Firmen vertreten die Ansicht, dass ein Parkstreifen / Bürgersteig nicht notwendig sei. Aus diesem Grund sei dieses Thema noch einmal am 14.03.2018 in der BV-Nord behandelt worden. Die Ausbauplanung wurde an diesem Termin ausführlich von der Verwaltung erläutert. Man habe auch schon erste Überlegungen angestellt, wo noch Änderungen möglich seien. Da der STEA sich auch noch mit diesem Thema befasst habe man den folgenden Beschluss gefasst:

 

Die BV-Nord bittet die Verwaltung bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsaus-schusses am 20.03.2018 im Gespräch mit den betroffenen Anliegern und Vertretern der Stadt Hagen eine einvernehmliche und ggf. kostengünstigere Variante zum Ausbau der Buschmühlenstraße zu erarbeiten, die dann von der BV Nord und dem Stadtentwicklungsausschuss beschlossen werden kann.

 

Ob man noch Änderungen an der Ausbauplanung vornehmen könne, kann er nicht beurteilen. Grundsätzlich ist die Ausbauplanung so beschlossen. Vielleicht sollten die Beteiligten nochmals miteinander das Gespräch suchen.

Herr Schmidt äußert die Frage ob man bei den Gesprächen zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen sei. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Er könne durchaus die Überlegungen nachvollziehen, dass ein Parkstreifen / Bürgersteig nicht benötigt werde. Die Autos der Betriebsangehörigen parken auf dem Firmengelände.

Herr Meier führt aus, dass durch die von Herrn Kohaupt dargestellte Zeitschiene ein wenig Klarheit in den Ablauf gekommen sei. Er bittet darum das Protokoll der Niederschrift beizufügen. Am 23.11.2017 habe ein Gespräch zwischen der Verwaltung und den Eigentümern stattgefunden. Für dieses Gespräche wurde ein Protokoll erstellt. Dann kam es zu der Beschlussfassung im Rat, nicht über die Ausbauplanung sondern über die finanzielle Ausstattung. Bei diesem Beschluss wurden mögliche Bedenken der Anlieger nicht berücksichtigt. Die Planung wurde damals als richtig empfunden. Es kann nicht verkehrt sein einen Parkstreifen in einem Industriegebiet auszubauen, wo dann auch nachts die LKWs stehen können. Die Firmen sagen, dadurch dass man die Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück unterbringt

benötige man keinen Parkstreifen. Falls dieser für dritte vorgehalten werde, muss die Frage erlaubt sein, wer bezahlt den Parkstreifen dann.

Herr Romberg merkt an, man solle sich der Probleme der Firmen im Lennetal annehmen und auf die Problematik eingehen. Gibt es bestimmte Standards die solch eine Erschließungsstraße in einem Gewerbegebiet benötigt oder reicht eine Straße in einer bestimmten Breite aus, auch ohne Parkstreifen und Bürgersteig. Er stellt die Frage ob es möglich sei diesen ganzen Vorgang an die BV-Nord zu verweisen und nochmal zu beraten.

Herr König sagt, Beschlüsse die gefasst worden sind könne man auch aufheben.  Der Beschluss wurde nicht wie in der Vorlage aufgeführt am 30.11.2017 gefasst sondern erst in der Ratssitzung vom 14.12.2017. Er habe jetzt mitbekommen, dass vor dem 14.12.2017 noch ein Gespräch mit den Firmen geführt wurde, bei dem diese Bedenken geäußert haben (Termin 23.11.207). Eigentlich wurde der Ausbauplanung in der Bezirksvertretung zugestimmt, der Rat habe über die finanziellen Mittel beschlossen, die sich aus unterschiedlichen Töpfen zusammensetzen. Er sei dafür den Beschluss an die BV-Nord zu verweisen, mit der Bitte nach Gesprächen mit den Anliegern und in Abstimmung mit der Verwaltung, die Vorlage erneut zu beraten und zu entscheiden. Da die Bezirksvertretung die Zuständigkeit für den endgültigen  Ausbau habe.

Herr Kohaupt führt aus, dass die BV und der RAT rechtsgültig beschlossen haben. Das heißt, dass man diese Beschlüsse aufheben müsse. Ob der STEA diese Angelegenheit an die Bezirksvertretung zurückverweisen könne, kann er nicht beantworten. Er sagt zu, dass man versuchen werde die heute aufgeführten Fragen abschließend zu klären.

Herr Dr. Ramrath macht darauf aufmerksam, dass der Stadtentwicklungsausschuss hier nicht zuständig sei, sondern nur Empfehlungen aussprechen kann. Empfehlungen sind nicht verbindlich. Aus diesem Grund würde er eine Empfehlung an die BV abgeben, sie möge doch nochmals beraten und dann einen Vorschlag an den Rat geben, der am Ende zu beschließen habe. Mit diesem Vorgehen werde ein Verfahrensfehler vermieden.

Herr Schwemin führt aus, dass in der letzten Sitzung die Fragen nach den Ausbau und Ausbaustandards ausgiebig beantwortet wurden. Bei der Firma Wälzholz gehe es immer nur darum ob diese Straße eine Haupterschließungsstraße sei oder nicht. Dazu habe die Verwaltung klar Position bezogen. Es fand ein Gespräch am 24.11.2017 bei VB5 statt. Bei diesem ging es im Wesentlichen um eine Ablösevereinbarung. Anfang des Jahres wurde ein Entwurf einer Ablösevereinbarung an die Firma Wälzholz geschickt. Eine umfassende Aufklärung hat stattgefunden.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass man die Ausführungen zur Gesprächsabfolge zur Kenntnis nehme. Er erklärt dass der Sachverhalt an die BV verwiesen werde.

Herr Ludwig habe den Eindruck, dass gewisse Firmen ihre Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück parken lassen. Andere Firmen nutzen dafür den Parkstreifen. Daraus ergeben sich Ungerechtigkeiten über die einmal nachgedacht werden solle.

Herr Grothe erklärt, dass dort unterschiedliche Fahrzeuge parken. Die von Herrn Ludwig genannte Firma, hat ein Konzept zur Erweiterung ihrer Aufstellflächen auf dem eigenen Betriebsgelände vorgelegt. Wer den Parkstreifen letztendlich nutz kann man nicht kontrollieren, Die BV möge klären ob nun Parkstreifen sinnvoll seien, bisher wurde die Meinung vertreten, hier LKW parken zuzulassen.

Herr Dr. Ramrath weist noch einmal darauf hin, dass die Vorlage als Empfehlung an die BV- Nord zurück geht und der Spielraum, der sich aus der rechtlichen Behandlung von Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet ergibt, zu prüfen und zu bewerten sei.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss überweist die Vorlage 0155/2018 zuständigkeitshalber zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Nord.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Nord, die Sanierung und Erweiterung der Buschmühlenstraße unter Beteiligung der Anlieger und Verwaltung erneut zu diskutieren.

 

Für die weitere Diskussion sind die verpflichtenden Standards einer Ausbauplanung für eine Erschließungsstraße im Gewerbegebiet darzustellen. Der Spielraum, der sich aus der rechtlichen Behandlung von Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet ergibt, ist zu prüfen und zu bewerten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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