07.11.2018 - 3.2 Pflege- und Instandhaltung von städtischen Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Alexa Triepel
Wortprotokoll
Herr Klepper gibt an, dass der Pflegezustand der städtischen Sportanlagen im Allgemeinen zu wünschen übrig lässt. Als Beispiel wird der Traktor der Bezirkssportanlage Emst genannt, welcher nach 6 Monaten lediglich eine Laufzeit von 3 Stunden aufweist. Im Hinblick auf fällige Sanierungen sollte bei optimaler Pflege eine möglichst lange Nutzungsdauer erzielt werden. Es wird daher die Vorlage eines neuen Konzeptes des Servicezentrums Sport beantragt. Vereine, die sich bereits an der Finanzierung der Anlage beteiligt haben, sollten dann auf den möglichen Anlagen unter entsprechender Kontrolle die Möglichkeit bekommen, ihre Plätze selbst zu pflegen.
Herr Hoffmann stellt die Frage, ob die Finanzierung gesichert ist und ob im Weiteren die Beauftragung zur Pflege limitiert oder gewährleistet ist. Es sollte eine Belohnung für Vereine geben, die sich selbst um die Pflege und Instandhaltung kümmern. Konkretisiert werden müsste an der Stelle, wie die Belohnung, aber auch gegebenenfalls die Strafe aussehen soll. Die Intention des Antrages ist generell im Sinne des Bündnis90/Die Grünen.
Herr Gronwald teilt hierzu mit, dass eine Bündelung der Fachkräfte wichtig ist für die Koordinierung der vorzunehmenden Maßnahmen, um Fehler und Missverständnisse zu vermeiden.
Frau Neuhaus möchte wissen, wie hoch die durch die Stadt zu tragenden Kosten für die Pflege eines Kunstrasenplatzes pro Jahr sind. Mit dem Wissen darum kann bei Übernahme der Pflege durch den Verein ermittelt werden, wie man die Mittel gerecht aufteilt.
Herr Dr. Fischer erklärt, dass die Pflege eines neuen Kunstrasenplatzes beginnt, sobald der Rasen gelegt ist und das eine Beachtung dessen erforderlich ist. Als Beispiele werden Kaugummis, das Rauchen und der sich daraus ergebende Unrat angeführt. Bei Nichteinhaltung trotz entsprechender Hinweisschilder wird eine Haltbarkeit des Platzes von maximal 10 Jahren gesehen.
Herrn Alexander liegt an einer Einigung darüber, dass die Plätze in die Schlüsselgewalt der Vereine gegeben werden. Ein solches Modell funktioniert unter Bezuschussung der Vereine sehr gut im benachbarten Ennepe-Ruhr-Kreis.
Bezogen auf das Rauchen betont Herr Heiermann, dass es sich hierbei um eine Sucht handelt. Das Rauchen kann daher dort nicht einfach verboten werden. Eine Einrichtung von Raucherbereichen auf den Sportanlagen sollte daher zwingend erfolgen, da sonst eine Diskriminierung der Raucher erfolgt.
Als einen ersten Schritt betrachtet Herr Stricker den gemeinsam gestellten Antrag. Das Servicezentrum Sport muss hier als Nächstes eine Richtung zur Handhabung der Platzpflege vorgeben. Eine Vorlage hierzu ist dann entsprechend durch das Servicezentrum Sport vorzulegen.
Frau Neuhaus teilt mit, dass die Platzpflege auch die Entsorgung der jahreszeitenbedingten Blätter beinhaltet. Um die Platzpflege der Sportanlage in Dahl kümmert sich seit der Fertigstellung keine offizielle Stelle. Dies wird aktuell vorgenommen durch private Hände.
Herr Schulte gibt zu bedenken, dass die Spieler nicht in einen Verein eintreten, um ehrenamtlich den Rasen zu pflegen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass sich viele Spieler daran beteiligen werden und ein überdauernder Zustand erreicht werden kann. Da die Plätze verkommen, funktioniert so ein System nur in Verbindung mit einem Bonus- oder Abzugssystem. Eine Übernahme durch die Stadt wird daher als sinnvoller angesehen.
Herr Raab teilt in Beantwortung auf die von Frau Neuhaus gestellte Frage mit, dass eine Platzpflege im Jahr zwischen 30.000 € und 35.000 € kostet. Das Servicezentrum Sport ist ebenfalls unzufrieden mit dem Allgemeinzustand der Plätze. Für die Sportanlage in Dahl ist nächste Woche ein Termin zur Einweisung in die Pflege angesetzt. Die Pflege- und Instandhaltung sollte aus Sicht des Servicezentrums Sport nicht in Vereinshände gegeben werden. Als einziger Verein verfügt der SG Blau-Weiß Haspe 1968 e.V. über die Schlüsselgewalt und übernimmt gut funktionierend die Pflege- und Instandhaltung. Gegenbeispiele hierzu können jedoch in dem Zusammenhang ebenfalls benannt werden. Lösung könnte hier zum einen sein, dass nach Gesprächen mit der WBH ein eigenes Team, ausschließlich für die Platzpflege erstellt wird. Dies verursacht Mehrkosten in Höhe von 200.000 €. Eine andere Lösung wäre ein beim Servicezentrum Sport angesiedeltes Team. Um eine dauerhafte, qualitativ hochwertige Platzpflege zu garantieren, wird daher die Lösung eines aus 3 Personen bestehenden, speziellen Teams, angesiedelt beim Servicezentrums Sport oder bei der GWH, präferiert.
