20.09.2018 - 4.3 Sachstandsbericht Fußball
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Do., 20.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0902/2018 Sachstandsbericht Fußball
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
Wortprotokoll
Herr Raab führt an, dass der Hauptgrund für die Vorlage die Berichterstattungen der letzten Vergangenheit in der Öffentlichkeit sind. Im Zuge des beschlossenen Umzuges des Fortuna Hagen griff die Vergaberichtlinie für Kunstrasenplätze. Nach den sich daraus ergebenen Problemen sind die Hagener Fußballvereine nunmehr für den 10.10.2018 zu einem runden Tisch eingeladen. Dort soll das aktuelle Vergabesystem noch einmal besprochen werden.
Eine ausländerfeindliche Vergaberichtlinie besteht nicht. Der vorliegende Sachverhalt ist der Tatsache geschuldet, dass Jugendarbeit nicht geleistet wird. Die Meldepraxis ist hierbei zu überdenken, auch über Sanktionen in Form von zum Beispiel Negativpunkten ist nachzudenken.
Zur nächsten Sitzung des SFA soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie das SZS sich die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Planung von weiteren Kunstrasenplätzen vorstellt, da Ascheplätze von den Vereinen nur ungern bespielt werden. In diesem Zuge wird eine Prioritätenliste vorgestellt werden, die zur weiteren Abstimmung gebracht werden soll.
Herr Dr. Fischer zeigt sich erbost über die teilweise unverschämten Aussagen einzelner Funktionäre. Herrn Thieser als Vorsitzendem wird gedankt für seine deutlich formulierte Stellungnahme. Der Vorwurf des Rassismus wird ganz klar abgewiesen. Von der Fraktion wurden drei große Kriterien aufgestellt, an denen weiterhin festgehalten wird. Vereine, die keine Jugendarbeit leisten, haben kein Anrecht darauf, auf einem Kunstrasenplatz spielen zu können.
Herr Hoffmann stimmt seinem Vorredner in großen Teilen zu. Die Sachlichkeit muss und soll auch weiterhin gewahrt sein. Es wird um Stellungahme des Herrn Peter Alexander, SSB, gebeten. Generell werden mehr Kunstrasenplätze benötigt, um den Mannschaften gerecht werden zu können. Es stellt sich die Frage, ob es eine gezielte Planung oder eben normal ist, dass so viele gemeldete Mannschaften im Nachhinein zurückgezogen werden.
Herr Alexander stellt zunächst fest, dass er heute für den SSB an der Sitzung teilnimmt, nicht für den Fußball- und Leichtathletikkreis. Dennoch soll die Frage gern beantwortet werden. Zunächst wird Herrn Dr. Fischer beigepflichtet, dass die Jugend Priorität hat. Es wird festgestellt, dass es Ausländer in der gesamten Satzung des FLVW nicht gibt. Die aus den Vereinen von mehreren Personen getätigten Beleidigungen sind erschreckend. Das Zurückziehen von Vereinen wird als gegeben angesehen. So melden sich immer Mannschaften mit Jugend an, melden diese aber wieder ab, sobald ein Kunstrasenplatz zur Verfügung steht. Es gilt auch aus Sicht des SSB die durch das SZS erstellte Richtlinie.
Herr Thieser stellt abschließend fest, dass deutlich gemacht werden muss, dass Äußerungen über der Toleranzgrenze nicht akzeptiert oder toleriert werden. In der Öffentlichkeit wird teilweise auch bezogen auf zum Beispiel die Ausstattungen der Plätze ein Eindruck erweckt, der nicht der Realität entspricht. Verglichen mit anderen Städten in der gleichen Größenordnung hat Hagen eine hervorragende Ausstattung mit Kunstrasenplätzen. Wert sollte dennoch darauf gelegt werden, auch die Ascheplätze in einem guten Zustand zu halten. Der WBH muss hierfür die Plätze zwingend einmal in der Woche abziehen. Es ist zu diskutieren, wie die Objektbetreuer in ihrer Arbeit diesbezüglich kontrolliert werden können.
Herr Alexander möchte noch hinzufügen, dass die finanzielle Beteiligung der Vereine an den Sportplätzen hier bisher keine Berücksichtigung findet.
Herr Raab stimmt dem zu. Im nächsten SFA soll hierzu ein entsprechender Vorschlag gemacht werden. Es soll eine faire Lösung für die Gebührenerhebung der Plätze gefunden werden. Differenziert werden muss dann auch zwischen Vereinen, die verschieden hohe Summen gegeben haben und solchen, die sich finanziell nicht beteiligt haben. Entsprechende Kriterien sind zu überlegen.
Herr Thieser empfindet dies als nachvollziehbar und befürwortet eine gerechte Lösung.
Frau Neuhaus fragt nach der Zuständigkeit für das Abziehen der Plätze.
Herr Kriegel erklärt hierzu, dass im SZS zwei Personen in der Servicekolonne beschäftigt sind, welche einen Teil der Plätze abziehen. Auf vielen Plätzen, wie zum Beispiel in den Stadien, ist das Personal der GWH vor Ort. Eine Kontrolle dessen ist so nicht möglich.
Herr Hoffmann fragt nach der Meinung des Herrn Alexander bezüglich der Mängel und wie sich dies bezogen auf die Ascheplätze in der Praxis darstellt?
Herr Alexander stellt fest, dass bei früherer Zuständigkeit des SZS keine Probleme vorlagen. Heute und mit der GWH kann dies nicht mehr gesagt werden. Der Wunsch ist, dass die alleinige Zuständigkeit wieder beim SZS liegt.
Herr Rarbach fragt an, ob keine Möglichkeit besteht, die durch Abmeldung einer Mannschaft entstandene, freie Spielzeit anderweitig an einen anderen Verein zu geben.
Herr Raab erklärt, dass die Vereine ihre Abmeldungen eher schleppend an den Fußballverband/kreis melden. Die Vereine sehen sich nicht in der Pflicht, dass SZS entsprechend bei Abmeldungen zu informieren. Bei zeitnaher Rückmeldung durch den Fußballkreis kann ein frei gewordener Zeitraum einem anderen Verein zur Verfügung gestellt werden.
Herr Thieser hofft, dass im nächsten halben Jahr bezogen auf die Objektbetreuer über Zuständigkeit diskutiert werden soll, da hier nicht nur die Sportstätten betroffen sind. So fallen mehrere Schulen und auch Sportstätten einem Objektbetreuer zu. Dies kann nicht im Interesse der Schulen oder Sportstätten sein, ist aber eine Folge der Konsolidierungsmaßnahmen. Eine alleinige Zuständigkeit des SZS wird als wünschenswert gesehen.
