28.06.2018 - 7 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Thieser bittet um Sachstandsmitteilung bezüglich der Nutzungs- und Bewirtschaftungsumlage.

 

Herr Kriegel teilt mit, dass eine entsprechende Stellungnahme hierzu vorhanden ist. Die Nutzungs- und Bewirtschaftungsumlage wurde zum  01.01.2018 offiziell eingeführt und die Vereine hierüber entsprechend informiert. Aufgrund der Einrichtung des BgA mussten mit allen Vereinen Nutzungsverträge abgeschlossen werden. Von den insgesamt 121 angeschriebenen Vereinen haben bisher lediglich 58 den Vertrag zurück geschickt.

Der Stadtsportbund hat die Verträge überprüft mit anschließender Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Tasli. Die Verträge sind mit dem Rechtsamt und dem Fachbereich für Finanzen und Controlling abgestimmt. Sie liegen aufgrund der Abklärung BgA auch dem Finanzamt vor. Passagenweise wurden sie aus den Schlüsselgewaltverträgen übernommen. Daher sind die Bedenken der Vereine unter anderem bezüglich der Haftung nicht nachvollziehbar. Zum 30.06.2018 endet das erste Halbjahr und die ersten Rechnungen werden an die Vereine versandt.

 

Herr Hoffmann bittet um Überprüfung der Pumptrack-Anlage, da diese schwer zu nutzen ist. Geschuldet ist dies den Personenkreisen, die sich dort unberechtigterweise aufhalten.

 

Herr Kriegel erklärt, dass es sich hierbei um eine Anlage des Fachbereiches Jugend & Soziales handelt. Das Servicezentrum Sport kann daher hierzu keinerlei Angaben machen. Die vorliegende Problematik ist dort bekannt.

 

Herr Schulte erläutert, dass seitens der Vereine eine allgemeine Zahlungswilligkeit besteht. Es wird die Nachfrage gestellt, ob es einen Extravertrag für  Hagenbad geben muss.

 

Hierzu führt Herr Kriegel aus, dass sich die Verträge rein auf städtische Sportstätten beziehen. Die Bäder der Hagenbad betreffen nicht den BgA Sportstätten. Es handelt sich hier um die gemäß der Entgeltordnung rein zu erhebenden Entgelte

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Beschluss: