21.11.2018 - 11 Anfrage der Fraktionen SPD und Die Linke.Richtl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 21.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sondermeyer dankt der Verwaltung als Mitantragsteller für die als Tischvorlage ausgelegte Stellungnahme zu der Anfrage (siehe Anlage zu TOP 11).
Herr Goldbach beantwortet Fragen von Herrn Sondermeyer im Zusammenhang mit der Übernahme der Kosten.
Er weist abschließend darauf hin, dass man dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung eine entsprechende Vorlage zur Beratung vorlegen werde.
Nach weiteren Rückfragen von Herrn Sondermeyer macht Herr Goldbach nochmals deutlich, dass eine Preiserhöhung des Energieversorgers in dem Zusammenhang keine Rolle spiele, weil die Anerkennung der Verbrauchswerte gewährleistet sei.
Er erläutert, aus welchem Grund es auch keinen Verlust für die Vergangenheit gebe.
Es handele sich seines Erachtens um eine transparente und faire Regelung, die man vorschlage.
Herr Thieser erklärt, dass man die Antwort der Verwaltung zunächst einmal zur Kenntnis nehme. Man werde sich damit beschäftigen.
Er macht deutlich, dass es für die Betroffenen sehr schwer sei, in die Details dieser Fragen einzusteigen. Man habe auch argumentativ Probleme damit, die Berechnung der Leistungen für Transferleistungen darzulegen. Ihm stelle sich die Frage, ob es möglich sei, einmal diese Transferleistungen in einer relativ transparenten Form darzustellen. Ziel solle es sein, in dem Zusammenhang argumentationssicher zu werden.
Herr Goldbach erklärt, dass es möglich sei, einen solchen Vortrag für Interessierte aus den Fraktionen zu organisieren. Er schlage vor, das allerdings in einer Ausschusssitzung zu tun, sondern bei Bedarf im Rahmen eines gesonderten Termins.
Herr Goldbach beantwortet eine Frage von Frau Freund in Bezug auf die Übernahme der Kosten der KdU. Der Mietspiegel allein sei mittlerweile nicht mehr anerkannte Grundlage dafür, dass man eine gerichtsfeste Entscheidungsbasis habe. Man benötige dafür ein schlüssiges Konzept. Man sei dabei, diesen Auftrag in den nächsten Tagen einem Unternehmen zu erteilen und werde in acht bis zehn Wochen ein Ergebnis haben.
Auf die Frage von Herrn Quadt, in welcher Form der Nachweis der Kosten erfolgen kann, sagt Herr Goldbach zu, die Antwort nachzuliefern.
Frau Henze macht deutlich, dass es sich dabei um ziemlich komplizierte Berechnungen handele. Das reine Ablesen des Wertes auf dem Stromzähler sei hierbei nicht ausreichend.
Aus diesem Grund begrüße sie die geplante Anerkennung einer Pauschale.
Herr Sondermeyer betont abschließend, dass es im heutigen Zeitalter möglich sein sollte, einen solchen Wert relativ unkompliziert zu ermitteln. Es ziehe für die betroffenen Menschen wichtige Konsequenzen mit sich.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
102,6 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
40,5 kB
|
