13.02.2018 - 3.5 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Susanne Boes
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Meier erläutert den Vorschlag zur Tagesordnung. Dieser Antrag bündelt die Anliegen, die aus Sicht von der SPD Fraktion, einen dringenden Handlungsbedarf nachweisen.
Herr Reinke verweist auf einen Beschluss im HFA zum gleichen Antrag. Dieser wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Stadtentwicklungsausschuss ist für die eingebrachten Vorschläge unter Nr. 1 und Nr. 5 nicht zuständig.
Herr Schmidt merkt an, dass nicht nachvollziehbar ist, ob alle geplanten Maßnahmen in 2018/2019 auch durchgeführt werden. Wenn Maßnahmen gestrichen werden, könnten sich dadurch doch freie Finanzmittel ergeben. Er hält den Vorschlag der SPD für sinnvoll, aber eine Finanzierung für derzeit nicht klärbar.
Herr Hoffmann stimmt Herrn Reinke hinsichtlich der Zuständigkeiten des Stadtentwicklungsausschusses zu. Insgesamt stimmt er dem Antrag der SPD zu. Die dort vorgetragenen Anliegen sind zutreffend.
Herr Panzer merkt an, dass dieser Antrag im HFA abgelehnt wurde. Weiterhin bemängelt er das Vorgehen der SPD. In der Sondersitzung mit dem Umweltausschuss wurde das weitere Vorgehen zum Thema ÖPNV bereits diskutiert und beschlossen. Er sieht keinen Bedarf über solch einen Vorschlag zur Tagesordnung noch einmal zu diskutieren.
Herr Dr. Ramrath stellt die Punkte 2, 3 und 4 zur Abstimmung. Einwände werden nicht erhoben.
Beschluss:
- Für die Sicherung der vorhandenen Brückeninfrastruktur und der Umsetzung eines Radwegeplans sind Planungsmittel und Personal- kosten für zusätzliche Mitarbeiter in diesem Bereich und für zusätzlich Mitarbeiter für den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung in einer Größenordnung von 1.000.000,-- € jährlich in den Plan aufzunehmen.
- Die Mittel für die Straßenunterhaltung werden für das Jahr 2019 um 2.000.000,-- € angehoben.
- Die Hagener Straßenbahn AG wird aufgefordert, folgende Maßnahmen mit dem nächsten Fahrplanwechsel umzusetzen
a) auf allen Linien ist ein durchgehender Betrieb von Betriebsaufnahme bis zum Betriebsschluss zu gewährleisten, insbesondere die Unterbrechung in den Morgenstunden entfällt.
b) der Linienbetrieb ist von montags bis samstags bis 22.00 Uhr aufrechtzuhalten. Danach erfolgt der Wechsel auf den Nachtexpressfahrplan der korrespondieren muss mit den verbesserten Anschlussmöglichkeiten der Zugverbindungen des VRR nach Hagen.
c) an Sonn- und Feiertagen wird auf ein Linienplan anlog der Nachtexpresslinien eingeführt, der im ½ Stundentakt bedient wird.
Die dafür erforderlichen Mittel werden in einer Größenordnung bis zu 4.000.000,-- € durch eine Erhöhung des Zuschusses an die HVG bereitgestellt. Sollte die Umsetzung der Änderungen nicht bis zum regulären Fahrplanwechsel zu realisieren sein (z. B. Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung) so ist ein separater Fahrplanwechsel umzusetzen, noch im Jahr 2018 sind die Maßnahmen zu realisieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
620,5 kB
|