Herr Klepper begrüßt die Lösungsvorschläge des Herrn Raab. Vereine, die eine Pflege leisten wollen, müssen diese in dem Umfang leisten, wie es alternativ die Mitarbeiten machen. Ein Problem kann jedoch sein, dass die Vereine nicht an ihre Sachen kommen, wenn die Objektbetreuer nicht vor Ort sind.
Herr Hoffmann möchte wissen, ob es bezogen auf das verfügbare Gesamtbudget ein Limit gibt. Es wird im Weiteren die Frage gestellt, ob die benötigten Maschinen für die Platzpflege und Bewirtschaftung auch in einem Turnus entsprechend für den Einsatz weitergeben werden können.
Herr Alexander betont erneut, dass das Modell der Übergabe der Schlüsselgewalt an die Vereine im Ennepe-Ruhr-Kreis sehr gut funktioniert. Dies wird hier zu negativ dargestellt.
Herr Raab führt an, dass zwei Vereine derzeit in Hagen über Schlüsselgewalt verfügt, was zumindest mit dem SG Blau-Weiß Haspe 1968 e.V. vertraglich geregelt ist. Als Basis genommen bedeutet dies, dass der Verein etwa 80 % der Summe für die Platzpflege zugesprochen bekommt und die entsprechende Arbeiten übernimmt. Dies hat aber negative Auswirkungen auf die BGA. Bei genereller Übergabe der Schlüsselgewalten entstehen finanzielle Löcher, die dann nicht mehr gestopft werden können. Bezogen auf die Frage des Herrn Hoffmann wird mitgeteilt, dass das bereitgestellte Team mit den benötigten Geräten zu den einzelnen Plätzen pendeln kann.
Herr Thieser weist darauf hin, dass im Rahmen der heutigen Sitzung das Servicezentrum Sport beauftragt werden soll, zur Optimierung der Platzpflege ein Konzept zu entwickeln. Nach Vorlage des Konzeptes sollte dann darüber diskutiert werden, um auch finanzielle Fragen zu klären. Wesentlicher Punkt des vorgelegten Antrages ist zum einen die Reinigung der Sportanlagen, wobei es nicht um Schlüsselgewalten geht. Weiterhin soll die Zuständigkeit der Objektbetreuer für die Reinigung zur Vermeidung von Schnittstellen in eine Hand gegeben werden. Generell sollte die Objektbetreuung jedoch in die Zuständigkeit des Servicezentrums Sport gegeben werden.
Frau Neumann bringt an, dass es nicht darum geht, dass keine Umlage mehr bezahlt wird für den Platz. Diese wird selbstverständlich bezahlt werden. Vielmehr geht es darum, dass die Vereine die Pflege des Platzes gegen Leistung einer Zahlung übernehmen.
Herr Raab erwidert hierzu, dass sich dies orientiert an dem Beispiel des SG Blau-Weiß Haspe 1968 e.V. und den dort zugrunde liegenden, vertraglichen Konditionen. Der Verein ist befreit von der Energie- und Bewirtschaftungsumlage, da dieser das Finanzrisiko trägt. Dies ist so möglich, da der Verein den Platz allein nutzt. Schwieriger wird die Organisation, wenn mehr Vereine eine Sportanlage nutzen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein neues Pflege- und Instandhaltungskonzept für
städtische Sportanlagen zu erstellen.
2. Darin sollen Vereine, die dies wünschen, vorrangig die Möglichkeit bekommen, die
ihnen zur Verfügung gestellten Sportanlagen selbst zu pflegen und die
Schlüsselgewalt dafür zu übernehmen. Dafür sollen sowohl verbindliche
Pflege-Mindeststandards als auch ein kombiniertes Anreiz- und Sanktionsmodell
vereinbart werden. Die Vereinsmitglieder sind dann auch entsprechend zu
instruieren und fortzubilden. Dies soll garantieren, dass Vereine die freiwillig
übernommene Verantwortung vertragsgemäß ausfüllen können.
3. Für die übrigen städtischen Sportstätten, die in städtischer Obhut verbleiben,
gelten dieselben Pflegestandards. Diese Standards sollen mittels einheitlich
durchgängiger Zuständigkeiten auf Seiten der Stadt abgesichert werden.
Gegebenenfalls ist das heute dafür zuständige Personal aus unterschiedlichen
Bereichen unter dem Dach des Sportamts zusammen zu führen.
4. Das Pflegekonzept ist so zu gestalten, dass die vorgesehene Nutzungsdauer von
Sportanlagen zuverlässig erreicht wird. Im Idealfall kann die Nutzungsdauer sogar
durch schonende und vorausschauende Pflege sogar ohne
Funktionseinschränkung erweitert werden.
5. Die Regelungen der Energie- und Bewirtschaftungsumlage bleiben davon
unberührt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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293,3 kB
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